Ratgeber · Pflege und Wohnen im Alter

Leibrente und Wohnrecht: Haus verrenten in Österreich

Bei einer Leibrente verkaufen Sie Ihr Haus und bekommen den Kaufpreis ganz oder teilweise als Rente bis zum Lebensende (§§ 1284, 1285 ABGB). Meist behalten Sie dazu ein lebenslanges Wohnrecht. Das Wohnrecht hat einen Wert, und der geht vom Kaufpreis ab.

Ein Beispiel: Eine 75-jährige Frau verkauft ihr Haus im Wert von 350.000 Euro und wohnt weiter darin. Bei einer ortsüblichen Miete von 1.000 Euro im Monat und einem Rechenzins von 3 Prozent ist ihr Wohnrecht nach heutiger Sterbetafel rund 129.900 Euro wert. Es bleiben rund 220.100 Euro als Einmalzahlung oder 1.694 Euro wertgesicherte Rente im Monat auf Lebenszeit. Das ist der rechnerisch faire Wert, ein Käufer bietet meist weniger.

Zwei Dinge sollten Sie vorab wissen. Die Leibrente ist in Österreich ein Nischenmodell, wie viele Verträge es gibt, veröffentlicht niemand. Und wer nach dem Verkauf mit Hauptwohnsitz im Haus bleibt, verliert in aller Regel die Hauptwohnsitzbefreiung und zahlt Immobilienertragsteuer, auch nach Jahrzehnten im eigenen Haus.

Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler und Gründer von SELFIMMO Von Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler (GISA 38501128) · Aktualisiert November 2026
Älteres Ehepaar auf einer Holzbank vor seinem Einfamilienhaus mit Blumenbalkon im Abendlicht Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Das Wichtigste im Überblick

  • → 13,58 Jahre beträgt die fernere Lebenserwartung einer 75-jährigen Frau nach der geglätteten Sterbetafel 2023-25 der Statistik Austria, bei Männern 11,56 Jahre
  • → Rund 129.900 Euro ist im Beispiel das lebenslange Wohnrecht wert (Haus 350.000 Euro, Mietwert 1.000 Euro im Monat, Zins 3 Prozent)
  • → 1.694 Euro im Monat wertgesichert auf Lebenszeit oder rund 220.100 Euro einmal bleiben nach Abzug des Wohnrechts
  • → Rund 12.600 Euro Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer bei Rente ohne Einmalzahlung, weil die Steuer mit längerem Leben rechnet und Rente und Wohnrecht zusammen mit rund 359.900 Euro über dem Hauswert ansetzt
  • → Ein Jahr haben Sie nach dem Verkauf in der Regel Zeit, den Hauptwohnsitz aufzugeben (EStR Rz 6643). Wer mit Hauptwohnsitz bleibt, verliert die Befreiung in aller Regel und zahlt Immobilienertragsteuer auf den Gewinn

Was ist eine Leibrente?

Die Regel im ABGB gilt seit 1812 unverändert: Jemand verspricht gegen Geld oder gegen eine „für Geld geschätzte Sache“ eine jährliche Leistung auf die Lebensdauer einer bestimmten Person (§ 1284 ABGB). Die Sache kann ein Haus sein. Die Rente ist im Zweifel vierteljährlich im Voraus zu zahlen und endet mit dem Tod der Person, auf deren Leben sie vereinbart ist (§ 1285 ABGB). Der Vertrag kann auch eine monatliche Zahlung vorsehen, unsere Beispiele rechnen monatlich. Maßstab ist beim Hausverkauf das Leben der Verkäuferin oder des Verkäufers.

Wer sein Haus gegen Leibrente verkauft, schließt zwei Verträge in einem: einen Kaufvertrag und einen Leibrentenvertrag. Die Rente ist der Kaufpreis, so der OGH (5 Ob 508/95). Damit gelten für den Kauf die üblichen Regeln, für die Dauer der Zahlungen aber eigene.

Ein Glücksvertrag mit Grenzen

Das Gesetz zählt die Leibrente zu den Glücksverträgen, wie Wette und Los (§ 1269 ABGB). Niemand weiß beim Abschluss, wie lange gezahlt wird. Lebt die Verkäuferin lange, zahlt der Käufer mehr, als das Haus wert war. Stirbt sie früh, bekommt er es günstig. Deshalb lässt sich ein Leibrentenvertrag grundsätzlich nicht anfechten, weil eine Seite weniger als die Hälfte des Werts erhalten hat (§ 1268 ABGB).

