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Ratgeber · Erben und Übergeben

Pflichtteil in Österreich, wenn eine Immobilie im Nachlass ist

Wer in Österreich als Kind oder Ehegatte im Testament übergangen wird, hat trotzdem einen Anspruch: den Pflichtteil. Das gilt nicht bei einer wirksamen Enterbung oder einem Verzicht. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 759 ABGB). Der Pflichtteil ist Geld, kein Anteil am Haus. Er richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie am Todestag und kann ein Jahr nach dem Tod gefordert werden.

Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler und Gründer von Selfimmo Von Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler (GISA 38501128) · Aktualisiert September 2026
Doppelhaus mit zwei Eingängen und geteiltem Vorgarten Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Das Wichtigste im Überblick

  • → Pflichtteilsberechtigt sind nur Nachkommen und der Ehegatte oder eingetragene Partner. Eltern haben seit 2017 keinen Pflichtteil mehr.
  • → Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch. Er gibt kein Recht am Haus und keinen Platz im Grundbuch.
  • → Maßgeblich ist der Verkehrswert am Todestag, abzüglich Schulden und Verfahrenskosten.
  • → Fällig ist er ein Jahr nach dem Tod. Bei unbilliger Härte kann das Gericht auf bis zu fünf, ausnahmsweise zehn Jahre stunden.
  • → Schenkungen an Kinder und Ehegatten zählen ohne Frist mit, aufgewertet nach dem Verbraucherpreisindex.

→ Pflichtteil berechnen: zum Pflichtteilsrechner, mit Schenkungen, Zinsen und Stundung.


Wer hat einen Pflichtteil und wie hoch ist er?

Pflichtteilsberechtigt sind die Nachkommen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner des Verstorbenen (§ 757 ABGB). Geschwister und Lebensgefährten haben keinen Pflichtteil. Eltern haben keinen mehr, wenn der Verstorbene nach dem 31.12.2016 gestorben ist (§ 1503 Abs 7 ABGB).

Einen Pflichtteil hat nur, wer ohne Testament gesetzlicher Erbe wäre, nicht enterbt wurde und nicht verzichtet hat (§ 758 ABGB). Enkel kommen deshalb erst zum Zug, wenn ihr Elternteil vorverstorben, enterbt oder erbunfähig ist.

Die Höhe ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also der Quote ohne Testament. Kinder erben zu gleichen Teilen. Der Ehegatte erbt neben Kindern ein Drittel, neben beiden Eltern zwei Drittel, neben nur einem Elternteil fünf Sechstel (§§ 732, 744 ABGB).

Familie beim Tod Gesetzlicher Erbteil Pflichtteil
Zwei Kinder, kein Ehegatte je 1/2 je 1/4
Drei Kinder, kein Ehegatte je 1/3 je 1/6
Ehegatte und ein Kind Ehegatte 1/3, Kind 2/3 Ehegatte 1/6, Kind 1/3
Ehegatte und zwei Kinder je 1/3 je 1/6
Ehegatte, keine Kinder, beide Eltern leben Ehegatte 2/3, Eltern je 1/6 Ehegatte 1/3, Eltern keinen

Quoten nach §§ 732, 744, 757 und 759 ABGB. Andere Konstellationen zeigt der Rechner zur Erbfolge.


Warum ist der Pflichtteil Geld und kein Anteil am Haus?

Der Pflichtteil ist in Geld zu leisten (§ 761 ABGB). Er gibt kein Recht an einer bestimmten Sache. Wer nur den Pflichtteil hat, wird nicht Miteigentümer und steht nicht im Grundbuch.

Geschuldet wird er bis zur Einantwortung von der Verlassenschaft, danach von den Erben (§ 764 ABGB). Die Einantwortung ist der Gerichtsbeschluss, mit dem die Erben den Nachlass übernehmen. Der Erbe muss den Betrag also in Geld aufbringen, auch wenn der Nachlass nur aus dem Haus besteht. Daraus kann Druck entstehen, das Haus zu verkaufen.

Der Berechtigte kann verlangen, dass die Verlassenschaft genau beschrieben und auf den Todestag geschätzt wird (§ 778 ABGB). Wer dagegen als Erbe eingesetzt ist, kann nicht ausschlagen und sich den Pflichtteil vorbehalten (§ 808 Abs 2 ABGB).

