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Ratgeber · Steuern Immobilienverkauf

Steuern beim Immobilienverkauf Österreich: Vollständiger Steuerguide 2026

Beim Immobilienverkauf in Österreich ist die Steuerfrage entscheidend und oft unterschätzt. Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) von 30 % auf den Veräußerungsgewinn kann bei einem typischen Objekt zehntausende Euro ausmachen. Gleichzeitig gibt es legale Befreiungen, die viele Verkäufer nicht kennen.

Thomas Wakolbinger Thomas Wakolbinger · Konzessionierter Immobilienmakler ·
Steuern beim Immobilienverkauf Österreich — Steuerberater erklärt Immobilienertragsteuer anhand von Dokumenten

Das Wichtigste im Überblick

  • ImmoESt-Regelsteuersatz: 30 % des Veräußerungsgewinns
  • Altgrundstück (Kauf vor 31.3.2002): 4,2 % des Verkaufspreises (Pauschal)
  • Hauptwohnsitzbefreiung: Verkauf vollständig steuerfrei bei 2+ Jahren Hauptwohnsitz
  • Umwidmungszuschlag: 40 % bei umgewidmeten Grundstücken
  • Abfuhr: Notar/RA rechnet ab und überweist direkt ans Finanzamt

Welche Steuern fallen beim Immobilienverkauf in Österreich an?

Beim Immobilienverkauf in Österreich sind zwei Steuerarten zentral — eine trifft den Verkäufer, eine den Käufer. Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) zahlt der Verkäufer auf seinen Gewinn. Die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer auf den Kaufpreis. Beide Steuern werden vom beurkundenden Notar oder Rechtsanwalt berechnet und abgeführt.

ImmoESt (Regelfall)

zahlt: Verkäufer

30 %

ImmoESt Umwidmungszuschlag

zahlt: Verkäufer

40 %

Grunderwerbsteuer

zahlt: Käufer

3,5 %

Grundbucheintragungsgebühr

zahlt: Käufer

1,1 %

Dieser Guide konzentriert sich auf die Verkäufer-Perspektive: ImmoESt, Befreiungen und Sonderfälle.

Grunderwerbsteuer Österreich 2026 →

Was ist die Immobilienertragsteuer (ImmoESt)?

Die Immobilienertragsteuer wurde in Österreich mit 1. April 2012 eingeführt und hat die frühere zehnjährige Spekulationsfrist abgelöst. Sie beträgt 30 % des Veräußerungsgewinns und gilt grundsätzlich für alle Immobilienverkäufe — unabhängig von der Haltedauer.

Wie wird der Veräußerungsgewinn berechnet?

Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis

− Anschaffungskosten

− Anschaffungsnebenkosten

− wertsteigernde Herstellungskosten

− Instandsetzungskosten (zu 2/3)

Absetzbare Kosten im Überblick:

  • Grunderwerbsteuer beim ursprünglichen Kauf
  • Notar- und Rechtsanwaltskosten beim Kauf
  • Maklerprovision beim Kauf
  • Kosten für wertsteigernde Umbauten (Dachausbau, Anbau)
  • Instandsetzungskosten zu zwei Dritteln (wenn in den letzten 15 Jahren angefallen)
Immobilienertragsteuer Österreich 2026: Vollständiger Leitfaden →

Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei?

Zwei Befreiungstatbestände ermöglichen den steuerfreien Immobilienverkauf in Österreich. Die Hauptwohnsitzbefreiung ist dabei der wichtigste. Sie gilt für selbst genutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen.

Hauptwohnsitzbefreiung — zwei Varianten:

Variante Voraussetzung Befreiung
Durchgehend Hauptwohnsitz von Anschaffung bis Veräußerung, mindestens 2 Jahre Vollständige ImmoESt-Befreiung
Fünf-von-Zehn Mindestens 5 der letzten 10 Jahre Hauptwohnsitz Vollständige ImmoESt-Befreiung
Wichtig: Der Hauptwohnsitz muss aufgegeben werden. Wer die Immobilie verkauft, aber einen weiteren Hauptwohnsitz behält, kann die Befreiung trotzdem geltend machen, wenn er aus der verkauften Immobilie auszieht.

Herstellerbefreiung:

Wer ein Gebäude selbst hergestellt hat (Eigenregie, eigene Planungsleistung), ist für das Gebäude von der ImmoESt befreit, nicht jedoch für den Grundanteil. Der Grundanteil unterliegt weiterhin der ImmoESt.

Hauptwohnsitzbefreiung: Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei? →

Altgrundstück vs. Neugrundstück: Welche Steuersätze gelten?

Das österreichische Steuerrecht unterscheidet bei der ImmoESt zwischen Altgrundstücken und Neugrundstücken — ein Unterschied, der die Steuerbelastung erheblich beeinflussen kann.

