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Ratgeber · Aktualisiert August 2026

Rechtliches beim Immobilienverkauf Österreich: Verträge, Notar und Pflichten 2026

Hinter jeder Immobilientransaktion stehen Rechtspflichten, die viele Verkäufer erst im Nachhinein kennenlernen: Gewährleistungsansprüche, Vorkaufsrechte im Grundbuch, Maklervertrag-Bindungsfristen oder der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis.

Thomas Wakolbinger Von Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler (GISA 38501128)
Notar und Käufer unterzeichnen Kaufvertrag beim Immobilienverkauf in Österreich Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

In 2025 wurden in Österreich 117.782 Immobilientransaktionen im Grundbuch verbüchert, ein Anstieg von 16,8 % gegenüber dem Vorjahr (RE/MAX ImmoSpiegel 2025, IMMOunited/Grundbuch, 2026). Dieser Leitfaden gibt einen vollständigen Überblick über alle Rechtspflichten österreichischer Immobilienverkäufer, von der Grundbuchprüfung vor dem Inserat bis zur Übergabe nach dem Notartermin. Selfimmo begleitet Sie als konzessionierter Makler (GISA 38501128) durch diesen Prozess, ohne Maklerprovision für Sie als Verkäufer.

Vollständiger Leitfaden: Immobilie verkaufen Österreich →

Das Wichtigste im Überblick

  • Kaufvertrag: formfrei gültig, für das Grundbuch aber beglaubigte Unterschrift nötig
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % des Kaufpreises zahlt der Käufer (BMF, Stand 2026)
  • Gewährleistung: Verkäufer haftet 3 Jahre für versteckte Mängel (§ 933 Abs. 1 ABGB)
  • Energieausweis: Pflichtübergabe beim Vertragsabschluss, neue Inseratspflicht seit 01.07.2026
  • Vorkaufsrecht: C-Blatt des Grundbuchauszugs prüfen, bevor ein Angebot angenommen wird

Was Sie in diesem Ratgeber finden

Das Rechtliche beim Immobilienverkauf hat viele Facetten: vom Notartermin über die Grunderwerbsteuer bis zur Haftung für versteckte Mängel. Diese Themen vertiefen wir in eigenen Guides:


Rechtliche Checkliste: Was müssen Verkäufer erledigen?

Österreichische Immobilienverkäufer tragen eine Reihe gesetzlicher Pflichten, die vor und beim Vertragsabschluss erfüllt sein müssen. Wer eine davon übersieht, riskiert Vertragsanfechtung, Schadensersatz oder Bußgelder bis 1.450 Euro (§ 9 EAVG für fehlenden Energieausweis).

Rechtliche Pflichten beim Immobilienverkauf Österreich

Quelle: ABGB, MaklerG, GrEStG, EAVG 2012, Grundbuchgesetz · selfimmo.at, 2026

1

Grundbuch prüfen

Lasten, Vorkaufsrecht und Pfandrechte

Grundbuchgesetz (GBG)

2

Energieausweis

Pflicht vor Vertragsabschluss

§ 3 EAVG 2012

3

Mängel offenlegen

Versteckte Defekte aktiv mitteilen

§ 922 ABGB, 3 J. Gewährleistung

4

Maklervertrag prüfen

Typ, Laufzeit und Kündigungsrecht

MaklerG §§ 3, 6, 14

5

Kaufvertrag (Notar/RA)

Vertragserrichtung und beglaubigte Aufsandungserklärung

GBG §§ 26, 31

6

GrESt + Grundbucheintragung

3,5 % GrESt + 1,1 % zahlt Käufer

GrEStG, BMF 2026

7

Treuhand + Übergabe

Kaufpreis über Treuhandkonto, Übergabe nach voller Lastenfreistellung

Grundbuchumschreibung nach Zahlung

Quelle: ABGB, MaklerG, GrEStG, EAVG 2012, Grundbuchgesetz · selfimmo.at, 2026.

Die sieben Pflichten lassen sich in drei Phasen einteilen: vor der Vermarktung (Grundbuch, Energieausweis), während der Vermarktung (Offenlegung, Maklervertrag) und beim Vertragsabschluss (Kaufvertrag, GrESt, Treuhand). Wer diese Reihenfolge kennt, vermeidet die häufigsten Fehler.

