SELFIMMO

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Teil A 19.10.2026, Teil B 18.10.2026

Teil A gilt für Inseratspakete und Zusatzleistungen wie den Grundbuchauszug. Teil B gilt für den Vermittlungsauftrag Digitaler Makler und für Kaufinteressenten von Makler-Inseraten.

Teil A. Inseratspakete und Zusatzleistungen

1. Wer wir sind und worum es geht

SELFIMMO ist eine Marke der WATEK Homes GmbH, Hofau 7, 4650 Lambach, eingetragen beim Landesgericht Wels unter FN 652233 t. Diese Bedingungen gelten für den Kauf eines Inseratspakets und für den Kauf von Zusatzleistungen über selfimmo.at.

Gegenstand des Vertrags ist beim Inseratspaket die Erstellung, Prüfung auf Vollständigkeit und Veröffentlichung eines Immobilieninserats für die gebuchte Laufzeit. Eine Vermittlungstätigkeit ist ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Vertrags. Wir treten nicht als Makler auf, führen keine Besichtigungen durch und verhandeln nicht. Eine Provision fällt weder für Sie noch für die Käuferseite an.

Wir stellen Ihr Inserat außerdem in einem Beitrag auf unseren Kanälen in sozialen Netzwerken vor, etwa auf Instagram und Facebook. Der Beitrag zeigt Fotos und Eckdaten des Inserats, nie Ihren Namen oder Ihre Kontaktdaten. Möchten Sie das nicht, genügt eine kurze Nachricht an [email protected], auch nach der Veröffentlichung.

1a. Zusatzleistungen

Neben Inseratspaketen können Sie einzelne Leistungen kaufen, insbesondere einen Grundbuchauszug. Wir holen ihn über eine dazu ermächtigte Verrechnungsstelle beim österreichischen Grundbuch ein und stellen ihn Ihnen als PDF bereit. Ein Konto brauchen Sie dafür nicht; der Zugangslink aus unserer E-Mail gilt 30 Tage.

Was wir schulden. Die Beschaffung des Auszugs zum angegebenen Grundstück beziehungsweise zur angegebenen Einlagezahl, in dem Stand, den das Grundbuch zum Abrufzeitpunkt führt. Wir schulden keinen bestimmten Inhalt: Was im Grundbuch steht, bestimmt das Gericht, nicht wir. Wir prüfen den Auszug nicht, bewerten ihn nicht und beraten nicht zu seinem Inhalt.

Wenn kein Auszug zustande kommt. Liefert das Grundbuch zu Ihrer Angabe kein Ergebnis, erstatten wir den vollen Betrag. Dasselbe gilt, wenn der Abruf aus einem Grund scheitert, den Sie nicht zu vertreten haben. Eine Erstattung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, mit dem Sie bezahlt haben.

Rücktrittsrecht. Zusatzleistungen erbringen wir sofort. Sie verlangen das im Bestellvorgang ausdrücklich und verlieren damit Ihr Rücktrittsrecht, sobald die Leistung vollständig erbracht ist (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG). Einzelheiten stehen in der Rücktrittsbelehrung.

1b. Werbung auf Facebook und Instagram

Zu einem Inseratspaket können Sie Werbung auf Facebook und Instagram dazubuchen. Wir erstellen dann aus Ihrem Inserat ein kurzes Video und bewerben es über das Werbekonto von SELFIMMO als Anzeige in der Region Ihrer Immobilie. Werbeplattform ist Meta Platforms Ireland Ltd.

Preis und Zeitraum. Der Preis gilt je Woche. Die Wochen ergeben sich aus der Laufzeit des gebuchten Pakets, aufgerundet auf ganze Wochen, und werden Ihnen vor der Buchung angezeigt. Die Werbung läuft für die Laufzeit des Pakets; bei einer Verlängerung ab deren Beginn. Wir richten die Anzeige innerhalb von zwei Werktagen nach Beginn der Laufzeit ein.

Nachträglich buchen. Läuft Ihr Inserat bereits, können Sie die Werbung auch ohne neues Paket für die restliche Laufzeit dazubuchen, sofern davon noch mindestens sieben Tage übrig sind. Die Wochen ergeben sich dann aus der Restlaufzeit, ebenfalls aufgerundet. Wir richten die Anzeige innerhalb von zwei Werktagen nach der Zahlung ein.