Der OGH zieht aber Grenzen. Ein Glücksgeschäft ist nur die Dauer der Rente, nicht ihre Höhe. Steht schon bei Abschluss fest, dass die Verkäuferin selbst bei der längsten möglichen Lebensdauer weniger als die Hälfte bekommt, liegt gar kein Glücksvertrag vor. Und wegen Wuchers oder Sittenwidrigkeit lässt sich auch ein Leibrentenvertrag anfechten (OGH RS0018825). Für diese Grenze zählt bei einer schwer kranken Verkäuferin, etwa nach einem Schlaganfall, ihre konkrete Lebenserwartung, nicht die der Tafel.

Wohnrecht und Leibrente gehören meist zusammen

Wer verrentet, will in aller Regel im Haus bleiben. Dafür behält die Verkäuferin ein Wohnrecht, rechtlich eine Dienstbarkeit der Wohnung (§ 521 ABGB). Als Recht, das auch jeden späteren Eigentümer bindet, entsteht es erst mit der Eintragung im Grundbuch (§ 481 ABGB). Es endet mit dem Tod (§ 529 ABGB). Was ein Wohnrecht erlaubt und wie es sich vom Fruchtgenuss unterscheidet, erklärt der Beitrag Wohnrecht und Fruchtgenuss.

Wie verbreitet ist die Leibrente in Österreich?

Das weiß niemand genau. Weder Statistik Austria noch Notariat oder Grundbuch veröffentlichen die Zahl der Leibrentenverträge. Einen Anbieter, der wie in Deutschland Häuser gegen Leibrente in großer Zahl ankauft, haben wir in Österreich nicht gefunden (Stand November 2026). Was es gibt, sind Käufer, die ein Haus mit Wohnrecht gegen Einmalzahlung erwerben, und einen Anbieter für den Teilverkauf. Eine Umkehrhypothek, also einen Kredit auf das Haus, der erst nach dem Tod zurückgezahlt wird, haben wir bei österreichischen Banken nicht als Angebot gefunden (Stand November 2026); der VKI fand schon 2007 und 2011 nur Nischenangebote. Wer verrenten will, verhandelt also meist mit einem einzelnen Käufer.


So rechnet sich das Beispiel

Die Rechnung hat zwei Schritte. Zuerst wird das Wohnrecht bewertet: die ortsübliche Jahresmiete, im Beispiel 12.000 Euro, mal einem Barwertfaktor. Der Faktor sagt, wie viele Jahresmieten ein lebenslanges Recht heute wert ist, wenn man die Wahrscheinlichkeit jedes künftigen Lebensjahres und einen Zins berücksichtigt. Grundlage ist die geglättete Sterbetafel 2023-25 der Statistik Austria, auf der auch deren Leibrententafel beruht. Die steuerliche Tafel ist eine andere (siehe unten). Im zweiten Schritt wird der Rest des Hauswerts mit demselben Faktor in eine Monatsrente umgerechnet.

Welcher Zins?

Der Zins entscheidet viel und wird gern verschwiegen. Ein höherer Zins macht das Wohnrecht billiger und die Rente höher. Wer eine auffallend hohe Rente verspricht, kann einfach einen hohen Zins ansetzen. Wir rechnen mit 3 Prozent und mit einer wertgesicherten Rente, die mit der Inflation steigt. Deshalb passt ein Liegenschaftszins ohne Inflationsanteil, kein Kreditzins: Der Hauptverband der Gerichtssachverständigen empfiehlt für Wohnliegenschaften 2,5 bis 4,5 Prozent in guter und 1,5 bis 3,5 Prozent in sehr guter Lage (Heft 2/2025). Fragen Sie bei jedem Angebot nach dem Zins.

Frau 75, Haus 350.000 € 2 % Zins 3 % Zins 4 % Zins
Wert des Wohnrechts 139.700 € 129.900 € 121.200 €
Bleibt als Einmalzahlung 210.300 € 220.100 € 228.800 €
oder als wertgesicherte Monatsrente auf Lebenszeit 1.505 € 1.694 € 1.888 €

Ortsübliche Miete 1.000 Euro im Monat. Rechenwerte als Näherung nach heutiger Sterbetafel, auf 100 Euro gerundet, Renten auf den Euro, ohne Sicherheitsabschlag eines Käufers und ohne Abschlag für erschwerte Verwertbarkeit. Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Geglättete Sterbetafel 2023-25 und Leibrententafel 2023/2025 (Stand 14.09.2026), Auszug, bearbeitet.