„Das am häufigsten übersehene Rechtsproblem ist das Vorkaufsrecht. Viele Verkäufer nehmen ein Kaufangebot an und erfahren erst beim Notar, dass ein Miteigentümer oder Dritter ein verbüchertes Vorkaufsrecht hat. Der Grundbuchauszug sollte daher der erste Schritt sein, noch bevor ein Verkaufspreis kommuniziert wird."


Notar oder Rechtsanwalt: Wer errichtet den Kaufvertrag?

In Österreich sind sowohl Notare als auch Rechtsanwälte zur Errichtung von Immobilienkaufverträgen berechtigt, was viele Verkäufer überrascht. In Deutschland ist der Notar zwingend vorgeschrieben; in Österreich gilt das nur unter bestimmten Bedingungen.

Für den Kaufvertrag über eine Liegenschaft schreibt das Gesetz keine bestimmte Form vor. § 1 Notariatsaktsgesetz zählt die Geschäfte, die einen Notariatsakt brauchen, abschließend auf: Ehepakte, Verträge zwischen Ehegatten, Schenkungen ohne wirkliche Übergabe und Urkunden Blinder. Der gewöhnliche Immobilienkauf ist nicht darunter. In der Praxis errichtet trotzdem fast immer ein Notar oder Rechtsanwalt den Vertrag, denn für die Eintragung im Grundbuch braucht es eine beglaubigte Aufsandungserklärung und eine saubere Treuhandabwicklung.

Laut oesterreich.gv.at (Kaufnebenkosten Immobilien, 2026) liegen die Kosten für die Vertragserrichtung bei 1 bis 3 % des Kaufpreises. Hinzu kommt die Grundbucheintragungsgebühr von 1,1 %. Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das bis zu 16.400 Euro allein für Vertrag und Grundbuch, getragen vom Käufer.

Wann Notar, wann Rechtsanwalt?

Aufgabe Notar Rechtsanwalt
Kaufvertrag erstellen Ja Ja
Notariatsakt (freiwillig, mit Exekutionstitel) Ja (auf Wunsch) Nein
Treuhandabwicklung Ja Ja
Grundbucheintragung koordinieren Ja Ja
Interessenstellung Neutral (beide Parteien) Parteiisch (nur eine Seite)

Der entscheidende Unterschied: Ein Notar ist per Gesetz zur Neutralität gegenüber beiden Parteien verpflichtet. Ein Rechtsanwalt vertritt ausschließlich seine Mandantschaft. Für Verkäufer ohne eigenen Anwalt ist der Notar die sicherere Wahl, weil er auf Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit für beide Seiten achtet.

In der Praxis koordiniert Selfimmo als konzessionierter Makler die Auswahl des Notars und die Terminabstimmung für seine Verkäufer, sodass kein Aufwand auf Verkäuferseite entsteht.

Vollständiger Vergleich: Notar vs. Rechtsanwalt beim Immobilienverkauf →

Was muss der Kaufvertrag zwingend enthalten?

Der Kaufvertrag ist das rechtliche Fundament des Immobilienverkaufs. Fehlt ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil, wird der Antrag auf Grundbucheintragung vom Bezirksgericht zurückgewiesen, der Verkauf verzögert sich um Wochen.

Pflichtinhalt laut österreichischem Recht

  • Vollständige Personendaten beider Parteien (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Genaue Grundstücksbezeichnung: Einlagezahl (EZ) und Katastralgemeinde (KG)
  • Kaufpreis mit Zahlungsmodalitäten und Fälligkeit
  • Regelung zur Lastenfreistellung (bestehende Hypotheken)
  • Übergabetermin und Übergabezustand
  • Gewährleistungsklauseln (Ausschlüsse müssen explizit vereinbart werden)
  • Energieausweis-Übergabebestätigung (§ 3 EAVG 2012)
  • Beglaubigte Aufsandungserklärung für die Grundbucheintragung

Ein häufiger Irrtum geht in die andere Richtung: Viele Verkäufer glauben, eine mündliche oder per E-Mail bestätigte Preiseinigung sei unverbindlich. Das ist sie nicht. Der Liegenschaftskaufvertrag ist in Österreich formfrei. Wer sich mit dem Käufer über Kaufobjekt und Preis einigt, ist daran gebunden. Die Schriftform mit beglaubigter Unterschrift brauchen Sie erst für die Eintragung im Grundbuch (§§ 26, 31 GBG). Geben Sie eine Zusage deshalb erst ab, wenn Sie sie auch halten wollen.