Was wir schulden. Die Schaltung der Anzeige im gebuchten Zeitraum. Gestaltung, Zielregion und Verteilung des Budgets legen wir fest. Wie oft und wem die Anzeige gezeigt wird, entscheidet Meta; eine bestimmte Reichweite, Zahl von Klicks oder Anfragen schulden wir nicht.

Vorzeitiges Ende. Lehnt Meta die Anzeige ab oder endet Ihr Inserat vor dem Ende des Werbezeitraums, erstatten wir den Preis der Wochen, in denen nicht mehr geworben wurde. Wird die Zahlung für das Paket erstattet, gilt das auch für die Werbung.

2. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie im Bezahlvorgang auf „Zahlungspflichtig buchen" beziehungsweise „Zahlungspflichtig bestellen" klicken und die Zahlung bei unserem Zahlungsdienstleister eingeht. Vorher können Sie Ihr Inserat vollständig erstellen und ansehen, ohne etwas zu zahlen.

Haben Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt, kommt der Vertrag bereits mit Ihrer Bestellung zustande; abgerechnet wird dann nach § 3a.

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich 20 Prozent Umsatzsteuer. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung für die jeweils angegebene Laufzeit beziehungsweise für die jeweils bestellte Zusatzleistung. Es entsteht kein Abonnement, und es verlängert sich nichts automatisch.

Die Zahlung wickeln wir über Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin, Irland ab. Stripe tritt dabei als Zahlungsempfänger für uns auf; Ihre Zahlungsdaten geben Sie unmittelbar dort ein.

3a. Lastschrift

Sie können uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wir ziehen damit fällige Beträge von dem von Ihnen angegebenen Konto ein. Das Mandat erteilen Sie bei unserem Zahlungsdienstleister; dort erhalten Sie auch den Mandatsnachweis mit Ihrer Mandatsreferenz und unserer Gläubiger-Identifikationsnummer.

Vor jeder Abbuchung kündigen wir Ihnen Betrag und Fälligkeitstag an (Vorabinformation). Die Frist dafür beträgt zwei Bankarbeitstage vor der Belastung. Diese Verkürzung gegenüber der Regelfrist von vierzehn Kalendertagen vereinbaren wir hiermit ausdrücklich.

Sie können das Mandat jederzeit und ohne Angabe von Gründen in Ihrem Konto widerrufen. Eine bereits angekündigte Abbuchung läuft dann noch; sie können sie über Ihre Bank zurückholen. Unabhängig davon steht Ihnen gegenüber Ihrer Bank die gesetzliche Erstattungsfrist von acht Wochen ab Belastung zu.

Wird eine Lastschrift mangels Deckung oder aus einem anderen von Ihnen zu vertretenden Grund zurückgegeben, bleibt die Forderung offen. Wir stellen das Konto dann auf Vorkasse um und können die uns entstandenen Rücklastschriftentgelte weiterverrechnen.

4. Ihre Pflichten

Sie stehen dafür ein, dass Sie zur Vermarktung der Immobilie berechtigt sind und dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind. Das gilt insbesondere für die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Energieausweis nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz.

Fotos, Texte und Unterlagen. Sie räumen uns das nicht ausschließliche, unentgeltliche Recht ein, die Fotos, Videos, Texte und Unterlagen, die Sie für Ihr Inserat bereitstellen, für die Laufzeit zu nutzen: auf selfimmo.at, auf den Portalen des gebuchten Pakets und in Beiträgen und Anzeigen auf unseren Kanälen in sozialen Netzwerken. Das umfasst auch Bearbeitungen, etwa einen Zuschnitt, eine Bildverbesserung oder eine Bearbeitung mit KI, die Sie im Inseratsprozess veranlassen, und ein kurzes Video aus Ihren Fotos. Beiträge in sozialen Netzwerken dürfen nach dem Ende der Laufzeit stehen bleiben; auf Ihren Wunsch löschen wir sie.

Sie sichern zu, dass Sie die dafür nötigen Rechte haben, etwa an den Fotos eines Fotografen, und dass abgebildete Personen einverstanden sind. Nimmt uns jemand wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch, die Sie zu vertreten haben, halten Sie uns schad- und klaglos.

Bei Zusatzleistungen stehen Sie dafür ein, dass die von Ihnen genannte Liegenschaft die richtige ist. Katastralgemeinde, Einlagezahl und Grundstücksnummer bestimmen, welcher Auszug geholt wird; eine falsche Angabe liefert einen Auszug zu einer anderen Liegenschaft, und der Abruf ist dann erbracht und kostenpflichtig.