Was die Zahlen sagen und was nicht

Wählt die Verkäuferin eine Mischung, sinkt die Rente entsprechend: Mit 50.000 Euro sofort bleiben 1.309 Euro im Monat. Zieht sie aus und verrentet das ganze Haus ohne Wohnrecht, wären es 2.694 Euro im Monat. Für einen 75-jährigen Mann mit demselben Haus ist das Wohnrecht weniger wert, rund 113.100 Euro, und die Rente höher, 2.094 Euro, weil Männer nach der Tafel kürzer leben. Ein Ehepaar, er 78 und sie 75, bei dem Wohnrecht und Rente bis zum Tod des länger Lebenden laufen, kommt auf ein Wohnrecht von rund 146.100 Euro und 1.395 Euro Rente im Monat. Wie sich die Wege mit diesen Zahlen unterscheiden und welche Risiken bei jedem bleiben, vertieft der Beitrag Haus verkaufen und wohnen bleiben.

Die Sterbetafel beschreibt, wie viele Menschen eines Alters in den Jahren 2023 bis 2025 gestorben sind. Sie sagt nicht, wie lange ein einzelner Mensch lebt. Lebt die Frau im Beispiel genau so lange, wie die Tafel im Mittel erwartet, bekommt sie in Summe rund 276.200 Euro, ohne die Erhöhungen aus der Wertsicherung. Erst wenn sie älter als rund 85,8 Jahre wird, hat der Käufer in Summe mehr gezahlt als die rund 220.100 Euro, die sie einmal bekommen könnte, ohne Zinsen und Wertsicherung gerechnet.

Ein Käufer rechnet vorsichtiger, weil er das Risiko eines langen Lebens trägt. Rechnen Sie deshalb damit, dass ein Angebot unter dem fairen Wert liegt, und lassen Sie sich die Rechnung zeigen.

Das Steuerrecht rechnet anders. Für die Grunderwerbsteuer gilt § 16 Bewertungsgesetz mit 5,5 Prozent Zins und der Erlebenswahrscheinlichkeiten-Verordnung 2009, die mit deutlich längerem Leben rechnet als die Bevölkerungstafel. Im Beispiel setzt das Finanzamt Rente und Wohnrecht zusammen mit rund 359.900 Euro als Gegenleistung für das Haus an, mehr als der Hauswert. Der Käufer zahlt 3,5 Prozent davon, rund 12.600 Euro Grunderwerbsteuer. Stirbt die Verkäuferin früh und wurde weniger als die Hälfte des steuerlichen Rentenwerts gezahlt, kann er die Steuer auf Antrag berichtigen lassen, höchstens bis zum Grundstückswert als Untergrenze (§ 16 Abs 3 BewG, § 4 Abs 1 GrEStG). Die Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent berechnet sich bei vorbehaltenem Wohnrecht dagegen vom vollen Wert des Hauses, im Beispiel 3.850 Euro (§ 26 Abs 1 GGG, VwGH Ra 2020/16/0086). Ohne Wohnrecht ist bei einer Rente der Kapitalwert die Grundlage (§ 26 Abs 3 Z 2 GGG).


Vier Wege, im Haus zu bleiben oder es zu Geld zu machen

Die Leibrente ist nur einer von vier Wegen, das Haus im Alter zu Geld zu machen. Drei davon lassen Sie im Haus wohnen, einer nicht. Die Tabelle rechnet mit demselben Beispiel: Frau 75, Haus 350.000 Euro, Zins 3 Prozent.

