Ratgeber · Wohnen im Alter

Haus gegen Wohnung tauschen im Alter

Wer sein Haus gegen eine Wohnung tauschen will, verkauft in aller Regel das Haus und kauft mit dem Erlös eine kleinere Wohnung. Beim Haus verkaufen im Alter bleibt oft viel Geld übrig: Ziehen Sie aus, ist der Verkauf meist steuerfrei, und die Nebenkosten der Wohnung liegen ohne Kredit bei rund 5,6 bis 11,2 Prozent ihres Preises.

Diese Seite rechnet ein Beispiel durch, zeigt, was die Rechnung kippen kann, und hilft bei der Frage, ob Sie zuerst verkaufen oder zuerst kaufen.

Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler und Gründer von SELFIMMO Von Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler (GISA 38501128) · Aktualisiert November 2026
Älteres Paar mit Kaffeetassen auf dem Balkon einer neuen Wohnung, dahinter Umzugskartons Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Das Wichtigste im Überblick

  • → Beispiel: Haus um 450.000 Euro verkauft, Wohnung um 280.000 Euro gekauft, es bleiben rund 138.600 bis 154.300 Euro.
  • → Steuerfrei: mit der Hauptwohnsitzbefreiung, wenn Sie spätestens ein Jahr nach dem Verkauf ausziehen (EStR Rz 6643).
  • → Kaufnebenkosten: Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent, Eintragung 1,1 Prozent, Eingabengebühr 61 Euro, dazu Vertrag und allenfalls Makler.
  • → Gebührenbefreiung nur noch in Ausnahmefällen: Die Befreiung für die eigene Wohnung ist mit 30.06.2026 ausgelaufen, außer bei schon vorher angemerkten Rechten (§ 25a GGG).
  • → Reihenfolge: Erst verkaufen spart Kredit und Unsicherheit, verlangt aber eine rechtzeitige Lösung fürs Wohnen.

Was nach Verkauf und Kauf bleibt

Beispiel: Ein Ehepaar verkauft sein Einfamilienhaus um 450.000 Euro. Es war seit Jahrzehnten ihr Hauptwohnsitz, und sie ziehen in eine Eigentumswohnung um 280.000 Euro. Die Wohnung zahlen sie aus dem Erlös, ohne Kredit. Die linke Spalte zeigt den günstigen Fall, die rechte den teuren.

Posten günstig teuer
Verkaufspreis Haus 450.000 € 450.000 €
Provision beim Verkauf, Digitaler Makler von SELFIMMO 0 € 0 €
Immobilienertragsteuer mit Hauptwohnsitzbefreiung 0 € 0 €
Kaufpreis Wohnung minus 280.000 € minus 280.000 €
Grunderwerbsteuer 3,5 % minus 9.800 € minus 9.800 €
Eintragung des Eigentums 1,1 % minus 3.080 € minus 3.080 €
Eingabengebühr minus 61 € minus 61 €
Vertrag, Beglaubigung, Treuhand (1 bis 3 %) minus 2.800 € minus 8.400 €
Maklerprovision beim Kauf (bis 3 % zzgl. 20 % USt) 0 € minus 10.080 €
Bleibt 154.259 € 138.579 €

Eigene Rechnung, Näherung, Steuerberatung beiziehen. Sätze: § 7 GrEStG, GGG Tarifpost 9, Eingabengebühr seit 01.08.2026 (BGBl II 227/2026), abgerufen am 03.11.2026. Spanne für Vertrag und Treuhand wie im Ratgeber zu den Kaufnebenkosten (oesterreich.gv.at). Nicht enthalten: Umzug, Einrichtung, Lastenfreistellung des Hauses. Digitaler Makler: Sie zahlen keine Provision. Ihr Käufer zahlt 3 Prozent des Kaufpreises zzgl. 20 Prozent USt.

