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Unterlagen Immobilienverkauf Österreich 2026: Vollständige Checkliste

Fehlende Unterlagen sind einer der häufigsten Gründe, warum Notartermine platzen oder sich um Wochen verschieben. Den Energieausweis zu spät zu beauftragen, kostet im Schnitt 3–4 Wochen. Den Bauakt nicht parat zu haben, stoppt den Kaufvertrag kurz vor dem Ziel.

Von Thomas Wakolbinger · Konzessionierter Immobilienmakler · GISA 38501128 · Aktualisiert Juni 2026

Unterlagen für den Immobilienverkauf in Österreich — Dokumente auf einem Schreibtisch geordnet

Das Wichtigste im Überblick

  • 12 Dokumente — 6 immer erforderlich, 5 für Eigentumswohnungen, 1 situationsabhängig
  • Energieausweis ist ab dem ersten Inserat Pflicht (§3 EAVG 2012) — Strafe bis zu €1.450
  • Grundbuchauszug kostet online €4,63 (JustizOnline) — kein Notar nötig
  • Alle Unterlagen 4–6 Wochen vor Inseratschaltung beschaffen
← Vollständiger Leitfaden: Immobilie verkaufen Österreich

Die vollständige Unterlagen-Checkliste für den Immobilienverkauf

Pflichtunterlagen (immer erforderlich)

Dokument Woher Kosten Dauer
Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt) JustizOnline €4,63 (online) / €18 (Gericht) sofort
Energieausweis (max. 10 Jahre alt) Zertifizierter Gutachter (ZT, Architekt, Baumeister) €150–€400 1–2 Wochen
Grundrissplan / Baupläne Bauakt der Gemeinde oder Architekt €0 (eigener Bestand) bei Behörde 3–10 WT
Flächenwidmungsplan Gemeinde oder online €0–€30 1–5 Werktage
Baubescheid / Baugenehmigung Bauamt der Gemeinde €0–€50 3–10 Werktage
Benützungsbewilligung Bauamt der Gemeinde €0–€50 3–10 Werktage

Für Eigentumswohnungen zusätzlich (WEG-Unterlagen)

Dokument Woher Kosten Dauer
WohnungseigentumsvertragGrundbuch / Notar€4,63sofort
NutzwertgutachtenHausverwalter / Notar€0 (vorhanden)1–3 Werktage
Aktuelle BetriebskostenabrechnungHausverwalter€01–5 Werktage
Rücklagenstand (aktuell)Hausverwalter€01–5 Werktage
Protokolle Eigentümerversammlungen (letzte 3 Jahre)Hausverwalter€01–5 Werktage

Situationsabhängig

Lastenfreistellungsunterlagen — wenn Hypothek/Pfandrecht im C-Blatt des Grundbuchs eingetragen ist. Von Bank + Treuhänder (Notar/RA).

Quelle: oesterreich.gv.at (01.01.2026), aruimmobilien.com Ratgeber (2025), INFINA Ratgeber (2025)


Der Energieausweis: Was Verkäufer wissen müssen

Der Energieausweis ist Pflichtdokument beim Immobilienverkauf — geregelt durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012). Es gibt zwei separate Pflichten:

§3 EAVG 2012 — Inseratspflicht:

Bereits im Inserat müssen Heizbedarf (HWB) und die Energieeffizienzklasse angegeben werden. Neu ab 30. Mai 2026: Statt des fGEE-Werts muss die neue Energieeffizienzklasse (A++ bis G) und der Endenergiebedarf (EEB) angegeben werden.

§4 EAVG 2012 — Vorlage- und Aushändigungspflicht:

Der Verkäufer muss den Energieausweis vor Vertragsabschluss vorlegen und dem Käufer binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss aushändigen.

Zeitaufwand für die Beschaffung der Verkaufsunterlagen Zeitaufwand: Unterlagen beschaffen Empfehlung: 4–6 Wochen vor Inseratschaltung starten | Quelle: INFINA, aruimmobilien.com, 2025 Grundbuchauszug sofort–1 Werktag (online) Bauakt / Ben'bewilligung 3–10 Werktage WEG-Unterlagen (Hausverw.) 1–5 Werktage Energieausweis 1–2 Wochen — zuerst beauftragen! ← früh starten — je nach Gemeinde/Gutachter variiert die Dauer stark
Zeitaufwand für die Beschaffung der wichtigsten Verkaufsunterlagen. Quelle: INFINA Ratgeber, aruimmobilien.com, 2025.