Kaufvertrag Unterlagen beim Immobilienverkauf Österreich: Dokumente auf Schreibtisch Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.
Der Kaufvertrag stützt sich auf Unterlagen wie Grundbuchauszug, Energieausweis und Aufsandungserklärung.

Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf: Wer zahlt was?

In 2024 verzeichnete das BMF GrESt-Einnahmen von 1.250 Millionen Euro, ein Rückgang von 36 % gegenüber 2023 durch die Hochzinsphase (BMF Budget in Zahlen 2024, 2024). Mit dem Transaktionsanstieg von 18,3 % im Jahr 2025 werden die Einnahmen 2026 wieder deutlich höher ausfallen.

Die Grunderwerbsteuer zahlt ausschließlich der Käufer, nicht der Verkäufer. Der Regelsatz beträgt 3,5 % des Kaufpreises (BMF Österreich, Stand 01.01.2026). Bei unentgeltlichen Erwerben (Schenkung, Erbschaft) gilt ein begünstigter Stufentarif: 0,5 % bis 250.000 Euro, 2 % bis 400.000 Euro, 3,5 % darüber.

Grunderwerbsteuer-Einnahmen Österreich

Mio. Euro · Quelle: BMF Budget in Zahlen

2022
1.693
2023
1.950
2024
1.250
2024: minus 36 % vs. 2023 (Zinskorrektur). 2025 erwartet: deutlich höher (+18 % Transaktionen). Quelle: BMF Budget in Zahlen 2024, abgerufen 2026-06-11.

Als Verkäufer zahlen Sie keine Grunderwerbsteuer. Ihre Steuerpflicht ist die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) auf den Veräußerungsgewinn. Details: Immobilienertragsteuer Österreich 2026

Vollständiger Artikel: Grunderwerbsteuer Österreich 2026 →

Vorkaufsrecht: Was müssen Verkäufer vor dem Abschluss prüfen?

Das Vorkaufsrecht gibt einem Dritten das Recht, eine Immobilie zu denselben Konditionen wie ein Drittkäufer zu erwerben. In Österreich entsteht es durch Vereinbarung (§ 1072 ABGB). Nur wenn es nach § 1073 zweiter Satz ABGB im Grundbuch eingetragen wird, wirkt es auch gegenüber einem späteren Käufer. Ein allgemeines gesetzliches Vorkaufsrecht von Mit- oder Wohnungseigentümern kennt das österreichische Recht nicht.

1

Miteigentümer

Bei einer Immobilie mit mehreren Eigentümern haben die übrigen Miteigentümer beim Verkauf eines Anteils kein Vorkaufsrecht kraft Gesetzes. Ein solches Recht besteht nur, wenn es vereinbart und im Grundbuch eingetragen wurde.

2

Verbüchertes Vorkaufsrecht

Frühere Eigentümer, Verwandte oder Investoren können ein Vorkaufsrecht vereinbaren, das im C-Blatt des Grundbuchs eingetragen wird.

3

Gemeindliches Vorkaufsrecht

In bestimmten Bundesländern und Entwicklungszonen haben Gemeinden bei Grundstücksverkäufen ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach Landesrecht.

„Ein verbüchertes Vorkaufsrecht wird oft erst beim Notar entdeckt, weil Verkäufer den Grundbuchauszug nicht selbst abrufen. Das Ergebnis: Der abgeschlossene Kaufvertrag muss dem Vorkaufsberechtigten zur Ausübung angeboten werden. Übt dieser das Recht aus, kommt der ursprüngliche Vertrag nicht zustande. Verkäufer verlieren Zeit, Käufer verlieren ihren Deal."

Wie prüfen? Der Grundbuchauszug zeigt unter „C-Blatt" alle Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte und sonstigen Lasten. Dieser Auszug ist online über das Justizportal (justizonline.gv.at) in wenigen Minuten abrufbar und kostet unter 20 Euro.

Vollständiger Artikel: Vorkaufsrecht Immobilien Österreich →

Haftung beim Immobilienverkauf: Was muss der Verkäufer offenlegen?

