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Ratgeber · Zeitplan

Wie lange dauert ein Hausverkauf in Österreich? [2026]

Der Immobilienverkauf in Österreich dauert im Schnitt 6–12 Monate — vom ersten Inserat bis zur Schlüsselübergabe. Eigentumswohnungen liegen im unteren Bereich (6–9 Monate), Einfamilienhäuser im oberen. Dazu kommt eine Vorlaufzeit von 4–6 Wochen für Unterlagen.

Von Thomas Wakolbinger · Konzessionierter Immobilienmakler · GISA 38501128 · Aktualisiert August 2026

Zeitplan Immobilienverkauf Österreich — Kalender und Schlüssel symbolisieren den Verkaufsprozess Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Das Wichtigste im Überblick

  • Gesamtdauer Hausverkauf: 6–12 Monate (Wohnungen: 6–9 Monate) — Quelle: infina.at, 2025
  • Notarielle Abwicklung: 4–8 Wochen, kaum beschleunigbar
  • Größter Zeitfresser: unrealistischer Anfangspreis — lässt Objekt monatelang auf Portalen stehen
  • Vorlaufzeit Unterlagen: 4–6 Wochen. Diese Phase beginnt vor dem Inserat
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Die 5 Phasen des Immobilienverkaufs mit Zeitplan

Zeitplan: Immobilie verkaufen in Österreich · Gesamtdauer ab Inserat: 6 bis 12 Monate, Phase 1 liegt davor · Quelle: infina.at, Selfimmo-Praxis, 2025

PHASE 1

Vorbereitung

4–6 Wochen

PHASE 2

Vermarktung

12–28 Wochen

PHASE 3

Kaufanbot

2–4 Wochen

PHASE 4

Notartermin

4–8 Wochen

PHASE 5

Übergabe

~1 Woche

Beschleunigbar:

Phase 1 (Unterlagen frühzeitig), Phase 2 (realist. Preis + Multi-Portal)

Kaum beschleunigbar:

Phase 4 (Notar, Grundbuch, Treuhand) = fix 4–8 Wochen


Phase 1: Vorbereitung (4–6 Wochen vor Inseratschaltung)

Diese Phase beginnt, bevor das erste Inserat online geht und wird von den meisten Verkäufern unterschätzt. Verkäufer, die am Tag der Inseratschaltung alles parat haben, verkaufen im Schnitt 4–6 Wochen schneller.

Was in dieser Phase passiert:

  • Energieausweis beauftragen (§ 3 EAVG 2012 — 1–2 Wochen Vorlaufzeit)
  • Grundbuchauszug abrufen (online: sofort, €4,89)
  • Benützungsbewilligung und Bauakt beim Gemeindeamt anfordern (3–10 Werktage)
  • Bei Eigentumswohnung: WEG-Unterlagen beim Hausverwalter anfordern
  • Professionelle Fotos beauftragen oder selbst durchführen
  • Wohnung/Haus verkaufsfertig machen
Zeitoptimierung: Alles parallel starten. Den Energieausweis als erstes: er hat die längste Vorlaufzeit.
Vollständige Unterlagen-Checkliste →

Phase 2: Vermarktung und Besichtigungen (12–28 Wochen)

Das ist die variabelste Phase und damit der größte Hebel für den Gesamtzeitraum. Wie lange das Objekt auf dem Markt bleibt, hängt von drei Faktoren ab:

1

Preis — Der wichtigste Faktor

Ein Objekt, das nach 8–12 Wochen noch nicht verkauft ist, signalisiert Kaufinteressenten: "Hier stimmt etwas nicht." Ein realistischer Startpreis ist die wirksamste Maßnahme gegen eine lange Vermarktungsdauer.

2

Portalpräsenz

Je mehr Portale, desto breiter die Käuferbasis. willhaben.at, ImmobilienScout24.at, ImmoWelt.at, derstandard.at/Immobilien. Wer nur auf einem Portal inseriert, schließt große Käufergruppen aus.

3

Inserat-Qualität

Professionelle Fotos, vollständiger Text, Grundriss, Energieklasse im Inserat. Das ist kein Nice-to-have. Es entscheidet, ob ein Interessent auf das Inserat klickt oder weiterschrollt.

Immobilienverkauf Österreich — Besichtigung eines modernen Wohnhauses durch Kaufinteressenten Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Phase 3: Kaufanbot und Finanzierungsbestätigung (2–4 Wochen)

Nach der Besichtigung gibt ein ernsthafter Käufer ein Kaufanbot ab. Ein Kaufanbot bindet zunächst nur den Käufer, der es abgibt. Erst Ihre Annahme macht daraus einen Vertrag. Gibt ein Verbraucher es am Tag der Erstbesichtigung ab, kann er binnen einer Woche zurücktreten (§ 30a KSchG). Lassen Sie das Anbot vor der Annahme von einem Rechtsanwalt oder Notar prüfen.