Energieausweis Kosten nach Objekttyp

Objekttyp Kosten (ca.)
Eigentumswohnung€150–€250
Einfamilienhaus€300–€600
Zinshaus / Mehrfamilienhaus€300–€600
Praxistipp: Beauftragen Sie den Energieausweis als Allererstes — noch bevor Sie den Verkaufspreis festlegen oder ein Inserat aufgeben. Er kostet maximal €600 und spart Ihnen im besten Fall 3–4 Wochen Wartezeit. Bei Verstoß gegen die Inseratspflicht: Strafe bis €1.450 (§9 EAVG 2012).

Alle Details zu Fristen, Energieeffizienzklassen und den Ausnahmen finden Sie im ausführlichen Ratgeber zur Energieausweis-Pflicht beim Immobilienverkauf.


Grundbuchauszug: So holen Sie ihn sich in 5 Minuten

Der Grundbuchauszug ist das Kerndokument jedes Immobilienverkaufs: er belegt Eigentum, Belastungen und Rechte. Online-Abfrage über JustizOnline:

  • Vollständiger aktueller Auszug: €4,63
  • Teilabfrage: €2,46
  • Beim Bezirksgericht persönlich: €18 (Gerichtsgebühr)

Der Auszug sollte nicht älter als 3 Monate sein. Das A-Blatt enthält Grundstücksdaten, das B-Blatt den Eigentümer, das C-Blatt enthält Belastungen (Hypotheken, Pfandrechte, Wegerechte).


Benützungsbewilligung: Was tun, wenn sie fehlt?

Bei Gebäuden aus den 1960er bis 1980er Jahren fehlt die Benützungsbewilligung häufig — damals war keine formelle Endbeschau üblich. Das ist kein Dealbreaker, muss aber vor dem Notartermin geklärt sein.

1

Bauakt beim Gemeindeamt anfordern

Enthält oft alle vorhandenen Baugenehmigungen und kann die Benützungsbewilligung ersetzen

2

Fertigstellungsanzeige nachreichen

Bei neueren Fällen möglich

3

Im Kaufvertrag ausweisen

Als bekannten Mangel aufnehmen — der Käufer übernimmt das Objekt in Kenntnis dieser Situation

4

Rechtsanwalt oder Notar einbeziehen

Für die rechtssichere Formulierung

Kaufvertrag Immobilien Österreich →

WEG-Unterlagen für Eigentumswohnungen

Wer eine Eigentumswohnung verkauft, braucht zusätzlich Unterlagen aus der Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese werden vom Hausverwalter ausgestellt oder können über ihn angefordert werden.

Nutzwertgutachten

Legt fest, welcher Prozentsatz des Gesamtobjekts auf Ihre Wohnung entfällt. Grundlage für Betriebskosten und Abstimmungsrechte.

Rücklagenstand

Der gesetzliche Mindestbetrag beträgt €1,12 pro m² Nutzfläche pro Monat (WKO, Stand 01.01.2026). Käufer fragen regelmäßig nach dem aktuellen Stand. Ein niedriger Rücklagenstand signalisiert künftige Sonderumlagen.

Eigentümerversammlungs-Protokolle (letzte 3 Jahre)

Zeigen geplante Sanierungen, offene Beschlüsse und mögliche zukünftige Kosten. Käufer und ihre Anwälte lesen diese systematisch.


Lastenfreistellung: Was Verkäufer wissen müssen

Hat Ihre Immobilie noch ein Bankdarlehen, ist im C-Blatt des Grundbuchs ein Pfandrecht eingetragen. Dieses muss vor der Eigentumsübertragung gelöscht werden — die sogenannte Lastenfreistellung.