Österreichische Verkäufer haften nach § 922 ABGB für versteckte Mängel, die beim Vertragsabschluss bereits vorhanden waren und beim Käufer nicht erkennbar waren. Gemäß § 933 Abs. 1 ABGB beträgt die Gewährleistungsfrist für unbewegliche Sachen 3 Jahre ab Übergabe. Diese Frist gilt auch dann, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Arglist wirkt an anderer Stelle: Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss greift dann nicht, und dem Käufer bleiben Anfechtung und Schadenersatz mit eigenen, längeren Fristen.

Was zählt als offenlegungspflichtig?

Mängel, die bei einer normalen Besichtigung nicht erkennbar sind, muss der Verkäufer aktiv ansprechen. Häufige Beispiele:

  • Feuchtigkeitsschäden im Keller, in Außenwänden oder unter Bodenbelägen
  • Schimmelbefall hinter Verkleidungen oder in schlecht belüfteten Räumen
  • Bekannte Risse in tragenden Bauteilen oder im Fundament
  • Laufende Rechtsstreitigkeiten (Grenzkonflikte, Servitutsklagen)
  • Bekannte Altlasten oder Bodenverunreinigungen auf dem Grundstück

Was schützt der „Wie besehen"-Passus?

Viele Kaufverträge enthalten einen Gewährleistungsausschluss („Wie besehen"). Dieser ist grundsätzlich zulässig, schützt aber nicht vor Haftung bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Wer weiß, dass sein Keller bei Starkregen unter Wasser steht, und das dem Käufer verschweigt, haftet trotz dieses Passus.

Der Unterschied zwischen einem „sichtbaren" und einem „versteckten" Mangel ist in der Praxis oft streitentscheidend. Gerichte werten dabei die Erfahrung und das Fachwissen des Verkäufers mit ein: Ein Bauprofi wird strenger beurteilt als ein Laienverkäufer.

Vollständiger Artikel: Haftung beim Immobilienverkauf Österreich →

Maklervertrag: Typen, Bindungsfristen und Kündigung

Wer als Verkäufer einen Makler beauftragt, schließt einen Maklervertrag ab. Dieser regelt Provisionshöhe, Vertragsdauer, Exklusivität und Kündigungsrechte. Nicht alle Maklerverträge sind gleich, der Unterschied zwischen einem offenen Auftrag und einem Alleinvermittlungsauftrag ist erheblich.

Offener Maklervertrag

Der Verkäufer kann mehrere Makler gleichzeitig beauftragen und die Immobilie auch selbst verkaufen. Provision erhält nur der Makler, der den Abschluss kausal herbeigeführt hat (§ 6 MaklerG). Der Vertrag ist jederzeit ohne Schadensersatzfolgen kündbar.

Alleinvermittlungsauftrag

Der Verkäufer beauftragt exklusiv einen einzigen Makler für eine definierte Laufzeit. Findet der Verkäufer während der Laufzeit selbst einen Käufer, kann der Makler eine Provision nur verlangen, wenn das im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde (§ 15 Abs. 2 Z 3 MaklerG). Auch der Ersatz von Aufwendungen setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus, allgemeine Kosten des Geschäftsbetriebs sind gar nicht ersatzfähig (§ 9 MaklerG). Eine vorzeitige Auflösung ohne wichtigen Grund kann Schadenersatzpflichten auslösen.

„Viele Verkäufer glauben, sie könnten einen Familienangehörigen, der Interesse zeigt, provisionsfrei abschließen, wenn ein Alleinvermittlungsauftrag läuft. Das ist nicht so. Der Makler hat Provisionsanspruch auch bei diesem Abschluss, solange er nicht nachweislich nichts dazu beigetragen hat und der Vertrag das ausdrücklich regelt."

Wie kündige ich einen Maklervertrag?

