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Rechner · Gesetzliche Erbfolge

Wer erbt wie viel?

Ohne Testament verteilt das Gesetz den Nachlass. Das ist die Grundlage für alles Weitere: Wer auszahlen will, wer seinen Pflichtteil einfordert und wer eine Übergabe plant, braucht zuerst diese Quoten. Österreich rechnet dabei anders als Deutschland.

Teil des Ratgebers Immobilie erben in Österreich: dort steht, was hinter den Zahlen steckt, mit allen Fundstellen.

Wer gehört zur Familie?

Gemeint ist die Familie des Verstorbenen. Die erste Linie verdrängt alles Weitere: Solange Kinder oder Enkel da sind, erben Eltern und Geschwister nichts.

Ein Kind ist vorverstorben

Dann treten dessen Kinder an seine Stelle und teilen sich seinen Anteil (§§ 733, 734 ABGB). Sie erben zusammen so viel wie ein lebendes Kind, nicht jedes für sich.

Wenn es keine Kinder gibt

Erst dann kommt die zweite Linie zum Zug: Eltern und deren Nachkommen, also die Geschwister des Verstorbenen.

Schulden im Nachlass
Größter Erbteil
0 €

Orientierungsberechnung. Sie hilft beim Vorbereiten und beim Einschätzen der Größenordnung. Verbindlich beurteilen das Notariat und die steuerliche Vertretung, und zwar Ihren konkreten Fall.

Wer erbt, und wie viel

Daneben der Pflichtteil

Ein Testament kann die Quoten oben verschieben, aber nicht beliebig: Kindern und dem Ehegatten bleibt die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil (§ 759 ABGB). Er ist ein reiner Geldanspruch und gibt kein Recht an der Immobilie. Eltern und Geschwister haben seit 2017 keinen Pflichtteil mehr.

Was hier anders ist als in Deutschland

Den vollständigen Bericht als PDF

Mit den Quoten jedes Erben, dem Pflichtteil daneben und den Fundstellen im ABGB. Zum Weiterleiten an die Geschwister oder ans Notariat.

Rechtsstand 28. September 2026. Grundlagen: §§ 730 bis 750 ABGB in der Fassung des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015, insbesondere §§ 731, 732 (erste Linie), §§ 733, 734 (Repräsentation nach Stämmen), §§ 735, 736 (zweite Linie), § 744 (Ehegatte: ein Drittel neben Kindern, zwei Drittel neben Eltern, sonst zur Gänze), § 745 (Vorausvermächtnis des Ehegatten), § 750 (Aneignungsrecht des Bundes), § 757 (wer pflichtteilsberechtigt ist), § 759 (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils).

Unverbindliche Orientierung auf Basis Ihrer Angaben, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Rechner bildet die gesetzliche Erbfolge ab; Testamente, Erbverträge, Erbverzichte und Anrechnungen können das Ergebnis verschieben.

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