Weg Was Sie bekommen Hauptrisiko Steuer
Verkauf mit Wohnrecht einmal rund 220.100 €, Sie wohnen lebenslang weiter Rang des Wohnrechts im Grundbuch, Instandhaltung ohne klare Regel Immobilienertragsteuer in aller Regel, aber nur vom tatsächlich gezahlten Preis, nicht vom Wert des Wohnrechts
Leibrente mit Wohnrecht 1.694 € im Monat auf Lebenszeit, oder 50.000 € sofort und 1.309 € im Monat Käufer zahlt nicht, früher Tod Einkommensteuertarif, sobald die Zahlungen die Anschaffungskosten übersteigen
Teilverkauf bis zu 50 % des Werts einmal (Anbieterangabe), dafür ein laufendes Nutzungsentgelt Miteigentum mit einer Firma, Entgelt über Jahre Immobilienertragsteuer auf den verkauften Anteil
Verkauf und Umzug den vollen Marktwert, im Beispiel 350.000 € vor Kosten neue Wohnung finden und bezahlen steuerfrei, wenn die Hauptwohnsitzbefreiung greift (Grund bis 1.000 m²)

Verkauf mit Wohnrecht

Sie verkaufen das Haus, behalten ein lebenslanges, im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht und bekommen den Kaufpreis auf einmal. Der Preis liegt um den Wert des Wohnrechts unter dem Marktwert. Ein Wohnrecht, das vor dem Kredit des Käufers im Grundbuch steht, muss jeder spätere Eigentümer übernehmen, auch ein Ersteher in der Versteigerung (§ 443 ABGB, § 200 EO). Wie der Abschlag entsteht und wer solche Häuser kauft, zeigt der Beitrag Haus mit Wohnrecht verkaufen.

Leibrente

Statt des Kaufpreises auf einmal bekommen Sie eine Rente, oft kombiniert mit einer Anzahlung. Das passt, wenn das laufende Einkommen fehlt, nicht ein großer Betrag. Der Preis dafür ist das Risiko: Der Käufer muss über viele Jahre zahlen können, und ist er erst im Grundbuch eingetragen, können Sie bei Zahlungsverzug nicht mehr einfach zurücktreten.

Teilverkauf

Sie verkaufen einen Teil des Hauses, meist höchstens die Hälfte, an eine Firma, behalten ein Nutzungsrecht am Ganzen und zahlen für den verkauften Teil ein monatliches Entgelt. In Österreich haben wir im November 2026 nur einen aktiven Anbieter gefunden, und einen veröffentlichten Satz für das Entgelt gibt es derzeit nicht. Welche Anbieter es gibt und was das Entgelt über zehn Jahre kostet, rechnet der Beitrag Teilverkauf Haus in Österreich.

Verkauf und Umzug

Der einfachste Weg: Sie verkaufen zum vollen Marktwert und ziehen in eine kleinere Wohnung oder ins betreute Wohnen. Kein Abschlag für ein Wohnrecht, kein Risiko mit einem Rentenschuldner, und haben Sie das Haus lange genug als Hauptwohnsitz genutzt und geben ihn auf, ist der Gewinn steuerfrei, für Haus und Grund bis 1.000 m² (EStR Rz 6634). Was nach Kaufnebenkosten für eine neue Wohnung bleibt, zeigt der Beitrag Haus gegen Wohnung tauschen.

Alle vier Wege mit ihren Risiken nebeneinander, vom Käufer, der nicht zahlt, bis zur Zwangsversteigerung, stehen im Beitrag Haus verkaufen und wohnen bleiben.


Steuer beim Verrenten

Viele Eigentümer rechnen so: Das Haus ist seit Jahrzehnten mein Hauptwohnsitz, also ist der Verkauf steuerfrei. Beim Verrenten stimmt das in aller Regel nicht. Die Hauptwohnsitzbefreiung verlangt, dass der Hauptwohnsitz „aufgegeben wird“ (§ 30 Abs 2 Z 1 EStG), grundsätzlich spätestens ein Jahr nach dem Verkauf (EStR Rz 6643). Den Fall „Verkauf an Fremde mit lebenslangem Wohnrecht“ hat noch kein Gericht entschieden, und die Richtlinien nennen ihn nicht eigens; aus Gesetz, Richtlinie und Rechtsprechung zur Aufgabe des Hauptwohnsitzes folgt aber: Wer nach dem Verkauf mit Wohnrecht, mit Leibrente, nach einem Teilverkauf oder dauerhaft zur Miete mit Hauptwohnsitz im Haus bleibt, verliert die Befreiung in aller Regel. Die Begründung und die Ausnahmen, etwa für einen Nebenwohnsitz, stehen im Beitrag Leibrente und Steuer.