Bei wichtigem Grund (nachgewiesene Inaktivität, Pflichtverletzung) kann der Vertrag jederzeit aufgelöst werden. Fehlt dieser Grund, gilt beim Alleinvermittlungsauftrag die vereinbarte Frist. Ohne befristete Laufzeit ist eine Kündigung mit angemessener Frist möglich. Zur Provisionshöhe und zum Bestellerprinzip beim Kaufvertrag: Maklerprovision Österreich 2026

Vollständiger Artikel: Maklervertrag Österreich kündigen →

Energieausweis: Pflicht beim Verkauf und neue Inseratspflicht seit 1. Juli 2026

In 2025 stiegen die Wohnimmobilienkäufe in Österreich um 18,3 %, den stärksten Anstieg seit mehr als einem Jahrzehnt (Statistik Austria, Häuserpreisindex Q4/2025, 26.03.2026). Auf all diesen Inseraten war der Energieausweis laut EAVG 2012 längst Pflicht. Trotzdem verstößt ein erheblicher Anteil der Inserate noch immer gegen die Vorschriften.

Was gilt seit 1. Juli 2026?

Das novellierte EAVG 2012 schreibt vor, dass Immobilieninserate den Heizwärmebedarf, den Endenergiebedarf in kWh/m²a und die Gesamtenergieeffizienzklasse ausweisen müssen. Die frühere Kennzahl fGEE entfällt, und die Klassenskala reicht seither von A bis G statt von A++ bis G. Wichtig: Die Pflicht gilt bundesweit. Weist ein Energieausweis diese Werte nicht aus, etwa weil er älter ist oder weil das Bundesland die OIB-Richtlinie 6 (Ausgabe 2025) noch nicht übernommen hat, erlaubt § 10a Abs. 2 EAVG ersatzweise HWB und fGEE. Für Verkäufer ohne aktuellen Energieausweis gilt unverändert: Erstellung vor der ersten Veröffentlichung des Inserats.

Der Energieausweis muss dem Käufer spätestens beim Kaufvertragsabschluss im Original übergeben werden. Ein Verstoß gegen § 9 EAVG kann mit bis zu 1.450 Euro bestraft werden.

Vollständiger Artikel: Energieausweis Pflicht beim Immobilienverkauf →

Häufige Fragen zum Rechtlichen beim Immobilienverkauf Österreich

Rechtlich nein, praktisch ja. Der Kaufvertrag über eine Liegenschaft ist formfrei gültig. Für die Eintragung im Grundbuch brauchen Sie aber eine beglaubigte Aufsandungserklärung, und die Kaufpreisabwicklung läuft über ein Treuhandkonto. Beides übernimmt in der Praxis ein Notar oder Rechtsanwalt. Ein Notariatsakt ist beim gewöhnlichen Immobilienkauf nicht vorgeschrieben.

Kosten für die Kaufvertragserrichtung liegen bei 1 bis 3 % des Kaufpreises; die Grundbucheintragungsgebühr beträgt 1,1 % (oesterreich.gv.at, 2026). Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das bis zu 16.400 Euro allein für Vertrag und Grundbuch, getragen vom Käufer.

Der Käufer zahlt die GrESt: 3,5 % des Kaufpreises bei entgeltlichen Erwerben (BMF, Stand 2026). Dazu kommt die Grundbucheintragungsgebühr von 1,1 %. Der Verkäufer zahlt keine GrESt, trägt aber die ImmoESt auf seinen Veräußerungsgewinn.

Alle bekannten versteckten Mängel müssen aktiv mitgeteilt werden, die der Käufer bei normaler Besichtigung nicht erkennen kann (§ 922 ABGB). Typisch sind Feuchtigkeitsschäden, Schimmel oder Statikprobleme. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre und verlängert sich auch bei arglistigem Verschweigen nicht. Arglist hebt aber einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss auf.

Das Vorkaufsrecht gibt einem Dritten das Recht, die Immobilie zu denselben Konditionen wie ein Drittkäufer zu erwerben. Es kann im Grundbuch eingetragen oder gesetzlich begründet sein. Prüfen: C-Blatt des Grundbuchauszugs über justizonline.gv.at, bevor ein Angebot angenommen wird.

Für unbewegliche Sachen gilt eine Gewährleistungsfrist von 3 Jahren ab Übergabe (§ 933 Abs. 1 ABGB). Diese Frist verlängert sich auch bei Arglist nicht. Ein "Wie besehen"-Passus schützt aber nicht vor Haftung, wenn arglistige Täuschung nachgewiesen wird, und daneben bleiben Anfechtung und Schadenersatz mit eigenen Fristen möglich.