Die Nebenkosten der Wohnung machen im Beispiel 15.741 bis 31.421 Euro aus, also rund 5,6 bis 11,2 Prozent ihres Preises. Der größte Unterschied liegt bei der Maklerprovision. Kaufen Sie direkt vom Bauträger oder von privat ohne Makler, fällt sie weg.


Was die Rechnung kippen kann

Die Rechnung oben setzt zwei Dinge voraus: Sie verkaufen steuerfrei, und Sie zahlen beim Verkauf keine Provision. Fällt eines davon weg, sieht es so aus:

Wenn kostet es bei 450.000 €
keine Hauptwohnsitzbefreiung, Altvermögen, Vertrag bis 31.12.2026 (4,2 %) 18.900 €
keine Hauptwohnsitzbefreiung, Altvermögen, Vertrag ab 2027 (6 %) 27.000 €
klassischer Makler beim Verkauf, bis 3 % zzgl. 20 % USt bis 16.200 €
Kredit über den ganzen Kaufpreis der Wohnung, Eintragung des Pfandrechts 1,2 % vom eingetragenen Pfandbetrag mindestens 3.360 € plus Zinsen

Altvermögen heißt vor dem 31. März 2002 erworben (bei einem geerbten oder geschenkten Haus zählt der Erwerb durch die Vorgänger, § 30 Abs 1 EStG). Pauschale ohne Umwidmung nach 1987: 30 Prozent Steuer auf 14 Prozent des Erlöses, für Grundstücksverkäufe nach dem 31.12.2026 auf 20 Prozent (§ 30 Abs 4 EStG, § 124b Z 498 EStG). Bei Neuvermögen gilt 30 Prozent vom tatsächlichen Gewinn.

Am meisten hängt an der Steuer. Wer mit Hauptwohnsitz im Haus wohnen bleibt, etwa mit Wohnrecht, Leibrente oder nach einem Teilverkauf, verliert die Befreiung in aller Regel; warum, erklärt der Ratgeber Leibrente und Steuer. Beim Tausch ins Kleinere ziehen Sie dagegen aus, und genau dafür ist die Befreiung gedacht.


Die Kaufnebenkosten der Wohnung

Beim Kauf der Wohnung fallen diese Posten an:

  • → Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent der Gegenleistung, mindestens vom Grundstückswert (§ 4 Abs 1, § 7 Abs 1 Z 3 GrEStG). Eine Befreiung für die eigene Wohnung gibt es nicht.
  • → Eintragung des Eigentums 1,1 Prozent vom Wert (GGG Tarifpost 9 lit b Z 1), dazu die Eingabengebühr von 61 Euro, ohne elektronische Einbringung 85 Euro.
  • → Eintragung des Pfandrechts 1,2 Prozent vom eingetragenen Pfandbetrag, nur wenn Sie einen Kredit aufnehmen (GGG Tarifpost 9 lit b Z 4). Bei einer Höchstbetragshypothek liegt dieser meist über der Kreditsumme.
  • → Vertrag, Beglaubigung und Treuhand bei Notariat oder Rechtsanwalt, rund 1 bis 3 Prozent und verhandelbar.
  • → Maklerprovision, wenn Sie über einen Makler kaufen: bei den hier üblichen Kaufpreisen höchstens 3 Prozent zuzüglich 20 Prozent USt (Immobilienmaklerverordnung).

Die Gebührenbefreiung ist ausgelaufen

Von 2024 bis Mitte 2026 gab es eine befristete Befreiung von den Eintragungsgebühren für Eigentum und Pfandrecht, wenn jemand die Wohnung für sein dringendes Wohnbedürfnis kaufte, bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro (§ 25a GGG). Sie galt für Anträge, die vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht einlangten, und ist mit Ablauf des 30. Juni 2026 ausgelaufen. Eine Nachfolgeregel stand am 3. November 2026 nicht im Gesetz. Im Beispiel hätte die Befreiung 3.080 Euro gespart.