Übernimmt einer von mehreren Miterben das Haus, gelten andere Regeln: Geschwister auszahlen.


Wie wird der Pflichtteil bei einer Immobilie berechnet? Ein Hausbeispiel

Ausgangspunkt ist der reine Nachlass. Die Liegenschaft zählt mit ihrem Verkehrswert zum Todestag (OGH 2 Ob 64/19d), also mit dem Preis, der sich bei einem Verkauf üblicherweise erzielen ließe. Abgezogen werden Schulden, die schon zu Lebzeiten bestanden, und die Kosten von Verwaltung und Verfahren bis zur Einantwortung. Vermächtnisse werden nicht abgezogen (§ 779 ABGB).

Beispiel mit runden, angenommenen Zahlen. Eine verwitwete Mutter hinterlässt zwei Kinder. Im Testament setzt sie Anna als Alleinerbin ein, Bernhard bekommt nichts.

Posten (Beispiel) Betrag
Haus, Verkehrswert am Todestag 400.000 €
Sparguthaben 30.000 €
abzüglich Restkredit der Mutter 20.000 €
abzüglich Kosten von Verwaltung und Verfahren 10.000 €
Reiner Nachlass 400.000 €
Bernhards Pflichtteil (Hälfte seines Erbteils von 1/2) 1/4
Pflichtteil in Geld 100.000 €

Das Sparguthaben ist nach Kredit und Kosten aufgebraucht. Anna hat ein Haus und schuldet ihrem Bruder 100.000 Euro. Bis zur Zahlung stehen Bernhard gesetzliche Zinsen von 4 Prozent pro Jahr zu (§ 778 Abs 2, § 1000 ABGB), hier 4.000 Euro jährlich.

Im Beispiel hat der Hauswert den größten Einfluss. Je 40.000 Euro mehr oder weniger Hauswert verschieben Bernhards Pflichtteil um 10.000 Euro. Eine belastbare Bewertung ist deshalb früh sinnvoll. Die gängigen Verfahren zeigt der Überblick zu den Bewertungsmethoden.


Wann ist der Pflichtteil fällig?

Den Anspruch erwirbt der Berechtigte mit dem Tod. Fordern kann er das Geld erst ein Jahr danach (§ 765 ABGB). Dieses Jahr gibt dem Erben Zeit, eine Finanzierung, einen Stundungsantrag oder einen Verkauf vorzubereiten. Die Zinsen laufen bis zur Zahlung.

Auch der Berechtigte hat eine Frist. Er muss seinen Anspruch binnen drei Jahren ab Kenntnis der maßgebenden Tatsachen gerichtlich geltend machen, spätestens dreißig Jahre nach dem Tod (§ 1487a ABGB). Den Ablauf bis zur Einantwortung erklärt der Beitrag zum Verlassenschaftsverfahren.


Stundung: wenn der Erbe sonst verkaufen müsste

Stundung heißt: Das Gericht schiebt die Zahlung hinaus oder erlaubt Raten. Es stundet auf Verlangen eines Pflichtteilsschuldners, soweit ihn die Zahlung unbillig hart träfe (§ 767 ABGB). Als Beispiel nennt das Gesetz den Fall, dass er mangels anderen Vermögens die Wohnung verkaufen müsste, die seinem dringenden Wohnbedürfnis dient.

  • → Maßstab ist die Härte. Dass der Nachlass vor allem aus einer Immobilie besteht, genügt allein nicht.
  • → Die Fristen zählen ab dem Tod. Gestundet wird auf höchstens fünf Jahre, in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen auf insgesamt zehn. Statt eines Aufschubs sind Teilzahlungen möglich.
  • → Der Berechtigte wird nicht übergangen. Das Gericht berücksichtigt seine Interessen, kann eine Sicherstellung anordnen und die Stundung bei erheblich geänderten Umständen aufheben (§ 768 ABGB).
  • → Die Zinsen laufen weiter. Im Beispiel kostet jedes Jahr Aufschub 4.000 Euro.

Wohnt Anna selbst im Haus und hat sie kein anderes Vermögen, ist das der Fall, den das Gesetz vor Augen hat. Ob und wie lange gestundet wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Der Verstorbene kann die Stundung auch selbst im Testament anordnen, ebenfalls auf höchstens fünf Jahre (§ 766 ABGB).

