Ratgeber · Wohnen im Alter

Haus mit Wohnrecht verkaufen

Wer sein Haus mit Wohnrecht verkaufen will, bekommt dafür weniger als den vollen Wert: Der Käufer zieht ab, was Ihr lebenslanges Wohnrecht wert ist. Bei einem Haus um 350.000 Euro, einer Verkäuferin von 75 Jahren und 1.000 Euro ortsüblicher Monatsmiete sind das nach heutiger Sterbetafel und 3 Prozent Rechenzins rund 129.900 Euro. Als Kaufpreis bleiben rund 220.100 Euro.

Diese Seite erklärt den Hausverkauf mit Wohnrecht an Fremde: wie der Abschlag entsteht, wer so ein Haus kauft, wie Sie sich im Grundbuch absichern und was bei den Steuern gilt. Was ein Wohnrecht rechtlich ist und wie es sich vom Fruchtgenuss unterscheidet, steht im Ratgeber Wohnrecht und Fruchtgenuss.

Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler und Gründer von SELFIMMO Von Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler (GISA 38501128) · Aktualisiert November 2026
Ältere Frau steht in ihrem Gemüsegarten, dahinter ihr Haus Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Das Wichtigste im Überblick

  • → Abschlag: Jahresmiete mal Faktor aus Lebenserwartung und Zins. Frau 75, 1.000 Euro Miete, 3 Prozent: rund 129.900 Euro von 350.000 Euro.
  • → Alter zählt: mit 65 kostet das Wohnrecht rund die Hälfte des Hauswerts, mit 90 nur noch 12 bis 14 Prozent (Tabelle unten).
  • → Grundbuch: nur ein eingetragenes Wohnrecht bindet spätere Eigentümer (§ 481 ABGB). Der Rang vor der Bank des Käufers entscheidet im Ernstfall.
  • → Kosten: beim Wohnungsgebrauchsrecht trägt ohne Vereinbarung der Käufer Erhaltung, Betriebskosten und Abgaben (§ 508 ABGB), beim Fruchtgenuss Sie. Der Vertrag sollte das klar regeln.
  • → Steuer: wer weiter im Haus wohnt, verliert in aller Regel die Hauptwohnsitzbefreiung. Das Wohnrecht zählt bei drei Abgaben verschieden.

So funktioniert der Hausverkauf mit Wohnrecht

Beim Hausverkauf mit Wohnrecht übertragen Sie das Eigentum und behalten sich das Recht vor, weiter im Haus zu wohnen, meist bis zum Lebensende. Rechtlich ist das eine Dienstbarkeit der Wohnung (§ 521 ABGB). Der Käufer darf die Räume erst nutzen, wenn das Wohnrecht endet: mit Ihrem Tod (§ 529 ABGB) oder, wenn befristet, mit Ablauf der Frist (§ 527 ABGB).

Der Kaufpreis kommt meist auf einmal. Wird er als monatliche Zahlung auf Lebenszeit vereinbart, ist das eine Leibrente, siehe den Überblick Leibrente und Wohnrecht. Innerhalb der Familie wird ein Haus meist übergeben, siehe Haus überschreiben zu Lebzeiten.

Beim Verkauf an Fremde zählen drei Fragen: Was ist das Haus ohne Wohnrecht wert, was ist das Wohnrecht wert, und wie ist es im Grundbuch abgesichert? Die erste beantwortet eine Immobilienbewertung, die anderen folgen hier.


Wie viel zieht das Wohnrecht vom Preis ab?

Dem Käufer entgeht die Miete, die er einnehmen könnte, solange Sie im Haus wohnen. Sachverständige bewerten ein Wohnrecht deshalb versicherungsmathematisch, mit drei Bausteinen:

1

Jahresnettomiete

Die ortsübliche Miete für die Räume, die Sie nutzen, aufs Jahr gerechnet. Lehrunterlagen für Sachverständige raten wegen des starken Schutzes eher zu einer etwas höheren Miete.

2

Lebenserwartung

Jedes künftige Jahr zählt mit der Wahrscheinlichkeit, dass Sie es erleben, nach der geglätteten Sterbetafel 2023 bis 2025 der Statistik Austria.

3

Abzinsung

Spätere Jahre sind heute weniger wert. Der Hauptverband der Gerichtssachverständigen empfiehlt für Wohnliegenschaften in guter Lage 2,5 bis 4,5 Prozent. Wir rechnen mit 3 Prozent.