Eine Ausnahme ist für den Umzug ins Kleinere wichtig: Befreit sein kann ein Kauf auch heute noch, wenn schon vor dem 1. Juli 2026 etwa die Einräumung von Wohnungseigentum bei einer Neubauwohnung oder die Rangordnung für das Pfandrecht angemerkt war (§ 25a Abs 3 GGG). Kaufen Sie vom Bauträger, fragen Sie dort und beim Notariat nach. In allen anderen Fällen zahlen Sie die Gebühr voll.

Wer zwischen 2024 und Mitte 2026 befreit gekauft hat und jetzt wieder verkauft, sollte § 25c GGG kennen: Die Befreiung kann wegfallen, wenn Eigentum oder dringendes Wohnbedürfnis binnen fünf Jahren aufgegeben werden. Fragen Sie in diesem Fall vor dem Verkauf beim Notariat nach.

Alle Posten einzeln, mit einer Rechnung samt Kredit: Nebenkosten beim Hauskauf in Österreich.


Steuerfrei verkaufen mit der Hauptwohnsitzbefreiung

Der Verkauf Ihres Hauses ist von der Immobilienertragsteuer befreit, wenn eine der beiden Fristen erfüllt ist und Sie den Hauptwohnsitz aufgeben (§ 30 Abs 2 Z 1 EStG):

1

Zwei Jahre seit dem Erwerb

Das Haus war ab dem Erwerb oder der Fertigstellung bis zum Verkauf mindestens zwei Jahre durchgehend Ihr Hauptwohnsitz.

2

Fünf aus den letzten zehn Jahren

Innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf war es mindestens fünf Jahre durchgehend Ihr Hauptwohnsitz.

Aufgeben müssen Sie den Hauptwohnsitz mit dem Verkauf oder grundsätzlich spätestens ein Jahr danach (EStR Rz 6643). Steht beim Verkauf schon fest, dass Sie umziehen, und ist die neue Wohnung noch nicht bezugsfertig, etwa ein Neubau, kann die Frist im Einzelfall länger sein (VwGH 01.06.2017, Ro 2015/15/0006). Behalten Sie das Haus als Nebenwohnsitz, etwa als Mieter, schadet das nicht, solange der neue Hauptwohnsitz eindeutig dokumentiert ist (EStR Rz 6643). Befreit sind Haus und Grund bis 1.000 m². Für den Teil eines größeren Grundstücks fällt auch beim Auszug Immobilienertragsteuer an (EStR Rz 6634).

Das Gesetz verlangt die Aufgabe des Hauptwohnsitzes, nicht den Kauf einer neuen Wohnung. Die Befreiung gilt also auch, wenn Sie in eine Mietwohnung oder ins betreute Wohnen ziehen.

Mit Ihren Zahlen rechnen: Immobilienertragsteuer mit und ohne Befreiung berechnen →

Alle Voraussetzungen und Sonderfälle: Hauptwohnsitzbefreiung beim Immobilienverkauf.


Erst verkaufen oder erst kaufen?

Die Frage stellt sich bei jedem Tausch. Beide Wege gehen, sie verteilen nur das Risiko anders:

Erst verkaufen Erst kaufen
Geld Erlös steht fest, kein Kredit nötig ohne Erspartes eine Zwischenfinanzierung
Zusätzliche Kosten allenfalls eine Übergangslösung Pfandrecht 1,2 Prozent, Zinsen, eine Zeit lang zwei Objekte
Risiko keine passende Wohnung zur rechten Zeit das Haus verkauft sich langsamer oder billiger als geplant
Hauptwohnsitzbefreiung Auszug binnen eines Jahres planen, Suche dokumentieren unkritisch, wenn Sie vor oder mit dem Verkauf umziehen

Eigene Einschätzung. Pfandrecht: GGG Tarifpost 9 lit b Z 4; Frist: EStR Rz 6643.