5. Laufzeit und Ende

Die Laufzeit beginnt mit der Veröffentlichung des Inserats, nicht mit der Zahlung. Nach ihrem Ablauf wird das Inserat auf allen gebuchten Portalen beendet. Eine Verlängerung ist ein neuer, eigener Kauf.

6. Rücktrittsrecht

Als Verbraucherin oder Verbraucher steht Ihnen ein Rücktrittsrecht zu. Einzelheiten und die Folgen eines vorzeitigen Leistungsbeginns finden Sie in der Rücktrittsbelehrung.

7. Haftung

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Schäden an Personen bleibt unberührt.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen im Grundbuch haften wir nicht. Sie werden vom zuständigen Bezirksgericht geführt; wir geben den Auszug unverändert weiter, so wie wir ihn erhalten.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die zwingenden Schutzbestimmungen ihres Aufenthaltsstaates unverändert weiter.

Teil B. Vermittlungsauftrag Digitaler Makler

Stand 18.10.2026 · Teil B als PDF · Frühere Fassungen bleiben für bereits erteilte Zustimmungen gültig und werden archiviert.

Diese Bedingungen gelten für den Vermittlungsauftrag „Digitaler Makler“ und für alle, die sich für ein von uns vermitteltes Inserat interessieren. Maklerunternehmen ist die WATEK Homes GmbH, Hofau 7, 4650 Lambach, konzessionierter Immobilienmakler (GISA 38501128), die unter der Marke SELFIMMO auftritt (im Folgenden „wir“ oder „der Makler“). „Verkäufer“ ist, wer uns einen Vermittlungsauftrag erteilt; „Interessent“ ist, wer über uns von einem Inserat erfährt und das Exposé anfordert.

B1. Geltung und Änderungen

Diese Bedingungen sind Bestandteil des Vermittlungsauftrags und der Provisionsvereinbarung mit Interessenten. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie schriftlich annehmen. Einzelvertragliche Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.

Ändern wir diese Bedingungen, gilt die neue Fassung für Verträge, die danach geschlossen werden. Für bestehende Verträge gilt sie nur, wenn Sie ausdrücklich zustimmen. Ihr Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

Was nur gegenüber Unternehmern gilt, steht in Abschnitt B10.

B2. Für wen wir tätig sind

Wir werden ausschließlich für die Verkäuferseite tätig und nicht als Makler der Käuferseite; das teilen wir Interessenten ausdrücklich mit (§ 17 MaklerG). Der Verkäufer zahlt keine Provision. Die Provision von 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % Umsatzsteuer trägt die Käuferseite aufgrund der Provisionsvereinbarung, die der Interessent vor dem Zugang zum vollständigen Exposé mit uns schließt.

Stehen wir mit einer Vertragspartei in einem familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis, geben wir das unverzüglich bekannt.

B3. Der Vermittlungsauftrag des Verkäufers

Der Verkäufer erteilt uns einen schlichten Vermittlungsauftrag, keinen Alleinvermittlungsauftrag. Er darf daneben selbst verkaufen und andere Makler beauftragen. Beide Seiten können den Vermittlungsauftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Dem Verkäufer entstehen in keinem Fall Provisions- oder Entschädigungsansprüche. Eine Vereinbarung nach § 15 MaklerG wird mit dem Verkäufer nicht getroffen. Das gilt auch, wenn er den Vermittlungsauftrag kündigt, selbst verkauft oder nicht verkauft.

Nach dem Ende des Vermittlungsauftrags. Kommt der Kaufvertrag binnen sechs Monaten nach dem Ende des Vermittlungsauftrags mit einem Interessenten zustande, den wir namhaft gemacht haben, bleibt die mit diesem Interessenten vereinbarte Provision bestehen. Der Verkäufer schuldet auch dann nichts.

Mitwirkung. Der Verkäufer stellt uns die für die Vermittlung nötigen Angaben und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung, informiert uns über Änderungen und holt Bewilligungen ein, die für das Geschäft erforderlich sind. Wir dürfen auf die Richtigkeit seiner Angaben vertrauen.

Zur schnelleren Vermittlung dürfen wir andere befugte Maklerunternehmen beiziehen, wenn das die Vermittlungschancen erhöht. Dem Verkäufer entstehen dadurch keine Kosten.

