SELFIMMO

Ratgeber · Recht & Vertrag

Vorkaufsrecht bei Immobilien Österreich: Wann darf jemand vorgreifen?

Das Vorkaufsrecht ist einer der häufigsten Gründe, warum ein verhandlungsreifer Immobilienkauf in letzter Sekunde scheitert. In 2025 wurden in Österreich 117.782 Immobilientransaktionen im Grundbuch verbüchert (RE/MAX ImmoSpiegel 2025, IMMOunited, 2026). Bei einem Teil dieser Käufe sorgte ein unbekanntes oder übersehenes Vorkaufsrecht für erhebliche Verzögerungen. In Österreich regeln die §§ 1072 bis 1079 ABGB das vertragliche Vorkaufsrecht; daneben bestehen gesetzliche Vorkaufsrechte insbesondere im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Thomas Wakolbinger Von Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler (GISA 38501128) · Aktualisiert Juni 2026
Vorkaufsrecht Immobilien Österreich: Zwei Parteien unterzeichnen Vorvertrag, Haus im Hintergrund

Dieser Artikel erklärt, wann ein Vorkaufsrecht besteht, wie es ausgeübt wird, wann es verfällt und was Verkäufer und Käufer beachten müssen, um böse Überraschungen beim Notartermin zu vermeiden.

Das Wichtigste im Überblick

  • Vorkaufsrecht entsteht durch Vertrag (§ 1072 ABGB) oder Gesetz (WEG)
  • Ausübungsfrist: 30 Tage nach Mitteilung des Drittkaufangebots (§ 1075 ABGB)
  • Dingliche Wirkung: nur bei Grundbucheintragung
  • Gilt nicht bei Schenkung, Erbschaft oder Zwangsversteigerung (§ 1073 ABGB)
  • Wirkung bei Verletzung: Schadensersatz (schuldrechtlich) oder Anfechtung (dinglich)

Was ist das Vorkaufsrecht bei Immobilien?

Das Vorkaufsrecht gibt einer bestimmten Person (dem Vorkaufsberechtigten) das Recht, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu erwerben, die ein Dritter geboten hat, bevor der Verkäufer an diesen Dritten verkaufen darf. Das Recht entsteht entweder durch vertragliche Vereinbarung (§ 1072 ABGB) oder kraft Gesetzes (z. B. §§ 9 ff. WEG für Wohnungseigentümer).

Das Vorkaufsrecht ist kein Vorkaufsrecht auf einen bestimmten Preis. Der Vorkaufsberechtigte muss zu den exakt gleichen Bedingungen einspringen wie der ursprüngliche Käufer: gleichem Preis, gleicher Zahlungsmodalität, gleichen sonstigen Vertragsbedingungen.


Vertragliches Vorkaufsrecht vs. gesetzliches Vorkaufsrecht

Merkmal Vertragliches Vorkaufsrecht Gesetzliches Vorkaufsrecht
Rechtsgrundlage § 1072 ABGB WEG §§ 9 ff., BauRG u.a.
Entstehung Durch Vereinbarung Kraft Gesetzes
Grundbucheintragung Optional (führt zu Dinglichkeit) Meist erforderlich
Ausübungsfrist 30 Tage (§ 1075 ABGB) Je nach Gesetz variabel
Verzichtbar Ja, durch Vereinbarung Meist nicht

Quelle: ABGB §§ 1072 bis 1079, WEG, Stand 2026.


Wie wird das Vorkaufsrecht ausgeübt?

