Rechner
Rechnen Sie nach, bevor Sie sich einigen
Sechs Rechner für die Fragen, die sich in fast jeder Familie stellen, wenn eine Immobilie vererbt, übergeben oder verkauft wird. Jeder zeigt den vollständigen Rechenweg, nennt die Paragrafen und sagt, an welchen Stellen sich noch etwas ändern lässt. Auf Wunsch als PDF, zum Weiterleiten an die Geschwister oder ans Notariat.
Wer erbt wie viel?
Die gesetzliche Erbfolge nach ABGB, mit den Quoten jedes Erben und dem Pflichtteil daneben. Der Ehegatte erbt neben Kindern ein Drittel, nicht ein Viertel wie in Deutschland.
Jetzt rechnen Ich möchte das Elternhaus übernehmenGeschwister auszahlen
Zeigt, ab welchem Betrag die Ausgleichszahlung Immobilienertragsteuer auslöst und wie sich das vermeiden lässt. Die Schwelle liegt bei 75 Prozent des abgegebenen Anteils, nicht bei 50.
Jetzt rechnen Ich wurde im Testament übergangenPflichtteil
Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in Geld. Mit Schenkungen, die zeitlich unbegrenzt angerechnet werden, den Zinsen ab dem Todestag und der Stundung, wenn der Erbe sonst sein Wohnhaus verkaufen müsste.
Jetzt rechnen Wir wollen das Haus jetzt schon übergebenÜbergabe zu Lebzeiten
Grunderwerbsteuer und Gebühren, das vorbehaltene Wohnrecht oder Fruchtgenuss mit seinem Kapitalwert, und was die Schenkung später für den Pflichtteil der Geschwister bedeutet.
Jetzt rechnen Ich muss die Auszahlung aufbringenAuszahlung finanzieren
Aus Auszahlung, Eigenmitteln, Laufzeit und Zinssatz die monatliche Rate. Mit den Gebühren, die bei einer Hypothek dazukommen, und der Frage, was nach dem Ende der Fixzinsbindung passiert.
Jetzt rechnen Ich will verkaufen und die Steuer vorher kennenImmobilienertragsteuer
Für gekaufte, geerbte und geschenkte Immobilien. Entscheidend ist, wann angeschafft wurde, nicht wann geerbt. Wer selbst dort gewohnt hat, kann ganz steuerfrei bleiben, auch ohne damals Eigentümer gewesen zu sein.
Jetzt rechnenWorauf Sie sich dabei verlassen können
Österreichisches Recht
Ein großer Teil der deutschsprachigen Ratgeberseiten referiert deutsches Recht, auch auf .at-Domains: das Viertel für den Ehegatten, das Vorkaufsrecht der Miterben, die Abschmelzung von Schenkungen über zehn Jahre. Nichts davon gilt hier. Jede Zahl in diesen Rechnern steht gegen ABGB, EStG und GrEStG.
Geprüft, nicht geschätzt
Die Rechenlogik läuft zweimal: im Browser für das sofortige Ergebnis und noch einmal auf dem Server für den Bericht. Beide Seiten prüfen sich gegen dieselbe Tabelle durchgerechneter Fälle, damit sie nicht auseinanderlaufen können.
Der Rechtsstand steht dabei
Unter jedem Rechner stehen die Fundstellen und das Datum, auf das sich die Berechnung bezieht. Das ist wichtiger, als es klingt: Die entscheidende Schwelle bei der Ausgleichszahlung hat sich 2021 verschoben, und viele Seiten nennen bis heute den alten Wert.
Ohne Anmeldung
Rechnen können Sie, ohne etwas von sich preiszugeben. Eine E-Mail-Adresse brauchen wir erst, wenn Sie den ausführlichen Bericht als PDF möchten, und auch dann geht nichts an Dritte, solange Sie es nicht ausdrücklich ankreuzen.
Fragen zu den Rechnern
Nichts. Alle Rechner und Berichte sind kostenlos, ohne Registrierung und ohne Bezahlversion.
SELFIMMO ist ein konzessionierter Immobilienmakler und verdient erst, wenn eine Immobilie über die Plattform verkauft wird, und auch dann zahlt die Käuferseite, nicht Sie. Weitergegeben wird Ihr Fall nur, wenn Sie es ausdrücklich ankreuzen.
Nein, und das soll es auch nicht. Das Verlassenschaftsverfahren führt in Österreich immer ein Notariat als Gerichtskommissär, und die verbindliche Steuerberechnung macht ebenfalls das Notariat oder die steuerliche Vertretung.
Die Rechner bereiten vor: damit Sie dort vorbereitet ankommen, die Größenordnung kennen und wissen, welche Fragen Sie stellen müssen. Eine halbe Stunde beim Notar ist deutlich ergiebiger, wenn man die eigenen Zahlen schon kennt.
Rechnen können Sie, ohne etwas von sich preiszugeben: die Berechnung läuft im Browser, und es wird nichts gespeichert, solange Sie nichts absenden.
Eine E-Mail-Adresse brauchen wir erst für den ausführlichen Bericht als PDF. Auch dann geht nichts an Dritte, solange Sie es nicht ausdrücklich ankreuzen. Jede Einwilligung ist einzeln, freiwillig und jederzeit widerrufbar.
Die WATEK Homes GmbH, die SELFIMMO betreibt, ein konzessionierter österreichischer Immobilienmakler (GISA 38501128). Alle Berechnungen beruhen auf dem veröffentlichten Gesetzesstand; die Fundstellen stehen unter jedem Rechner und in jedem Bericht.
Die Rechenlogik läuft doppelt, einmal im Browser für das sofortige Ergebnis und einmal auf dem Server für den Bericht, und beide Seiten prüfen sich gegen dieselbe Tabelle durchgerechneter Fälle. Das ist der Grund, warum auf der Seite und im PDF nie verschiedene Zahlen stehen können.
Nein, und das ist der häufigste Fehler beim Suchen: Ein großer Teil der deutschsprachigen Ratgeberseiten referiert deutsches Recht, auch auf .at-Domains.
Vier Punkte, an denen sich das sofort zeigt: Der Ehegatte erbt neben Kindern in Österreich ein Drittel, nicht ein Viertel. Eltern sind seit 2017 nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Schenkungen schmelzen nicht über zehn Jahre ab. Und ein Vorkaufsrecht der Miterben gibt es nicht.
Jede Zahl auf diesen Seiten steht gegen ABGB, EStG und GrEStG.
Noch unsicher, welcher Rechner passt?
Wenn Sie erst wissen wollen, wem überhaupt was zusteht, beginnen Sie bei Wer erbt wie viel. Soll einer der Geschwister das Haus übernehmen, führt der Weg über Geschwister auszahlen und, wenn die Auszahlung aufgebracht werden muss, weiter zur Finanzierung. Will niemand einziehen, rechnet die Immobilienertragsteuer aus, was nach Steuer und Kosten übrig bleibt.
Mit der Erbfolge beginnenRechtsstand 28. September 2026. Grundlagen: Die Fundstellen stehen bei jedem Rechner einzeln. Übergreifend: §§ 730 bis 789 ABGB in der Fassung des ErbRÄG 2015, § 30 und § 30a EStG, EStR 2000 Rz 134b, §§ 4 und 7 GrEStG, Grundstückswertverordnung BGBl II 442/2015, §§ 26 und 26a GGG.
Alle Ergebnisse sind unverbindliche Richtwerte auf Basis Ihrer Angaben und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Die verbindliche Berechnung nimmt das Notariat oder die steuerliche Vertretung vor.