Daneben bleibt die Einigung auf Raten. Eine Kreditlösung lässt sich mit dem Rechner zur Finanzierung der Auszahlung durchspielen. Den Verkaufsweg beschreibt Geerbtes Haus verkaufen.


Schenkungen zu Lebzeiten: Hinzurechnung und Anrechnung

Schenkungen werden der Verlassenschaft hinzugerechnet und auf den Pflichtteil des Beschenkten angerechnet (§ 781 ABGB). Hinzurechnen heißt: Der Wert wird rechnerisch zum Nachlass gezählt. Anrechnen heißt: Der Beschenkte muss sich das Geschenk von seinem Pflichtteil abziehen lassen. Auch ein Vorschuss auf den Pflichtteil gilt als Schenkung.

Beschenkte Person Zählt die Schenkung?
Kind, Ehegatte oder eingetragener Partner ohne zeitliche Grenze (§ 783 ABGB)
Enkel nach dem Gesetzeswortlaut wahrscheinlich ebenfalls ohne Grenze
Alle anderen, etwa Schwiegerkind oder Lebensgefährte nur aus den letzten zwei Jahren vor dem Tod (§ 782 ABGB)

Bewertet wird zum Zeitpunkt der Schenkung, nach dem Verbraucherpreisindex auf den Todestag angepasst (§ 788 ABGB). Eine spätere Wertsteigerung der Immobilie zählt nicht.

Fortsetzung des Beispiels. Bernhard hat von der Mutter früher Geld für seine Wohnung bekommen, aufgewertet 40.000 Euro. Gerechnet wird nach § 787 ABGB:

Schritt (Beispiel) Betrag
Reiner Nachlass zuzüglich Schenkung 440.000 €
Bernhards Pflichtteil (1/4) 110.000 €
abzüglich der Schenkung 40.000 €
Bernhard bekommt noch 70.000 €

Statt 100.000 Euro zahlt Anna 70.000 Euro. Ohne Testament gilt unter Kindern Ähnliches: Ein Kind muss sich auf Verlangen eines Geschwisters eine Schenkung auf den Erbteil anrechnen lassen (§ 753 ABGB).

Wenn das Haus schon zu Lebzeiten übergeben wurde

Hat die Mutter das Haus schon an Anna übergeben, zählt diese Schenkung ohne Frist. Für den Wert gilt:

  • → Ein vorbehaltenes Wohnrecht oder ein Fruchtgenuss bleibt außer Ansatz. Das Haus zählt, als wäre es unbelastet verschenkt worden (OGH RS0133183). Fruchtgenuss ist das Recht, die Sache voll zu nutzen, auch durch Vermietung.
  • → Vereinbarte Pflege oder ein Ausgedinge mindern den Schenkungsanteil. Bewertet wird versicherungsmathematisch zum Vertragszeitpunkt. Ob die Pflege später erbracht wurde, spielt keine Rolle (OGH 2 Ob 110/24a).
  • → Reicht der Nachlass nicht, haftet die Beschenkte mit dem geschenkten Haus, soweit sie mehr als ihren eigenen Pflichtteil erhalten hat. Auch sie kann Stundung verlangen (§§ 789 bis 792 ABGB).

Mehr zur Übergabe: Haus überschreiben zu Lebzeiten.


Minderung und Enterbung in Kürze

Wer in Österreich enterben will, braucht einen gesetzlichen Grund (§§ 769, 770 ABGB). Dazu zählen eine vorsätzliche Straftat gegen den Verstorbenen oder nahe Angehörige mit mehr als einjähriger Strafdrohung, schweres seelisches Leid in verwerflicher Weise und die gröbliche Vernachlässigung familienrechtlicher Pflichten.

Den Grund muss der Pflichtteilsschuldner beweisen (§ 774 ABGB). Im Testament stehen muss er nicht, als Beweisvorsorge kann es trotzdem helfen. Die Kinder des Enterbten treten beim Pflichtteil an seine Stelle (§ 758 Abs 2 ABGB).

Die Minderung ist ein eigener Weg. Der Pflichtteil kann im Testament auf die Hälfte gekürzt werden, wenn kein familientypisches Naheverhältnis bestand (§ 776 ABGB). Zwischen Eltern und Kindern verlangt der OGH im Regelfall mindestens zwanzig Jahre, und der Zustand muss bis zum Tod gedauert haben (RS0133874). Hat der Verstorbene den Kontakt grundlos gemieden, scheidet die Minderung aus. Im Beispiel sänke Bernhards Pflichtteil auf 50.000 Euro.