1

Käufer überweist den Kaufpreis auf ein Treuhandkonto (beim Notar oder Rechtsanwalt)

2

Treuhänder zahlt den Restschuldenbetrag direkt an Ihre Bank aus

3

Bank stellt eine Löschungsbewilligung aus

4

Notar löscht das Pfandrecht im Grundbuch

5

Restbetrag geht an Sie als Verkäufer

Dieser Prozess ist Standard in Österreich. Lassen Sie Ihre Bank rechtzeitig wissen, dass Sie verkaufen.

Häufig gestellte Fragen zu Unterlagen beim Immobilienverkauf

Pflichtunterlagen: Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt, €4,63 online), Energieausweis (§3 + §4 EAVG 2012), Grundrissplan, Flächenwidmungsplan, Baubescheid und Benützungsbewilligung. Bei Eigentumswohnungen zusätzlich: Wohnungseigentumsvertrag, Betriebskostenabrechnung und Rücklagenstand (Quelle: oesterreich.gv.at, 01.01.2026).

Online über JustizOnline kostet ein vollständiger Auszug €4,63, eine Teilabfrage €2,46. Beim Bezirksgericht persönlich beträgt die Gerichtsgebühr €18 (GGG, Stand 01.01.2026). Drittanbieter verlangen ca. €15–€17 inklusive USt.

Ja. §3 EAVG 2012 verpflichtet zur Angabe in jedem Inserat, §4 EAVG 2012 zur Vorlage vor Vertragsabschluss. Bei Verstoß: Verwaltungsstrafe bis zu €1.450 (§9 EAVG 2012). Neu ab 30. Mai 2026: Im Inserat muss die Energieeffizienzklasse (A++ bis G) und der Endenergiebedarf (EEB) angegeben werden.

Bei Altbauten (vor ca. 1996) fehlt sie häufig. Lösung: Bauakt beim Gemeindeamt anfordern, ggf. Fertigstellungsanzeige nachreichen oder den fehlenden Status im Kaufvertrag als bekannten Mangel ausweisen. Ein Notar oder Rechtsanwalt hilft bei der rechtssicheren Lösung.

Grundbuchauszug: sofort (online). Energieausweis: 1–2 Wochen. Bauakt/Benützungsbewilligung: 3–10 Werktage. WEG-Unterlagen: 1–5 Werktage. Empfehlung: 4–6 Wochen vor Inseratschaltung starten, den Energieausweis zuerst beauftragen.


Fazit: Unterlagen früh beschaffen, Verzögerungen vermeiden

Fehlende Unterlagen verzögern Notartermine und können im schlimmsten Fall zum Platzen des Deals führen. Der einzige Weg, das zu verhindern: früh anfangen, systematisch vorgehen.

Mit Selfimmo unterstützen konzessionierte Makler (GISA 38501128) bei der Zusammenstellung und Prüfung aller Unterlagen, inklusive Checkliste, Hinweisen auf Behördenwege und Koordination mit dem Notar.

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Thomas Wakolbinger

Thomas Wakolbinger

Konzessionierter Immobilienmakler · GISA 38501128

Gründer von Selfimmo und Geschäftsführer der WATEK Homes GmbH (Hofau 7, 4650 Lambach). Thomas begleitet private Eigentümer beim Immobilienverkauf in Österreich – mit dem Ziel, Verkäufer provisionsfrei und rechtlich abgesichert durch den gesamten Prozess zu führen.

Mehr über uns →
Quellenangaben
  1. EAVG 2012 Volltext — RIS Bundesnormen, abgerufen 2026-06-03, ris.bka.gv.at
  2. §3 EAVG 2012 Inseratspflicht — JUSLINE, abgerufen 2026-06-03, jusline.at
  3. Energieausweis allgemein — oesterreich.gv.at, 01.01.2026, oesterreich.gv.at
  4. Grundbuchauszug Kosten — oesterreich.gv.at, 01.01.2026, oesterreich.gv.at
  5. Lastenfreistellung — oesterreich.gv.at Lexikon, 2025, oesterreich.gv.at
  6. WKO — Mindestrücklage Wohnungseigentumsgesetz, Stand 01.01.2026, wko.at
  7. INFINA — Wie lange dauert Immobilienverkauf, 2025, infina.at
  8. Energieausweis Kosten — immoverkauf24.at, 2025, immoverkauf24.at

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