B4. Interessenten: Exposé und Provisionsvereinbarung

Unsere Inserate sind eine Einladung, Angebote zu legen. Fordert ein Interessent das vollständige Exposé an, bekommt er vorher diese Bedingungen, die Nebenkostenübersicht mit der Belehrung über seine Rücktrittsrechte und die Datenschutzerklärung. Der Maklervertrag mit dem Interessenten kommt zustande, wenn er diesen Bedingungen und der Provisionsvereinbarung zustimmt und ausdrücklich verlangt, dass wir schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist tätig werden. Er kann auch auf andere Weise zustande kommen, etwa durch die Vereinbarung einer Besichtigung.

Bereits bekannte Gelegenheiten. Kennt der Interessent das Objekt bereits aus einer anderen Quelle, soll er uns das mit einem Nachweis mitteilen. Eine Provision steht uns dann nur zu, wenn wir dennoch verdienstlich tätig werden.

Vertraulichkeit. Der Interessent behandelt die Geschäftsgelegenheit vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter.

Wir haben keine Vollmacht, für den Verkäufer abzuschließen, sofern das nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Ein Kaufanbot des Interessenten richtet sich an den Verkäufer.

B5. Provision des Interessenten

Die Provision beträgt 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. Der Anspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (§ 7 MaklerG) und wird zugleich fällig, unabhängig von der Rechnungslegung. Für unsere Verdienstlichkeit genügt es, dass wir den Geschäftspartner namhaft machen. Die Provision steht uns auch zu, wenn aufgrund unserer Tätigkeit ein dem vermittelten Geschäft wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt (§ 6 Abs 3 MaklerG).

Im Sinne des § 15 Abs 1 MaklerG wird mit dem Interessenten vereinbart, dass er uns auch ohne zurechenbaren Vermittlungserfolg einen Betrag in Höhe der Provision zu leisten hat, wenn

Rechnungen dürfen wir elektronisch per E-Mail übermitteln. Zahlungen sind bei Rechnungserhalt ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Interessent die gesetzlichen Verzugszinsen und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten.

B6. Angaben zum Objekt und Haftung

Wir vermitteln mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers. Einen bestimmten Erfolg schulden wir nicht. Die Angaben zum Objekt stammen vom Verkäufer und aus seinen Unterlagen; wir prüfen sie auf Plausibilität, aber nicht auf Richtigkeit, solange sie aus verlässlich erscheinender Quelle stammen. Wir empfehlen Interessenten, rechtliche, steuerliche, technische und wirtschaftliche Fragen vor einem Kaufanbot selbst prüfen zu lassen.

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.

B7. Aufrechnung

Verbraucher können gegen unsere Forderungen mit Gegenforderungen aufrechnen, die mit ihrer Verbindlichkeit rechtlich zusammenhängen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind, sowie im Fall unserer Zahlungsunfähigkeit (§ 6 Abs 1 Z 8 KSchG).

B8. Datenschutz und Werbung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Anbahnung und Abwicklung der Verträge, wie in der Datenschutzerklärung beschrieben. Werbung per E-Mail oder Telefon erhalten Sie von uns nur mit Ihrer gesonderten, freiwilligen Einwilligung, die Sie jederzeit widerrufen können. Die Zustimmung zu diesen Bedingungen ist keine solche Einwilligung.

B9. Rücktrittsrechte für Verbraucher

Verbraucher können von einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG). Der Rücktritt ist uns gegenüber eindeutig zu erklären, etwa per E-Mail an [email protected]; das Muster-Widerrufsformular kann verwendet werden. Es genügt, die Erklärung vor Ablauf der Frist abzusenden.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass wir schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist tätig werden, verliert er sein Rücktrittsrecht, sobald wir den Vertrag vollständig erfüllt haben (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG). Tritt er zurück, nachdem wir bereits teilweise geleistet haben, schuldet er einen anteiligen Betrag (§ 16 FAGG).

Daneben gelten die Rücktrittsrechte nach § 3a KSchG (Wegfall maßgeblicher Umstände) und § 30a KSchG (Vertragserklärung am Tag der ersten Besichtigung). Einzelheiten stehen in der Nebenkostenübersicht samt Belehrung über die Rücktrittsrechte, die Interessenten vor der Zustimmung erhalten.

B10. Zusätzlich gegenüber Unternehmern

Ist der Kunde Unternehmer, gilt zusätzlich: Unsere Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter, nicht eingetretene Ersparnisse und mittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; im Übrigen ist sie auf die Versicherungssumme unserer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

B11. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.