Der Ablauf ist gesetzlich klar geregelt:

  1. 1Verkäufer schließt Kaufvertrag mit Drittem (Kaufpreisangebot liegt vor)
  2. 2Verkäufer informiert den Vorkaufsberechtigten über den gesamten Vertragsinhalt
  3. 3Vorkaufsberechtigter hat 30 Tage, um das Recht zu den gleichen Konditionen auszuüben (§ 1075 ABGB)
  4. 4Erklärt er sich bereit, kommt der Kaufvertrag mit ihm zustande, der ursprüngliche Drittkäufer fällt weg
  5. 5Meldet er sich nicht innerhalb der Frist, erlischt das Vorkaufsrecht für diesen Vorgang

Wichtige Praxiserkenntnis für Verkäufer

Das Vorkaufsrecht muss nicht im Kaufvertrag mit dem Dritten explizit erwähnt werden, damit es ausgelöst wird. Es reicht, dass der Vertrag abgeschlossen wurde. Verkäufer, die ein bestehendes Vorkaufsrecht kennen und ignorieren, riskieren erhebliche Haftung, dinglich sogar die Anfechtung des Kaufs.

Die Mitteilung an den Vorkaufsberechtigten sollte vollständig und schriftlich erfolgen. Fehlende Angaben (z. B. Nebenkosten oder Zahlungsmodalitäten) können die 30-Tage-Frist nicht in Gang setzen.


Wann gilt das Vorkaufsrecht nicht?

§ 1073 ABGB schränkt das Vorkaufsrecht auf entgeltliche Verkäufe ein. Es greift nicht bei:

  • Schenkung (kein Kaufpreis vorhanden)
  • Erbschaft / Legat (keine Veräußerung durch den Eigentümer)
  • Zwangsversteigerung (kein freiwilliger Verkauf)
  • Einbringung in eine Gesellschaft (kein klassischer Kaufvertrag)
  • Tauschgeschäften (in der Regel, da kein vergleichbarer Drittkaufpreis existiert)

Aus der Praxis

Ein Fall, der immer wieder Probleme bereitet: Verkäufer umgehen das Vorkaufsrecht, indem sie die Immobilie an eine GmbH "übertragen", an der der eigentliche Käufer beteiligt ist. Solche Gestaltungen werden von der Rechtsprechung kritisch gesehen und können als Umgehungsgeschäft angefochten werden. Rechtliche Beratung ist hier zwingend.


Muss das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen sein?

Für die Wirkung gegenüber Dritten ist die Grundbucheintragung zwingend. Ein nur schuldrechtlich vereinbartes Vorkaufsrecht (ohne Grundbucheintrag) bindet zwar den Verkäufer, aber nicht einen gutgläubigen Dritten, der die Immobilie kauft ohne Kenntnis des Vorkaufsrechts.

Kriterium Schuldrechtlich Dinglich (Grundbuch)
Bindet den Verkäufer Ja Ja
Bindet Dritte Nein Ja
Folge bei Verletzung Schadensersatz Anfechtung des Kaufs
Kosten Keine Eintragungsgebühr

Für Verkäufer bedeutet das: Ein nicht im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht ist weniger gefährlich, aber es besteht trotzdem Schadensersatzpflicht, wenn es missachtet wird. Prüfen Sie daher immer den aktuellen Grundbuchauszug vor Verkaufsbeginn.

Alle erforderlichen Unterlagen beim Immobilienverkauf →

Vorkaufsrecht im WEG: Besonderheiten beim Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sieht ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Miteigentümer vor (§§ 9 ff. WEG). Beim Verkauf einer Eigentumswohnung haben die anderen Wohnungseigentümer unter Umständen ein Vorkaufsrecht auf den Miteigentumsanteil.

In der Praxis tritt dieses Recht bei Eigentumswohnungen seltener auf als bei Reihenhäusern oder Grundstücken mit mehreren Miteigentümern, aber es existiert und muss beim Verkauf geprüft werden.


Was Verkäufer vor dem Inserat prüfen sollten

Vor dem Immobilieninserat sollte der Verkäufer klären:

  1. 1Besteht ein im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht? (A2-Blatt des Grundbuchs prüfen)
  2. 2Besteht ein vertragliches, nicht eingetragenes Vorkaufsrecht? (alte Verträge prüfen)
  3. 3Gibt es ein gesetzliches Vorkaufsrecht (WEG, BauRG, Mietrecht)?