Übergang ohne Doppelbelastung

Wer zuerst verkauft, kann im Kaufvertrag einen späteren Übergabetermin vereinbaren und so Zeit für die Wohnungssuche gewinnen. Möglich ist auch, das Haus nach dem Verkauf für eine Übergangszeit vom Käufer zu mieten. Wie weit das trägt, zeigt eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts: Eine Verkäuferin wurde Mieterin der eigenen Wohnung, mit einem Mietvertrag über drei Jahre, und zog rund 17 Monate nach dem Verkauf aus. Das Finanzamt versagte die Befreiung. Das Gericht gab ihr recht, weil sie nachweislich schon vor dem Kaufvertrag eine Wohnung gesucht hatte (BFG 01.03.2021, RV/6100391/2020).

Daraus folgt eine Grenze: Eine Rückmiete auf Zeit mit belegter Auszugsabsicht kann die Befreiung erhalten. Eine Rückmiete auf Dauer erhält sie nicht. Bewahren Sie Anzeigen, Besichtigungstermine und Schriftverkehr zur Wohnungssuche auf.

Beim Verkauf des Hauses beantragen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung (§ 53 GBG); sie sichert Ihrem Käufer den Rang zwischen Unterschrift und Eintragung. Beim Kauf der Wohnung sollten Sie umgekehrt darauf achten, dass Ihr Verkäufer das für Sie tut.


Worauf es bei der neuen Wohnung ankommt

Wer mit 65 oder 75 umzieht, sucht keine Wohnung für fünf Jahre. Nach heutiger Sterbetafel hat eine 75-jährige Frau im Durchschnitt noch 13,58 Jahre vor sich, ein 75-jähriger Mann 11,56 Jahre, mit 65 sind es 21,75 bzw. 18,70 Jahre. Die Wohnung sollte deshalb auch dann passen, wenn das Gehen schwerer fällt. Vier Fragen helfen bei der Auswahl:

Komme ich ohne Stufen hinein?

Stufenloser Zugang vom Gehsteig bis zur Wohnungstür, ein Lift bis in die Tiefgarage oder zum Stellplatz, keine Schwellen zu Balkon oder Terrasse.

Passt das Bad auch mit Rollator?

Eine bodengleiche Dusche, genug Bewegungsfläche, breite Türen und Platz für Haltegriffe. Ein späterer Umbau kostet mehr als die Wahl der richtigen Wohnung.

Erreiche ich das Nötige zu Fuß?

Nahversorger, Arzt, Apotheke und eine Haltestelle in kurzer Gehweite. Dazu die Frage, wie weit Familie und Freunde entfernt wohnen.

Was kostet die Wohnung im Monat?

Betriebskosten, Rücklage und geplante Sanierungen. Lesen Sie die Protokolle der Eigentümerversammlungen und fragen Sie nach der Höhe der Rücklage.

Lebenserwartung: Statistik Austria, geglättete Sterbetafel 2023 bis 2025, fernere Lebenserwartung, abgerufen am 03.11.2026. Durchschnittswerte, keine Aussage über den Einzelfall.


Das Haus verkaufen

Jede Rechnung beginnt beim Wert des Hauses. Bevor Sie eine Wohnung reservieren, sollten Sie wissen, was das Haus realistisch bringt. Ist der Preis zu hoch angesetzt, bleibt das Haus liegen, und der Umzug verschiebt sich. Eine erste Einschätzung gibt die Sofort-Bewertung.

Beim Verkauf macht die Provision den größten Unterschied, den Sie selbst steuern können. Mit dem Digitalen Makler von SELFIMMO begleitet Sie ein echter Makler digital bis zum Kaufvertrag, und das Inserat steht auf willhaben und weiteren Portalen. Sie zahlen keine Provision. Ihr Käufer zahlt 3 Prozent des Kaufpreises zzgl. 20 Prozent USt. Die Besichtigungen führen Sie selbst. Ein klassischer Makler verlangt vom Verkäufer bei den hier üblichen Kaufpreisen höchstens 3 Prozent zzgl. 20 Prozent USt (Immobilienmaklerverordnung), bei 450.000 Euro also bis zu 16.200 Euro.