Kritischer Schritt: Finanzierungsbestätigung
Bevor Sie ein Kaufanbot annehmen, sollten Sie sich die schriftliche Finanzierungszusage der Bank des Käufers zeigen lassen. Eine geplatzte Finanzierung kostet Sie mehrere Monate und ist der häufigste Grund für abgebrochene Verkäufe in einem fortgeschrittenen Stadium.

Was diese Phase verlängert:

  • Fehlende Finanzierungsbestätigung beim Käufer
  • Rechtliche Nachfragen zum Kaufanbot
  • Nachverhandlungen über Kaufpreis oder Übergabezeitpunkt

Wie verbindlich ist ein Kaufanbot?

Ein Kaufanbot bindet zunächst nur den, der es abgibt, also den Kaufinteressenten. Sie als Verkäufer sind erst gebunden, wenn Sie es annehmen. Mit Ihrer Annahme kommt der Kaufvertrag zustande, auch ohne Notar und ohne Unterschriftsbeglaubigung.

Das Rücktrittsrecht am Tag der Erstbesichtigung

Es gibt eine Ausnahme, die Verkäufer kennen sollten. Gibt ein Verbraucher seine Vertragserklärung am selben Tag ab, an dem er das Objekt zum ersten Mal besichtigt hat, kann er binnen einer Woche zurücktreten (§ 30a KSchG). Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn er eine Ausfertigung seiner Erklärung und eine schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hat. Spätestens einen Monat nach der Erstbesichtigung erlischt das Recht.

Wichtig für Sie: Vor Ablauf dieser Frist kann kein Angeld, Reugeld oder keine Anzahlung wirksam vereinbart werden. Eine trotzdem geleistete Zahlung müssten Sie zurückzahlen.

Was das praktisch bedeutet

Wenn ein Interessent noch am Besichtigungstag unterschreiben will, ist das ein gutes Zeichen, aber noch keine Sicherheit. Zwei Möglichkeiten:

  • Sie lassen ihn einen zweiten Termin nehmen und dann unterschreiben. Dann greift § 30a KSchG nicht.
  • Oder Sie nehmen das Anbot an, sagen aber andere Interessenten noch nicht endgültig ab, bis die Woche verstrichen ist.

Das Rücktrittsrecht gilt nur für Verbraucher und nur, wenn der Erwerb dem dringenden Wohnbedarf dient.


Phase 4: Notartermin und Kaufvertrag (4–8 Wochen)

Diese Phase ist der Fix-Zeitraum des gesamten Verkaufsprozesses: sie lässt sich kaum beschleunigen. Der Kaufvertrag selbst ist formfrei gültig, für die Eintragung im Grundbuch braucht es aber eine beglaubigte Unterschrift auf der Aufsandungserklärung. Deshalb errichtet den Vertrag in der Praxis immer ein Notar oder Rechtsanwalt, der zugleich die Treuhandabwicklung koordiniert.

Was in diesen 4–8 Wochen passiert:

1

Kaufvertragsentwurf durch Notar/Rechtsanwalt

1–2 Wochen

2

Prüfung durch beide Parteien und deren Anwälte

1–2 Wochen

3

Unterzeichnung und Treuhandeinzahlung

1 Woche

4

Bei Hypothek: Lastenfreistellung und Löschungsbewilligung der Bank

1–3 Wochen

5

Grundbuchumschreibung durch das Bezirksgericht

1–3 Wochen

Tipp: Beginnen Sie die Suche nach einem Notar oder Rechtsanwalt bereits bei ernsthaften Kaufgesprächen, nicht erst nach dem Kaufanbot. Das spart 1–2 Wochen.

Phase 5: Schlüsselübergabe (~1 Woche nach Kaufpreiszahlung)

Wann die Übergabe stattfindet, wird im Kaufvertrag vereinbart. Üblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Kaufpreis beim Verkäufer eingelangt ist und die Einverleibung gesichert ist. Auf die Eintragung selbst wird in der Praxis oft nicht gewartet.

Was beim Übergabetermin erledigt werden muss:

  • Übergabeprotokoll schriftlich erstellen und von beiden Parteien unterschreiben — mit allen Zählerständen, Schlüsselanzahl und Codes
  • Zustand der Immobilie dokumentieren: bestehende Schäden festhalten
  • Energielieferant informieren: Zählerstände melden, Versorgungsverträge übertragen oder kündigen
  • Betriebskosten klären: laufende Vorauszahlungen, Jahresabrechnungen und etwaige Rückstände abgleichen
Warum das Protokoll unverzichtbar ist: Ohne schriftliches Übergabeprotokoll haben Sie bei nachträglichen Ansprüchen des Käufers kaum rechtliche Handhabe. Das Protokoll ist Ihr Nachweis über den Zustand der Immobilie zum Übergabezeitpunkt.