Altgrundstück

Anschaffung vor dem 31. März 2002

4,2 % des Verkaufspreises

Neugrundstück

Anschaffung ab dem 1. April 2002

30 % des tatsächlichen Gewinns

Bei einem Altgrundstück lohnt sich die Pauschalierung fast immer — besonders wenn die Wertsteigerung hoch ist. Bei einem Neugrundstück mit geringem Gewinn kann die tatsächliche Berechnung günstiger sein.

Altgrundstück vs. Neugrundstück: Welche ImmoESt gilt für mich? →

Der Umwidmungszuschlag: Erhöhte Steuer für Baulandwidmungen

Für Grundstücke, die von Grünland oder landwirtschaftlicher Nutzung in Bauland umgewidmet wurden, gilt seit der Steuerreform ein erhöhter Steuersatz von 40 % auf den Veräußerungsgewinn statt der üblichen 30 %. Das Ziel: spekulative Gewinne aus politischen Widmungsentscheidungen steuerlich abzuschöpfen.

Wann greift der Umwidmungszuschlag?

Der erhöhte Satz greift, wenn das Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist vor dem Verkauf von einer nicht-bebaubaren Widmung (Grünland, Ackerland, Wald) in eine bebaubare Widmung (Bauland, Wohngebiet) umgewidmet wurde.

Umwidmungszuschlag 2026: Was bedeutet das für Ihre Immobilie? →

Wie wird die ImmoESt in der Praxis abgeführt?

In der Praxis übernimmt die Steuerberechnung und -abfuhr der beurkundende Notar oder Rechtsanwalt — das nennt sich Selbstberechnung durch den Parteienvertreter. Der Verkäufer muss sich darum in der Regel nicht selbst kümmern.

1

Notar/RA berechnet

Die ImmoESt wird auf Basis der Vertragsdaten berechnet

2

Verkäufer erhält Bescheinigung

Selbstberechnungsformular als Nachweis

3

Notar/RA führt die Steuer ab

Bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Vertragsabschluss

4

Finanzamt verbucht

Kein gesonderter Steuerbescheid nötig

Steuern beim Immobilienverkauf Österreich — Steuerberater und Verkäufer prüfen ImmoESt-Berechnung

Steuern beim Erben und Schenken von Immobilien

Erbschaften und Schenkungen unterliegen in Österreich keiner Erbschafts- oder Schenkungssteuer (abgeschafft 2008). Bei einem späteren Verkauf der ererbten oder geschenkten Immobilie gilt jedoch die ImmoESt — und zwar auf Basis des ursprünglichen Anschaffungsdatums des Erblassers oder Schenkers.

War die ererbte Immobilie ein Altgrundstück (Anschaffung vor 31.3.2002), gilt für den Erben der günstige Pauschalsatz von 4,2 %. Der Erbe tritt steuerlich vollständig in die Position des Erblassers ein.

Besondere Bemessungsgrundlage bei Schenkungen: Bei Schenkungen nach dem 31.3.2012 gilt als Anschaffungskosten des Beschenkten der dreifache Einheitswert (wenn kein Kaufpreis vorliegt). Das kann die Steuerbasis deutlich erhöhen.


Wohnung verkaufen: Welche Steuern fallen konkret an?

Für Eigentumswohnungen gelten dieselben ImmoESt-Regeln wie für Häuser. Der einzige Unterschied: Bei der Hauptwohnsitzbefreiung zählt die Nutzung der konkreten Wohneinheit, nicht des Gebäudes.

Rechenbeispiel Wohnung Wien:

  • Kaufpreis 2015: €250.000
  • Anschaffungsnebenkosten: €15.000
  • Sanierung 2020: €30.000
  • Verkaufspreis 2026: €420.000
  • Veräußerungsgewinn: €125.000 → ImmoESt: €37.500
  • Mit Hauptwohnsitzbefreiung: €0 ImmoESt
Wohnung verkaufen Steuern 2026: Was bleibt netto übrig? →

Spekulationssteuer: Ein häufiges Missverständnis

Viele Verkäufer fragen nach der "Spekulationssteuer" — ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht, der in Österreich so nicht mehr existiert. Die frühere österreichische Spekulationsfrist (10 Jahre) wurde 2012 durch die unbefristete ImmoESt ersetzt.

In Österreich gibt es keine Haltefrist, nach der ein Immobilienverkauf automatisch steuerfrei wird. Stattdessen greifen die beschriebenen Befreiungstatbestände (Hauptwohnsitz, Herstellerbefreiung).
Spekulationssteuer Immobilien Österreich: Was gilt wirklich? →

Steuern sparen beim Immobilienverkauf: Legale Stellschrauben

Innerhalb des gesetzlichen Rahmens gibt es mehrere Möglichkeiten, die ImmoESt zu reduzieren:

1

Anschaffungsnebenkosten vollständig erfassen

Viele Verkäufer vergessen Maklerprovisionen und Notar-Kosten vom ursprünglichen Kauf

2

Herstellungskosten dokumentieren

Rechnungen für Umbauten und Sanierungen aufbewahren

3

Instandsetzungskosten ansetzen

Zu 2/3 absetzbar bei werterhöhenden Maßnahmen in den letzten 15 Jahren

4

Hauptwohnsitz strategisch planen

Wer umzieht, kann die Fünf-von-Zehn-Regel prüfen

5

Verlustausgleich prüfen

Bei der Regelveranlagung können Verluste aus anderen Einkunftsarten gegengerechnet werden

„Steueroptimierung bei Immobilien ist komplex. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Beratung durch einen österreichischen Steuerberater."