Unser Rat: Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler bei SELFIMMO (GISA Nr. 38501128), rät, den Tausch in dieser Reihenfolge zu planen: Wert des Hauses ermitteln, Steuerfrage klären, dann die Wohnung suchen und erst mit einer konkreten Wohnung in Aussicht den Kaufvertrag über das Haus unterschreiben. So wissen Sie vor jeder Unterschrift, wie viel am Ende bleibt.

Wenn Sie lieber im Haus bleiben und es trotzdem zu Geld machen wollen, vergleicht Haus verkaufen und wohnen bleiben die Wege von Wohnrecht bis Leibrente. Was ein Wohnrecht vom Preis abzieht, steht unter Haus mit Wohnrecht verkaufen.


Häufig gestellte Fragen zum Tausch von Haus und Wohnung

Meist nicht, wenn Sie ausziehen. Die Hauptwohnsitzbefreiung gilt, wenn das Haus vom Erwerb bis zum Verkauf durchgehend, mindestens zwei Jahre lang, oder in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre durchgehend Ihr Hauptwohnsitz war und Sie den Hauptwohnsitz aufgeben (§ 30 Abs 2 Z 1 EStG). Ohne Befreiung zahlen Sie beim Altvermögen (vor dem 31. März 2002 erworben, bei einem geerbten oder geschenkten Haus zählt der Erwerb durch die Vorgänger) ohne Umwidmung nach 1987 pauschal 4,2 Prozent des Verkaufspreises bei Vertragsabschluss bis 31.12.2026, ab 2027 6 Prozent. Orientierung, keine Steuerberatung.

Für die Hauptwohnsitzbefreiung müssen Sie den Hauptwohnsitz mit dem Verkauf oder grundsätzlich spätestens ein Jahr danach aufgeben (EStR Rz 6643). Länger geht es im Einzelfall, wenn beim Verkauf schon feststeht, dass Sie umziehen, und die neue Wohnung noch nicht bezugsfertig ist (VwGH Ro 2015/15/0006). Halten Sie Ihre Wohnungssuche schriftlich fest.

Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent, Eintragung des Eigentums 1,1 Prozent, Eingabengebühr 61 Euro, Vertrag und Treuhand rund 1 bis 3 Prozent, mit Makler bis zu 3 Prozent zuzüglich 20 Prozent USt. Mit Kredit kommt die Eintragung des Pfandrechts mit 1,2 Prozent vom eingetragenen Pfandbetrag dazu. Bei einer Wohnung um 280.000 Euro sind das ohne Kredit rund 15.700 bis 31.400 Euro.

Nur noch in Ausnahmefällen. Die befristete Befreiung von den Eintragungsgebühren für die eigene Wohnstätte bis 500.000 Euro galt für Anträge, die vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht einlangten (§ 25a GGG), und ist mit Ablauf des 30. Juni 2026 ausgelaufen. Befreit sein kann ein Kauf noch, wenn schon vorher etwa die Einräumung von Wohnungseigentum bei einer Neubauwohnung oder die Rangordnung für das Pfandrecht angemerkt war (§ 25a Abs 3 GGG). Fragen Sie beim Bauträger und beim Notariat nach. In allen anderen Fällen zahlen Sie die 1,1 und 1,2 Prozent voll.

Wer zuerst verkauft, kennt seinen Erlös und braucht keinen Kredit, muss aber rechtzeitig eine Wohnung finden. Wer zuerst kauft, braucht ohne Erspartes eine Zwischenfinanzierung samt Pfandrecht und trägt das Risiko, dass sich das Haus langsamer oder billiger verkauft. Für die Steuer zählt, dass Sie den Hauptwohnsitz im Haus spätestens ein Jahr nach dem Verkauf aufgeben.

Ein direkter Tausch ist selten, weil Wert, Zeitpunkt und Tauschpartner zusammenpassen müssen. Meist heißt tauschen: das Haus verkaufen und mit dem Erlös eine Wohnung kaufen oder mieten. Wenn Sie einen echten Tausch erwägen, klären Sie Steuern und Gebühren vorher mit Notariat und Steuerberatung.