Bei der Leibrente gilt kein 30-Prozent-Satz

Wird der Kaufpreis als Rente gezahlt, gilt der Sondersatz von 30 Prozent nicht (§ 30a Abs 4 EStG). Die Zahlungen laufen in den normalen Einkommensteuertarif, zusammen mit der Pension, und können dort auch höher als mit 30 Prozent besteuert werden. Der Notar berechnet keine Immobilienertragsteuer (§ 30c Abs 4 EStG), Sie erklären die Einkünfte jedes Jahr selbst (EStR Rz 6657). Dafür beginnt die Steuer spät: erst, wenn die Summe der Zahlungen die Anschaffungskosten übersteigt (Rz 7055). Bei Altvermögen, also einem Haus, das vor dem 31. März 2002 erworben wurde (bei einem geerbten oder geschenkten Haus zählt der Erwerb durch die Vorgänger, § 30 Abs 1 EStG), sind die Zahlungen ab 86 Prozent des Rentenbarwerts steuerpflichtig (Rz 7055a, 6668). Für Verkäufe ab 2027 senkt das Gesetz die pauschalen Anschaffungskosten von 86 auf 80 Prozent (§ 30 Abs 4 und § 124b Z 498 EStG). Wie die Richtlinie das für Renten umsetzt, steht noch aus.

Wie das Wohnrecht bei den Abgaben zählt

Das Wohnrecht zählt bei den drei Abgaben eines Verkaufs verschieden. Für Ihre Immobilienertragsteuer ist das Wohnrecht, das Sie sich vorbehalten, keine Gegenleistung, besteuert wird nur der Preis für das belastete Haus (EStR Rz 6624). Bei der Grunderwerbsteuer des Käufers zählt es zur Gegenleistung (§ 5 Abs 1 Z 1 GrEStG), und die Eintragungsgebühr berechnet sich vom vollen Wert des Hauses. Die Beträge im Beispiel zeigt der Beitrag Haus mit Wohnrecht verkaufen.

Die Kosten des Käufers sind nicht Ihre, sie drücken aber, was er zu zahlen bereit ist. Wer dagegen auszieht, kann die Befreiung nutzen. Ob dann auch die Rentenzahlungen einer Leibrente befreit sind, sagt keine Randziffer ausdrücklich; klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung.

Alle Rechenwege stehen im Beitrag Leibrente und Steuer. Die Voraussetzungen der Befreiung erklärt der Beitrag Hauptwohnsitzbefreiung, die Steuer selbst der Beitrag Immobilienertragsteuer. Ihren Betrag rechnet der Rechner Immobilienertragsteuer. Orientierung, keine Steuerberatung.


Wie sich Verkäufer absichern

Wer verrentet, gibt das Eigentum aus der Hand und vertraut auf künftige Zahlungen. Das Grundbuch ist dabei die wichtigste Sicherung. Das Wohnrecht wird eingetragen und genau beschrieben, denn nur eingetragen bindet es jeden späteren Eigentümer (§§ 443, 481 ABGB, § 12 GBG). Die Rente gehört als Reallast ins Grundbuch, nur so ist auch die Wertsicherung gesichert (OGH RS0060366, RS0012176). Beides sollte im Rang vor dem Pfandrecht der Bank des Käufers stehen; dahinter treten Ihre Rechte nur mit Ihrer Zustimmung (§§ 29, 30 GBG), und in einer Zwangsversteigerung bleibt dann oft nur ein Anspruch auf Geld (§§ 200, 227 EO).

In den Vertrag gehört außerdem, wer Erhaltung und Betriebskosten trägt. Bei einem Wohnungsgebrauchsrecht für Ihren eigenen Bedarf ist es ohne Vereinbarung der Eigentümer, Sie zahlen Heizung, Energie und Reinigung (§ 508 ABGB, OGH RS0011777). Überlässt der Vertrag Ihnen das ganze Haus ohne Beschränkung, kann es ein Fruchtgenuss sein, dann tragen Sie Lasten und Erhaltung (§ 521 ABGB, OGH RS0011588).

Eine Grenze müssen Sie kennen: Sobald der Käufer als Eigentümer im Grundbuch steht, können Sie bei ausbleibender Rente nicht mehr nach § 918 ABGB vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vertrag keinen Rücktrittsvorbehalt enthält. Liegenschaften gelten erst mit der Einverleibung als übergeben, danach bleiben nur die Klage auf die Rente und die Exekution aus Reallast oder Pfandrecht (OGH RS0018315, 5 Ob 508/95). Was bei jedem Weg schiefgehen kann und wie Rang, Reallast und Vorkaufsrecht Sie schützen, vertieft der Beitrag Haus verkaufen und wohnen bleiben.