Ein Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten braucht einen Notariatsakt oder ein gerichtliches Protokoll (§ 551 ABGB).


Was ist anders als in Deutschland?

Für eine österreichische Verlassenschaft gilt das ABGB, nicht das BGB:

  • → Eltern haben keinen Pflichtteil. Texte, die das Gegenteil sagen, beschreiben eine andere Rechtsordnung oder Österreich vor 2017.
  • → Schenkungen an Kinder und Ehegatten schmelzen nicht ab. Sie zählen ohne Frist mit ihrem aufgewerteten Wert.
  • → Der Ehegatte erbt neben Kindern ein Drittel, sein Pflichtteil ist also ein Sechstel. Die Viertelquote neben Kindern steht im deutschen BGB (§ 1931 BGB).
  • → Den Pflichtteilsergänzungsanspruch kennt das deutsche BGB (§ 2325 BGB). Das ABGB spricht bei Schenkungen zu Lebzeiten von Hinzu- und Anrechnung (§§ 781 bis 783 ABGB).

Unser Rat: zuerst den Wert klären

Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler bei Selfimmo (GISA Nr. 38501128), rät, beim Pflichtteil zuerst den Wert zu klären. Die Quote steht im Gesetz, über den Wert des Hauses lässt sich streiten. Eine nachvollziehbare Bewertung, die beide Seiten lesen können, macht den Streit sachlicher. Und wer zahlen muss, sollte das erste Jahr nutzen, um Finanzierung, Stundung oder Verkauf in Ruhe zu klären.


Ihr Fall im Pflichtteilsrechner

Das Hausbeispiel zeigt den Rechenweg. Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Pflichtteilsrechner, einschließlich Schenkungen, Zinsen und Stundung. Sind die Erbquoten noch offen, beginnen Sie beim Rechner Wer erbt wie viel?


Häufig gestellte Fragen zum Pflichtteil bei Immobilien

Nur die Nachkommen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner (§ 757 ABGB). Eltern haben für Todesfälle nach dem 31.12.2016 keinen Pflichtteil mehr, Geschwister und Lebensgefährten haben keinen. Enkel kommen zum Zug, wenn ihr Elternteil vorverstorben, enterbt oder erbunfähig ist.

Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 759 ABGB). Bei zwei Kindern ohne Ehegatten sind das je ein Viertel, bei drei Kindern je ein Sechstel. Grundlage ist der reine Nachlass am Todestag, erhöht um anzurechnende Schenkungen.

Nein. Der Pflichtteil ist in Geld zu leisten (§ 761 ABGB). Sie werden nicht Miteigentümer und stehen nicht im Grundbuch. Dafür muss der Erbe Sie auszahlen, auch wenn der Nachlass nur aus dem Haus besteht.

Ja. Schenkungen an Kinder, den Ehegatten oder eingetragenen Partner zählen ohne zeitliche Grenze (§ 783 ABGB). Für Enkel gilt das nach dem Gesetzeswortlaut wohl ebenso. Schenkungen an andere Personen zählen nur aus den letzten zwei Jahren vor dem Tod (§ 782 ABGB). Bewertet wird zum Zeitpunkt der Schenkung, nach dem Verbraucherpreisindex auf den Todestag aufgewertet (§ 788 ABGB).

Fordern kann ihn der Berechtigte ein Jahr nach dem Tod (§ 765 ABGB). Bis zur Zahlung fallen gesetzliche Zinsen von 4 Prozent pro Jahr an. Träfe die Zahlung den Erben unbillig hart, kann das Gericht auf höchstens fünf, ausnahmsweise zehn Jahre nach dem Tod stunden (§ 767 ABGB). Die Zinsen laufen dabei weiter.

Nur aus den Gründen des § 770 ABGB, etwa wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen den Verstorbenen mit mehr als einjähriger Strafdrohung. Den Grund muss der Pflichtteilsschuldner beweisen (§ 774 ABGB). Daneben kann der Pflichtteil auf die Hälfte gemindert werden, wenn im Regelfall mindestens zwanzig Jahre bis zum Tod kein familientypisches Naheverhältnis bestand (§ 776 ABGB).