Fazit

Ein Haus gegen eine Wohnung zu tauschen, heißt in der Praxis: verkaufen und kaufen. Wer dabei auszieht, verkauft meist steuerfrei, und bei einem Haus um 450.000 Euro und einer Wohnung um 280.000 Euro bleiben im Beispiel rund 138.600 bis 154.300 Euro. Die Kaufnebenkosten der Wohnung liegen bei rund 5,6 bis 11,2 Prozent, eine Gebührenbefreiung gibt es seit Juli 2026 nur noch in Ausnahmefällen. Planen Sie den Auszug binnen eines Jahres nach dem Verkauf und halten Sie Ihre Wohnungssuche fest. Die Zahlen hier sind Näherungen; für Ihren Fall rechnen Notariat und Steuerberatung.

Was ist Ihr Haus wert?

Bevor Sie eine Wohnung suchen, sollten Sie den Wert Ihres Hauses kennen. Die Sofort-Bewertung gibt Ihnen eine erste Einschätzung.

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Rechtsstand: 3. November 2026. Orientierung, keine Steuerberatung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler und Gründer von SELFIMMO

Thomas Wakolbinger

Konzessionierter Immobilienmakler · GISA 38501128

Gründer von SELFIMMO und Geschäftsführer der WATEK Homes GmbH (Hofau 7, 4650 Lambach). Thomas begleitet private Eigentümer beim Immobilienverkauf in Österreich, mit dem Ziel, Verkäufer provisionsfrei und rechtlich abgesichert durch den gesamten Prozess zu führen.

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Quellenangaben

Gesetzestexte und Entscheidungen: RIS, Fassung vom 03.11.2026. Einkommensteuerrichtlinien 2000 in der Findok, Fassung vom 21.04.2026.

  1. § 7 GrEStG 1987, Steuersatz 3,5 Prozent, und § 4 GrEStG 1987, Bemessungsgrundlage, abgerufen am 03.11.2026
  2. Gerichtsgebührengesetz, Tarifpost 9 lit a und lit b Z 1 und Z 4, Eingabengebühr, Eintragung von Eigentum und Pfandrecht, abgerufen am 03.11.2026
  3. BGBl II 227/2026, Eingabengebühr 61 Euro ab 01.08.2026, abgerufen am 03.11.2026
  4. § 25a GGG und § 25c GGG, befristete Gebührenbefreiung, ausgelaufen mit Ablauf des 30.06.2026, Fortgeltung für schon angemerkte Rechte nach § 25a Abs 3, abgerufen am 03.11.2026
  5. § 30 EStG 1988, Hauptwohnsitzbefreiung (Abs 2 Z 1) und pauschale Anschaffungskosten (Abs 4), abgerufen am 03.11.2026
  6. EStR 2000 Rz 6643, Aufgabe des Hauptwohnsitzes und Toleranzfrist, abgerufen am 03.11.2026
  7. VwGH 01.06.2017, Ro 2015/15/0006, Frist für die Aufgabe des Hauptwohnsitzes, abgerufen am 03.11.2026
  8. BFG 01.03.2021, RV/6100391/2020, Rückmiete nach Verkauf und Toleranzfrist, abgerufen am 03.11.2026
  9. § 124b Z 498 EStG, pauschale Anschaffungskosten ab 2027, abgerufen am 03.11.2026
  10. § 53 GBG, Anmerkung der Rangordnung, abgerufen am 03.11.2026
  11. Statistik Austria, Geglättete Sterbetafeln 2023 bis 2025, fernere Lebenserwartung, abgerufen am 03.11.2026
  12. oesterreich.gv.at, Nebenkosten beim Wohnungs- und Grundstückskauf, Spanne für Vertragserrichtung und Treuhand, abgerufen am 27.08.2026 für den Ratgeber zu den Kaufnebenkosten

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