Wenn ein Vorkaufsrecht besteht: Informieren Sie potenzielle Käufer bereits in der Inseratsbeschreibung, um Zeit zu sparen. Der Vorkaufsberechtigte hat 30 Tage Zeit nach Mitteilung, das kann die Abwicklung erheblich verzögern.

Immobilie inserieren ohne Provisionspflicht für den Verkäufer →

Häufige Fragen zum Vorkaufsrecht bei Immobilien

Das Vorkaufsrecht gibt einer Person das Recht, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu erwerben wie ein Dritter, bevor der Verkäufer an diesen Dritten übereignet. Es entsteht durch Vertrag (§ 1072 ABGB) oder kraft Gesetzes (z. B. WEG).

30 Tage nach vollständiger Mitteilung des Drittkaufangebots durch den Verkäufer (§ 1075 ABGB). Wird die Frist verpasst, erlischt das Vorkaufsrecht für diesen Verkaufsvorgang.

Nur für die dingliche Wirkung gegenüber Dritten. Ohne Grundbucheintragung bindet es nur den Verkäufer (schuldrechtlich): Bei Verletzung gibt es Schadensersatz, aber der Drittkäufer kann die Immobilie behalten.

Nein. Das Vorkaufsrecht gilt nur beim entgeltlichen Verkauf. Bei Schenkungen, Erbschaften und Zwangsversteigerungen kann es grundsätzlich nicht ausgeübt werden (§ 1073 ABGB).

Bei schuldrechtlichem Recht: Schadensersatzpflicht. Bei dinglich eingetragenem Recht: Der Vorkaufsberechtigte kann die Eigentumsübertragung auf den Dritten anfechten und Einverleibung auf seinen Namen verlangen.


Fazit: Vorkaufsrecht als Risiko im Griff behalten

Das Vorkaufsrecht ist ein seltener, aber potenziell transaktionskillender Faktor beim Immobilienverkauf. Prüfen Sie den Grundbuchauszug (A2-Blatt) vor Beginn der Vermarktung, nicht erst beim Notartermin. Besteht ein Vorkaufsrecht, informieren Sie alle Kaufinteressenten frühzeitig und kalkulieren Sie die 30-Tage-Frist in die Zeitplanung ein.

Rechtssicher und provisionsfrei verkaufen

Erstbewertung auf Basis tatsächlicher Transaktionsdaten · €0 Provision für Verkäufer · GISA 38501128

Jetzt kostenlos starten →

Mehr zu Recht & Vertrag beim Immobilienverkauf

Thomas Wakolbinger

Thomas Wakolbinger

Konzessionierter Immobilienmakler · GISA 38501128

Gründer von Selfimmo und Geschäftsführer der WATEK Homes GmbH (Hofau 7, 4650 Lambach). Thomas begleitet private Eigentümer beim Immobilienverkauf in Österreich, mit dem Ziel, Verkäufer provisionsfrei und rechtlich abgesichert durch den gesamten Prozess zu führen.

Mehr über uns →
Quellenangaben
  1. ABGB §§ 1072 bis 1079 (Vorkaufsrecht), abgerufen 2026-06-11, ris.bka.gv.at
  2. WEG §§ 9 ff. (Wohnungseigentumsgesetz), abgerufen 2026-06-11, ris.bka.gv.at
  3. oesterreich.gv.at: Vorkaufsrecht Immobilien, 2026, abgerufen 2026-06-11, oesterreich.gv.at
  4. Grundbuchsgesetz (GBG), abgerufen 2026-06-11, ris.bka.gv.at
  5. RE/MAX ImmoSpiegel 2025 Gesamtmarkt, IMMOunited/RE/MAX, Grundbuchverbücherungen 2025, abgerufen 2026-06-11, immobilien-redaktion.com

Immobilie provisionsfrei verkaufen?

SELFIMMO übernimmt die komplette Vermarktung deiner Immobilie: kostenlos und ohne Provision.

Jetzt kostenlos inserieren