Wer einen Erbteil bekommt, wird Erbe. Mit der Einantwortung wird er Eigentümer nach seiner Quote und haftet je nach Erbantrittserklärung für Schulden des Verstorbenen. Der Pflichtteil macht nicht zum Erben. Er ist ein Geldanspruch gegen die Verlassenschaft und später gegen die Erben (§§ 761, 764 ABGB).


Fazit

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld bezahlt, nicht in Quadratmetern. Seine Höhe hängt vor allem am Verkehrswert des Hauses am Todestag und an früheren Schenkungen, die ohne Frist mitzählen. Wer zahlen muss, hat ein Jahr Zeit und kann bei unbilliger Härte Stundung beantragen, die Zinsen laufen aber weiter. Am Anfang jeder Einigung steht deshalb eine Zahl: der Wert des Hauses.

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Rechtsstand: 25. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler und Gründer von Selfimmo

Thomas Wakolbinger

Konzessionierter Immobilienmakler · GISA 38501128

Gründer von Selfimmo und Geschäftsführer der WATEK Homes GmbH (Hofau 7, 4650 Lambach). Thomas begleitet private Eigentümer beim Immobilienverkauf in Österreich, mit dem Ziel, Verkäufer provisionsfrei und rechtlich abgesichert durch den gesamten Prozess zu führen.

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Wie wir arbeiten und welche Quellen wir zulassen, steht in unseren Redaktionsrichtlinien.

Quellenangaben
  1. § 757 ABGB, Pflichtteilsberechtigte, RIS, Fassung vom 25.09.2026
  2. § 758 ABGB, Voraussetzungen, RIS
  3. § 759 ABGB, Höhe, § 732 ABGB und § 744 ABGB, Erbquoten, RIS
  4. § 762 ABGB in der Fassung bis 31.12.2016 und § 1503 ABGB, Übergangsrecht, RIS
  5. § 761 ABGB, Pflichtteil in Geld und § 764 ABGB, Pflichtteilsschuldner, RIS
  6. § 765 ABGB, Erwerb und Fälligkeit, RIS
  7. § 766 ABGB, § 767 ABGB und § 768 ABGB, Stundung und Sicherstellung, RIS
  8. § 769 ABGB, § 770 ABGB und § 774 ABGB, Enterbung, RIS
  9. § 776 ABGB, Pflichtteilsminderung, RIS
  10. § 778 ABGB, Schätzung und Zinsen, § 779 ABGB, Abzüge und § 1000 ABGB, gesetzliche Zinsen, RIS
  11. § 781 ABGB, § 782 ABGB und § 783 ABGB, Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen, RIS
  12. § 787 ABGB, Rechenweg und § 788 ABGB, Bewertung, RIS
  13. § 789 ABGB, § 791 ABGB und § 792 ABGB, Haftung des Geschenknehmers, RIS
  14. § 753 ABGB, Anrechnung unter Kindern, § 808 ABGB, Ausschlagung und § 551 ABGB, Erb- und Pflichtteilsverzicht, RIS
  15. § 1487a ABGB, Verjährung, RIS
  16. OGH 26.05.2020, 2 Ob 64/19d, Verkehrswert der Liegenschaft zum Todestag, RIS Justiz
  17. OGH RS0133183, vorbehaltenes Wohnrecht oder Fruchtgenuss bleibt beim Pflichtteil außer Ansatz, zuletzt 2 Ob 162/25z vom 20.01.2026, RIS Justiz
  18. OGH 25.07.2024, 2 Ob 110/24a, Pflege und Ausgedinge als Gegenleistung bei der Übergabe, RIS Justiz
  19. OGH RS0133874 (2 Ob 83/21a) und OGH 20.01.2026, 2 Ob 2/26x, RS0142811, Minderung: mindestens zwanzig Jahre, bis zum Tod, RIS Justiz
  20. oesterreich.gv.at, Allgemeines zum Pflichtteilsrecht, Redaktion gemeinsam mit der Österreichischen Notariatskammer, letzte Aktualisierung 01.01.2026 (Zinsen während der Stundung, Pflichtteilsverzicht)
  21. § 1931 BGB (Deutschland), Erbrecht des Ehegatten, nur zur Abgrenzung
  22. § 2325 BGB (Deutschland), Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen, nur zur Abgrenzung, abgerufen am 25.09.2026

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