Lebenserwartung und Zins ergeben zusammen einen Faktor. Für eine 75-jährige Frau und monatliche Nutzung beträgt er bei 3 Prozent 10,825. Beispiel: 1.000 Euro Monatsmiete sind 12.000 Euro im Jahr, mal 10,825 ergibt rund 129.900 Euro. So viel ist das Wohnrecht rechnerisch wert, und um ungefähr diesen Betrag liegt ein fairer Kaufpreis unter dem Hauswert von 350.000 Euro. Als Kaufpreis bleiben rund 220.100 Euro, verhandelt wird im Einzelfall.

Rechenzins Wert des Wohnrechts Kaufpreis bleibt
2 Prozent rund 139.700 € rund 210.300 €
3 Prozent rund 129.900 € rund 220.100 €
4 Prozent rund 121.200 € rund 228.800 €

Frau, 75 Jahre, Haus 350.000 €, Miete 1.000 € im Monat. Eigene Rechnung mit dem Rechenkern unseres Leibrentenrechners nach der Leibrententafel 2023/2025 (STATISTIK AUSTRIA, Auszug, bearbeitet). Näherung, kein Angebot.

Der Zins ist kein Detail: Ein Prozentpunkt verschiebt den Abschlag hier um 8.700 bis 9.800 Euro. Fragen Sie jeden Interessenten, mit welcher Miete, welcher Tafel und welchem Zins er rechnet. Ein niedriger Zins drückt Ihren Kaufpreis, ein hoher hebt ihn.

Rechenwert ist nicht Angebot. Die Zahlen sind der rechnerisch faire Wert. Ein Käufer bietet meist weniger; Lehrunterlagen für Sachverständige nennen bei Einfamilienhäusern zusätzlich einen Abschlag für die erschwerte Verwertbarkeit. Und die Sterbetafel sagt nicht, wie lange Sie leben, sondern wie lange Menschen Ihres Alters heute im Schnitt noch leben.

Mit Ihren eigenen Zahlen, auch für ein Ehepaar, rechnet der Leibrentenrechner.


Abschlag nach Alter für Frau und Mann

Wie stark das Wohnrecht den Preis drückt, hängt vor allem vom Alter ab. Die Tabelle zeigt dasselbe Haus um 350.000 Euro mit 1.000 Euro ortsüblicher Monatsmiete und 3 Prozent Rechenzins, für eine Person mit lebenslangem Wohnrecht.

Alter Frau: Lebens­erwartung Frau: Wohnrecht Frau: Kaufpreis Mann: Lebens­erwartung Mann: Wohnrecht Mann: Kaufpreis
65 21,75 J. 186.500 € (53 %) 163.500 € 18,70 J. 165.500 € (47 %) 184.500 €
70 17,53 J. 158.800 € (45 %) 191.200 € 14,97 J. 139.400 € (40 %) 210.600 €
75 13,58 J. 129.900 € (37 %) 220.100 € 11,56 J. 113.100 € (32 %) 236.900 €
80 10,01 J. 100.800 € (29 %) 249.200 € 8,56 J. 87.800 € (25 %) 262.200 €
85 6,86 J. 72.500 € (21 %) 277.500 € 5,91 J. 63.400 € (18 %) 286.600 €
90 4,40 J. 48.500 € (14 %) 301.500 € 3,83 J. 42.700 € (12 %) 307.300 €

Lebenserwartung = fernere Lebenserwartung in Jahren nach heutiger Sterbetafel. Prozent = Anteil am Hauswert. Annahmen: Haus 350.000 €, Miete 1.000 € im Monat, Rechenzins 3 Prozent, monatliche Nutzung, auf 100 € gerundet. Eigene Rechnung mit dem Rechenkern unseres Leibrentenrechners. Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Geglättete Sterbetafel 2023-25 und Leibrententafel 2023/2025 (Stand 14.09.2026), Auszug, bearbeitet.

Mit 65 ist das Wohnrecht rund die Hälfte des Hauses wert, mit 85 bleiben schon rund 80 Prozent des Hauswerts als Kaufpreis. Weil Frauen im Schnitt länger leben, ist ihr Wohnrecht in jedem Alter mehr wert als das eines gleich alten Mannes.

Ehepaar: Gilt das Wohnrecht bis zum Tod des länger Lebenden, ist es mehr wert. Für eine Frau und einen Mann, beide 75, ergibt dieselbe Rechnung rund 152.600 Euro, als Kaufpreis bleiben rund 197.400 Euro.

Für Steuern gilt eine andere Rechnung, mit 5,5 Prozent Zins und einer amtlichen Tafel (§§ 15, 16 BewG, Erlebenswahrscheinlichkeiten-Verordnung 2009). Für die Frau mit 75 ergibt sie rund 133.600 Euro. Für den Kaufpreis zählt der wirtschaftliche Wert, für die Grunderwerbsteuer der steuerliche.