Häufig gestellte Fragen zu Steuern beim Immobilienverkauf

Der Regelsteuersatz der Immobilienertragsteuer beträgt 30 % des Veräußerungsgewinns. Bei Altgrundstücken (Kauf vor 31.3.2002) gilt ein Pauschalsatz von 4,2 % des Verkaufspreises. Der erhöhte Satz von 40 % gilt für umgewidmete Grundstücke. Befreiungen existieren bei Hauptwohnsitznutzung oder Eigenherstellung.

Der Verkauf ist steuerfrei bei Hauptwohnsitzbefreiung (mindestens 2 Jahre durchgehender Hauptwohnsitz ab Anschaffung oder 5 der letzten 10 Jahre) und bei der Herstellerbefreiung (selbst hergestelltes Gebäude, nicht der Grundanteil). Beide Befreiungen müssen aktiv beim Notar geltend gemacht werden.

Altgrundstücke (Kauf vor 31.3.2002) werden mit 4,2 % des Verkaufspreises pauschal besteuert. Neugrundstücke (Kauf ab 1.4.2002) werden mit 30 % des tatsächlichen Gewinns besteuert. Bei hohen Wertsteigerungen ist die Altgrundstück-Pauschalierung deutlich günstiger.

Die Grunderwerbsteuer von 3,5 % zahlt der Käufer. Der Verkäufer zahlt keine Grunderwerbsteuer. Er trägt die ImmoESt auf seinen Veräußerungsgewinn. Beide Steuern werden vom Notar oder Rechtsanwalt abgeführt.

Der beurkundende Notar oder Rechtsanwalt berechnet die ImmoESt und führt sie bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Vertragsabschluss direkt ans Finanzamt ab. Der Verkäufer erhält eine Bescheinigung. Eine aktive Steuererklärung ist in der Regel nicht erforderlich.

Der Umwidmungszuschlag erhöht den ImmoESt-Satz auf 40 % für Grundstücke, die von nicht-bebaubarer in bebaubare Widmung (z. B. Grünland → Bauland) umgewidmet wurden. Er greift, wenn die Umwidmung innerhalb eines definierten Zeitraums vor dem Verkauf erfolgte.

Ja. Erben treten in die steuerliche Position des Erblassers ein — maßgeblich ist das Anschaffungsdatum des Erblassers. War die Immobilie ein Altgrundstück, gilt für den Erben der Pauschalsatz von 4,2 %. Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällt in Österreich nicht an (seit 2008 abgeschafft).

Ja, wertsteigernde Herstellungskosten (Umbauten, Erweiterungen) können vollständig abgezogen werden. Instandsetzungskosten (Renovierungen) sind zu zwei Dritteln absetzbar, wenn sie in den letzten 15 Jahren vor dem Verkauf angefallen sind. Laufende Betriebskosten sind nicht absetzbar.


Fazit: Steuern beim Immobilienverkauf Österreich

Die Immobilienertragsteuer ist berechenbar. Wer seine Unterlagen kennt, die Befreiungstatbestände prüft und die richtige Berechnungsmethode wählt, kann die Steuerlast legal optimieren. Entscheidend ist die Vorbereitung vor dem Verkauf: Kaufbelege, Sanierungsrechnungen und die Nutzungshistorie der Immobilie bestimmen die Steuerbelastung erheblich.

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Thomas Wakolbinger

Thomas Wakolbinger

Konzessionierter Immobilienmakler · GISA 38501128

Gründer von Selfimmo und Geschäftsführer der WATEK Homes GmbH (Hofau 7, 4650 Lambach). Thomas begleitet private Eigentümer beim Immobilienverkauf in Österreich – mit dem Ziel, Verkäufer provisionsfrei und rechtlich abgesichert durch den gesamten Prozess zu führen.

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Quellenangaben
  1. Bundesministerium für Finanzen, § 30 EStG — Immobilienertragsteuer, abgerufen 2026-06-05, ris.bka.gv.at
  2. BMF, Steuerbuch 2026, abgerufen 2026-06-05, bmf.gv.at
  3. Statistik Austria, Immobilientransaktionen 2025, abgerufen 2026-06-05, statistik.at

Letzte Aktualisierung: Juni 2026. Alle Steuerangaben ohne Gewähr — für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Beratung durch einen österreichischen Steuerberater.

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