Den Vertrag und die Eintragung gestaltet ein Notariat oder eine Rechtsanwaltskanzlei. Für die Eintragung braucht es ohnehin beglaubigte Unterschriften (§ 31 GBG). Dieser Beitrag ersetzt diese Beratung nicht.


Was ist in Österreich anders als in Deutschland?

Wer nach Leibrente oder Immobilienverrentung sucht, findet vor allem deutsche Ratgeber und deutsche Anbieter. Grundidee und Mathematik sind gleich, Recht und Markt nicht:

Frage Österreich Deutschland
Gesetz §§ 1284 bis 1286 ABGB §§ 759 ff. BGB
Form des Rentenversprechens keine eigene Form, die Eintragung im Grundbuch verlangt aber beglaubigte Unterschriften (§ 31 GBG) schriftlich (§ 761 BGB)
Erhaltung beim Wohnungsrecht beim Gebrauchsrecht ohne Vertrag der Eigentümer (§ 508 ABGB), beim Fruchtgenuss der Berechtigte (§ 513 ABGB) gewöhnliche Unterhaltung der Berechtigte (§ 1093 mit § 1041 BGB)
Reallast nicht eigens im ABGB geregelt, Grundlage sind Grundbuchsgesetz und Rechtsprechung ausdrücklich geregelt (§ 1105 BGB)
Markt keine Verrentungsgesellschaft gefunden, Verträge meist mit einzelnen Käufern Gesellschaften, die Häuser gegen Leibrente ankaufen

Der wichtigste Unterschied steht nicht in der Tabelle: die Steuer. Deutsche Steuertipps zur Leibrente gelten in Österreich nicht. Hier entscheiden § 30 EStG und die Hauptwohnsitzbefreiung, und die setzt voraus, dass Sie ausziehen. Auch Warnungen deutscher Verbraucherschützer zum Teilverkauf beziehen sich auf den deutschen Markt. Eine eigene Warnung von Arbeiterkammer, VKI oder FMA haben wir für Österreich nicht gefunden.


Unser Rat

Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler bei SELFIMMO (GISA Nr. 38501128), rät Eigentümern, die im Alter Geld aus dem Haus brauchen, zuerst den Marktwert zu kennen und dann alle vier Wege mit denselben Zahlen zu rechnen. Erst so sehen Sie, was das Wohnrecht kostet und was eine Rente wirklich bringt.

Sein zweiter Rat: Fragen Sie bei jedem Angebot nach Zins und Sterbetafel, und rechnen Sie die Steuer mit. Wer bleiben will, zahlt in aller Regel Immobilienertragsteuer. Wer ohnehin in den nächsten Jahren in eine kleinere Wohnung oder ins betreute Wohnen ziehen will, fährt mit einem Verkauf und Umzug oft besser, weil kein Abschlag für das Wohnrecht anfällt und die Befreiung greifen kann.

Und drittens: Ihre Rechte gehören im Grundbuch vor jedes Pfandrecht der Bank des Käufers. Stimmen Sie keiner Vorrangseinräumung zu, ohne die Folgen mit Notariat oder Rechtsanwalt durchgerechnet zu haben.


Leibrente berechnen mit dem Rechner

Der kostenlose Leibrentenrechner ist mit dem Beispiel oben vorbelegt und rechnet es mit Ihren Zahlen. Sie geben den Wert des Hauses ein, Alter und Geschlecht, ob Sie ein Wohnrecht behalten, die ortsübliche Miete und eine gewünschte Einmalzahlung. Für Ehepaare und Lebensgefährten rechnet er auch mit zwei Personen, Wohnrecht und Rente laufen dann bis zum Tod des länger Lebenden.

Er zeigt den Wert des Wohnrechts, was als Einmalzahlung oder wertgesicherte Monatsrente bleibt, dieselbe Rechnung mit 2 und 4 Prozent Zins, Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr des Käufers und Hinweise zu Ihrer Steuer. Grundlage ist die geglättete Sterbetafel 2023-25 der Statistik Austria.