Bei wichtigem Grund (Inaktivität, Pflichtverletzung) jederzeit. Beim Alleinvermittlungsauftrag gilt die vereinbarte Laufzeit. Gegenüber Verbrauchern darf sie bei Kaufverträgen über Wohnungen, Einfamilienhäuser und Baugrundstücke 6 Monate nicht überschreiten, bei Miete und Pacht 3 Monate. Eine vorzeitige Auflösung ohne wichtigen Grund kann Schadenersatzpflichten auslösen (§ 14 MaklerG). Offene Aufträge ohne Frist sind jederzeit kündbar.

Ja, gemäß § 3 EAVG 2012. Der Energieausweis muss spätestens beim Kaufvertragsabschluss übergeben werden. Seit 1. Juli 2026 gilt eine verschärfte Inseratspflicht: Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Gesamtenergieeffizienzklasse müssen in jedem Inserat ausgewiesen werden. Die Klassenskala reicht seither von A bis G.


Fazit: Rechtliche Pflichten beim Immobilienverkauf in Österreich

Rechtsprobleme beim Immobilienverkauf entstehen fast immer am Anfang des Prozesses, nicht am Ende: ein übersehenes Vorkaufsrecht, ein fehlender Energieausweis, ein falsch gewählter Maklervertrag-Typ. Wer diese sieben Pflichten kennt und in der richtigen Reihenfolge abarbeitet, vermeidet die teuersten Fehler.

Bei allen weiteren Schritten, von der Kaufvertragserrichtung bis zur Treuhandabwicklung, stehen Notar oder Rechtsanwalt an Ihrer Seite. Selfimmo koordiniert diesen Prozess als konzessionierter Makler vollständig, ohne Provision für den Verkäufer. Wie sich Preise, Zinsen und Nachfrage aktuell entwickeln und welcher Verkaufszeitpunkt sich daraus ergibt, zeigt unser Marktüberblick Immobilienmarkt Österreich 2026.

Provisionsfrei verkaufen, rechtlich abgesichert

Selfimmo begleitet Sie als konzessionierter Makler (GISA 38501128) durch den gesamten rechtlichen Prozess: Grundbuchprüfung, Energieausweis-Koordination, Kaufvertragsvorbereitung mit Notar und Treuhandabwicklung. Sie zahlen keine Maklerprovision als Verkäufer.

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Weiterführende Ratgeber

Thomas Wakolbinger

Thomas Wakolbinger

Konzessionierter Immobilienmakler · GISA 38501128

Gründer von Selfimmo und Geschäftsführer der WATEK Homes GmbH (Hofau 7, 4650 Lambach). Thomas begleitet private Eigentümer beim Immobilienverkauf in Österreich, mit dem Ziel, Verkäufer provisionsfrei und rechtlich abgesichert durch den gesamten Prozess zu führen.

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Quellenangaben
  1. RE/MAX ImmoSpiegel 2025 Gesamtmarkt, IMMOunited/RE/MAX, Grundbuchverbücherungen 2025, abgerufen 2026-06-11, immobilien-redaktion.com
  2. Statistik Austria, Häuserpreisindex Q4/2025, 26.03.2026, abgerufen 2026-06-11, statistik.at
  3. BMF: Grunderwerbsteuer Steuersatz, Bundesministerium für Finanzen, Stand 01.01.2026, abgerufen 2026-06-11, bmf.gv.at
  4. BMF Budget in Zahlen 2024, BMF Österreich, 2024, abgerufen 2026-06-11, service.bmf.gv.at
  5. oesterreich.gv.at: Kaufnebenkosten Immobilien, oesterreich.gv.at, 2026, abgerufen 2026-06-11, oesterreich.gv.at
  6. ABGB §§ 922 bis 933, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Gewährleistung, ris.bka.gv.at
  7. MaklerG §§ 3, 6, 9, 14 und 15, Maklergesetz, Provisionsrecht, Aufwandersatz und Alleinvermittlungsauftrag, abgerufen 2026-08-30, ris.bka.gv.at
  8. GrEStG, Grunderwerbsteuergesetz, ris.bka.gv.at
  9. EAVG 2012 §§ 3, 9, Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012, ris.bka.gv.at
  10. ABGB §§ 1053 ff. und GBG §§ 26, 31, Formfreiheit des Kaufvertrags und Einverleibungserfordernisse, abgerufen 2026-08-30, ris.bka.gv.at

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