Einflussfaktoren: Was den Hausverkauf verlängert oder verkürzt

Faktor Verkürzt Verlängert
Startpreis Marktgerecht >10 % über Marktwert
Portalpräsenz 4+ Portale gleichzeitig 1 Portal
Unterlagen Alle parat bei Inseratschaltung Nachbeschaffung während Vermarktung
Energieklasse A/B — kein Einwand F/G — Käufer zögern oder fordern Abschlag
Lage Ballungsraum, gute Anbindung Ländlich, eingeschränkte Infrastruktur
Jahreszeit Frühjahr (März–Mai), Herbst (Sep–Okt) Winter, Ferienzeit

Häufig gestellte Fragen zur Verkaufsdauer

Im Schnitt 6–12 Monate vom ersten Inserat bis zur Schlüsselübergabe. Eigentumswohnungen: 6–9 Monate. Dazu kommt eine Vorlaufzeit von 4–6 Wochen für Unterlagen. Die notarielle Abwicklung nach Kaufeinigung dauert weitere 4–8 Wochen.

4–8 Wochen. Dieser Zeitraum ist kaum beschleunigbar. Er beinhaltet Kaufvertragsentwurf, Prüfung, Treuhandabwicklung, Lastenfreistellung (wenn Hypothek vorhanden) und Grundbuchumschreibung.

Ein unrealistischer Anfangspreis ist der häufigste Grund. Ein Objekt, das 3+ Monate unverkauft auf Portalen steht, verliert Glaubwürdigkeit. Käufer fragen sich, warum es sich nicht verkauft. Weitere Faktoren: fehlende Unterlagen, schlechte Fotos, begrenzte Portalpräsenz.

Realistischer Startpreis, alle Unterlagen vor Inseratschaltung parat (inkl. Energieausweis), professionelle Fotos, Multi-Portal-Distribution ab Tag 1, Käufer vorab auf Finanzierbarkeit prüfen. Mit Selfimmo werden alle relevanten Portale gleichzeitig bespielt, ohne Aufpreis.

Frühjahr (März bis Mai) und Herbst (September bis Oktober) gelten als stärkste Verkaufsphasen: mehr aktive Käufer, höhere Nachfrage. Der OeNB-Wohnimmobilienpreisindex lag in Q2 2026 bei 274,0 Punkten und damit deutlich über dem Tief der Korrekturphase (OeNB, Datenstand 05.08.2026). Das Niveau von 2022 ist noch nicht wieder erreicht.


Fazit: Verkaufsdauer aktiv steuern

Der Hausverkauf dauert in Österreich 6–12 Monate, aber das ist kein Naturgesetz. Die Vorlaufzeit (Unterlagen, Fotos, Preisfindung) und die Vermarktungsphase sind aktiv beeinflussbar. Die Notarabwicklung nicht.

Wer gut vorbereitet in den Markt geht, verkauft im unteren Bereich der Zeitspanne. Wer mit einem zu hohen Preis startet, landet im oberen.

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Thomas Wakolbinger

Thomas Wakolbinger

Konzessionierter Immobilienmakler · GISA 38501128

Gründer von Selfimmo und Geschäftsführer der WATEK Homes GmbH (Hofau 7, 4650 Lambach). Thomas begleitet private Eigentümer beim Immobilienverkauf in Österreich – mit dem Ziel, Verkäufer provisionsfrei und rechtlich abgesichert durch den gesamten Prozess zu führen.

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Quellenangaben
  1. infina.at — Wie lange dauert der Verkauf einer Immobilie?, 2025, infina.at
  2. OeNB — Wohnimmobilienpreisindex Q1 2026, abgerufen 2026-06-03, oenb.at
  3. ImmoMarktAnalyse — Jahresbericht 2025, abgerufen 2026-06-03, immomarktanalyse.at
  4. Statistik Austria — Häuserpreisindex Q4 2025, 25.3.2026, statistik.at
  5. RIS — EAVG 2012, abgerufen 2026-06-03, ris.bka.gv.at
  6. RIS, Gerichtsgebührengesetz (GGG), Beträge nach der Valorisierung durch BGBl. II Nr. 227/2026, in Kraft seit 01.08.2026, abgerufen 2026-08-30, ris.bka.gv.at
  7. oesterreich.gv.at — Lastenfreistellung Lexikon, 2025, oesterreich.gv.at

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