Ein Rechner zeigt den rechnerisch fairen Wert, kein Angebot. Er sagt nicht, wie lange Sie leben, und ersetzt keine Beratung. Zum Leibrentenrechner →


Häufig gestellte Fragen zur Leibrente

Ausgangspunkt ist der Wert des Hauses. Behält die Verkäuferin ein Wohnrecht, geht dessen Wert ab: die ortsübliche Jahresmiete mal einem Barwertfaktor aus Sterbetafel und Rechenzins. Der Rest wird durch den Barwertfaktor einer monatlichen Rente geteilt. Für eine 75-jährige Frau mit einem Haus um 350.000 Euro, einem Mietwert von 1.000 Euro im Monat und 3 Prozent Zins ergibt das ein Wohnrecht im Wert von rund 129.900 Euro und eine wertgesicherte Rente von rund 1.694 Euro im Monat. Ein Käufer bietet meist weniger, weil er vorsichtiger rechnet.

Eine Gesellschaft, die wie in Deutschland Häuser gegen Leibrente in größerer Zahl ankauft, haben wir in Österreich nicht gefunden (Stand November 2026). Es gibt Käufer, die ein Haus mit Wohnrecht gegen Einmalzahlung erwerben, und einen Anbieter für den Teilverkauf. Eine Leibrente vereinbaren Sie deshalb meist mit einem einzelnen Käufer. Den Vertrag und die Eintragung im Grundbuch gestaltet ein Notariat oder eine Rechtsanwaltskanzlei.

Die Rente endet mit dem Tod der Person, auf deren Leben sie vereinbart ist (§ 1285 ABGB). Die Erben bekommen keine weiteren Zahlungen, das Haus bleibt beim Käufer. Das ist das Wesen eines Glücksvertrags: Wer lange lebt, bekommt mehr, wer früh stirbt, weniger. Ob eine Mindestlaufzeit zugunsten der Erben vereinbart werden kann und was sie die Rente kostet, klären Sie mit Notariat oder Rechtsanwalt.

Das Haus nicht, es gehört dem Käufer. Vererbt wird nur, was von Rente und Einmalzahlung beim Tod noch vorhanden ist. Umstoßen können die Kinder den Vertrag nicht. Sie können nur verlangen, dass ein entbehrlicher Teil der Rente für ihren gesetzlichen Unterhalt sichergestellt wird (§ 1286 ABGB).

Das hängt vor allem davon ab, wie lange Sie leben, und das weiß niemand. Im Beispiel der 75-jährigen Frau (Haus 350.000 Euro, Mietwert 1.000 Euro im Monat, 3 Prozent Zins) hat der Käufer nach rund 10,8 Jahren in Summe mehr Rente gezahlt als die rund 220.100 Euro, die sie stattdessen einmal bekommen könnte, ohne Zinsen und Wertsicherung gerechnet. Das entspricht einem Alter von rund 85,8 Jahren. Dazu kommen das Risiko, dass der Käufer nicht zahlt, und die Steuer. Vergleichen Sie die Leibrente deshalb mit denselben Zahlen gegen Verkauf mit Wohnrecht und Umzug.

Ja. Wohnrecht und Rente lassen sich auf das Leben beider vereinbaren, sie laufen dann bis zum Tod des länger Lebenden. Weil zwei Leben im Mittel länger dauern als eines, ist das Wohnrecht mehr wert und die Rente niedriger. Für ein Ehepaar, sie 75 und er 78, mit einem Haus um 350.000 Euro, 1.000 Euro Mietwert im Monat und 3 Prozent Zins sind es rund 146.100 Euro für das Wohnrecht und rund 1.395 Euro Rente im Monat. Der Leibrentenrechner rechnet auch mit zwei Personen.


Fazit

Ein Haus verrenten heißt in Österreich meist: verkaufen, ein Wohnrecht behalten und den Rest als Einmalzahlung oder Leibrente bekommen. Das Wohnrecht kostet je nach Alter einen großen Teil des Werts, die Rente hängt am Zins und an einem Leben, dessen Länge niemand kennt. Leibrenten sind hier selten, Verrentungsgesellschaften wie in Deutschland haben wir nicht gefunden, und wer im Haus bleibt, zahlt in aller Regel Immobilienertragsteuer. Grundlage jeder Rechnung ist der Marktwert des Hauses.

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Rechtsstand: 3. November 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler und Gründer von SELFIMMO

Thomas Wakolbinger

Konzessionierter Immobilienmakler · GISA 38501128

Gründer von SELFIMMO und Geschäftsführer der WATEK Homes GmbH (Hofau 7, 4650 Lambach). Thomas begleitet private Eigentümer beim Immobilienverkauf in Österreich, mit dem Ziel, Verkäufer provisionsfrei und rechtlich abgesichert durch den gesamten Prozess zu führen.

Mehr über uns →

Wie wir arbeiten und welche Quellen wir zulassen, steht in unseren Redaktionsrichtlinien.

Quellenangaben

Gesetzestexte und Entscheidungen im RIS, Richtlinien in der Findok des BMF, jeweils geltende Fassung, alle Quellen abgerufen am 03.11.2026.

  1. § 1284 ABGB, § 1285 ABGB und § 1286 ABGB, Leibrentenvertrag, Ende mit dem Tod, Gläubiger und Kinder, abgerufen am 03.11.2026
  2. § 1268 ABGB und § 1269 ABGB, Glücksverträge, dazu OGH RS0018825, Leibrente und Verkürzung über die Hälfte, abgerufen am 03.11.2026
  3. OGH 26.09.1995, 5 Ob 508/95 und OGH RS0018315, kein Rücktritt nach der Einverleibung, Rente als Kaufpreis, dazu OGH 23.09.1987, 1 Ob 649/87, Ausschluss nur ohne Rücktrittsvorbehalt
  4. § 521 ABGB, § 508 ABGB, § 481 ABGB, § 443 ABGB und § 529 ABGB, Wohnungsrecht, Lasten, Eintragung, Übernahme durch den Erwerber, Erlöschen
  5. OGH RS0011777, Instandhaltung, Betriebskosten und Abgaben beim Wohnungsrecht, und OGH RS0011588, Gebrauch oder Fruchtgenuss an Wohnräumen, dazu § 513 ABGB
  6. OGH RS0060366 und OGH RS0012176, Leibrente als Reallast und Wertsicherung
  7. § 29 GBG, § 30 GBG, § 12 GBG, § 14 GBG und § 31 GBG, Rang, Vorrangseinräumung, Bestimmtheit, Pfandrecht und Form
  8. § 200 EO und § 227 EO, Lasten in der Zwangsversteigerung
  9. § 364c ABGB, § 1070 ABGB, § 1073 ABGB und § 918 ABGB, Veräußerungsverbot, Wiederkauf, Vorkauf, Rücktritt
  10. § 30 EStG, Hauptwohnsitzbefreiung, dazu EStR 2000 Rz 6643, Aufgabe des Hauptwohnsitzes
  11. VwGH 01.06.2017, Ro 2015/15/0006 und VwGH 22.11.2017, Ra 2017/13/0002, Zweck und Frist der Hauptwohnsitzbefreiung
  12. § 30a Abs 4 EStG, § 30c EStG und § 124b EStG, Rente ohne Sondersatz, keine Selbstberechnung, Anwendung ab 2027
  13. EStR 2000 Rz 6657, Rz 7055 und 7055a und Rz 6624, Rentenverkauf und zurückbehaltenes Wohnrecht
  14. § 5 GrEStG und § 7 GrEStG, dazu VwGH 04.12.2003, 2003/16/0091, vorbehaltene Nutzungen als Gegenleistung
  15. § 26 GGG und VwGH 29.09.2020, Ra 2020/16/0086, Eintragungsgebühr bei vorbehaltenem Wohnrecht
  16. § 16 BewG und Erlebenswahrscheinlichkeiten-Verordnung 2009, BGBl II 20/2009, steuerlicher Wert von Renten
  17. STATISTIK AUSTRIA, Geglättete Sterbetafel 2023-25 und Leibrententafel 2023/2025, Stand 14.09.2026, Auszug, bearbeitet
  18. Hauptverband der Gerichtssachverständigen, Empfehlung der Kapitalisierungszinssätze, Sachverständige Heft 2/2025, S. 66
  19. VKI, KONSUMENT, Immobilienrente: Geld im Alter (16.01.2007) und Pensionsvorsorge mit Immobilien (15.04.2011)
  20. Engel & Völkers LiquidHome, Website Österreich, Anbieterangabe zum Teilverkauf; Salzburger Nachrichten, Teilverkauf von Immobilien (26.12.2022)
  21. § 759 BGB, § 761 BGB, § 1093 BGB, § 1041 BGB und § 1105 BGB, deutsches Recht zur Abgrenzung

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