Eintragung im Grundbuch und Rang

Als dingliches Recht, das auch spätere Eigentümer bindet, entsteht Ihr Wohnrecht erst mit der Eintragung im Grundbuch (§ 481 ABGB). Dann übernimmt jeder spätere Käufer das Haus samt dem Recht (§ 443 ABGB). Ein bloß vereinbartes Wohnrecht bindet nur den Käufer selbst.

  • → Genau beschreiben. Inhalt, Umfang und räumliche Grenzen müssen möglichst bestimmt angegeben werden (§ 12 GBG): welche Räume, ob Garten, Keller und Garage dazugehören, ob eine Pflegekraft einziehen darf.
  • → Beglaubigte Unterschriften. Eingetragen wird nur mit gerichtlich oder notariell beglaubigten Unterschriften (§ 31 GBG). Den Vertrag errichtet deshalb ein Notariat oder eine Rechtsanwaltskanzlei.
  • → Rang sichern. Der Rang richtet sich danach, wann der Antrag beim Grundbuchsgericht einlangt (§ 29 GBG). Das Wohnrecht sollte mit dem Eigentum des Käufers eingetragen werden, vor jedem Pfandrecht seiner Bank.

Am Rang entscheidet sich Ihre Sicherheit. Wird das Haus versteigert, weil der Käufer seinen Kredit nicht zahlt, muss der Ersteher Dienstbarkeiten übernehmen, die vor dem Pfandrecht der Bank stehen (§ 200 EO). Steht Ihr Wohnrecht dahinter und reicht der Erlös nicht, wird es aufgehoben, an seine Stelle tritt ein Anspruch auf Geld (§ 227 EO), soweit der Erlös reicht.

Vorrang nur mit Ihrer Zustimmung. Verlangt die Bank des Käufers, dass Ihr Wohnrecht hinter ihr Pfandrecht zurücktritt, geht das nur mit Ihrer Einwilligung (§ 30 GBG). Unterschreiben Sie so eine Vorrangseinräumung nicht, ohne die Folgen vorher mit Notariat oder Rechtsanwalt durchgerechnet zu haben.

Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot hilft bei einem fremden Käufer wenig: Gegen Dritte wirkt es nur zwischen nahen Angehörigen wie Ehegatten, Eltern und Kindern (§ 364c ABGB). Eintragen lässt sich dagegen ein Vorkaufsrecht (§ 1073 ABGB).


Wer kauft ein Haus mit Wohnrecht?

Wer ein Haus zum Selbstbewohnen sucht, fällt als Käufer weg. Übrig bleiben Käufer, die das Haus erst in einigen Jahren nutzen wollen und bis dahin warten können:

  • → Private Anleger, die Kapital langfristig in eine Immobilie stecken wollen und keine laufenden Erträge brauchen.
  • → Angehörige oder Nachbarn, die das Haus später selbst nutzen oder ihr Grundstück erweitern wollen.
  • → Spezialisierte Ankäufer. In Österreich werben etwa die AURUM Wohnrecht GmbH (Wien) mit dem Vollkauf mit lebenslangem, im Grundbuch gesichertem Wohnrecht und Einmalzahlung sowie Team Rauscher mit Deaurea mit dem Verkauf mit Wohnrecht. Beides sind Anbieterangaben. Wie AURUM den Wert des Wohnrechts abzieht, steht in der Anzeige nicht.

Eine Gesellschaft, die wie in Deutschland Immobilien gegen Leibrente in großem Stil ankauft, haben wir für Österreich nicht gefunden. Zahlen zu diesen Verkäufen veröffentlicht niemand, es ist ein Nischenmarkt mit wenig Vergleich. SELFIMMO bietet den Verkauf mit Wohnrecht nicht als eigenes Angebot an.

Vier Fragen an jeden Interessenten:

  1. Von welchem Hauswert gehen Sie aus, und wer hat ihn ermittelt?
  2. Mit welcher Miete, welcher Sterbetafel und welchem Zins rechnen Sie das Wohnrecht?
  3. Wer trägt Erhaltung, Betriebskosten und Grundsteuer?
  4. Wird das Wohnrecht im ersten Rang eingetragen, vor jeder Finanzierung?

Unser Rat: Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler bei SELFIMMO (GISA Nr. 38501128), rät, zuerst den Wert des Hauses ohne Wohnrecht zu kennen und das Wohnrecht danach selbst durchzurechnen. Erst mit beiden Zahlen sehen Sie, ob ein Angebot einen fairen Abschlag macht oder ob der Abschlag versteckt eine zweite Marge enthält.


Was der Vertrag zu Kosten und Pflichten regeln muss

Wer die Kosten trägt, hängt davon ab, wie das Wohnrecht gestaltet ist. Für ein Wohnungsgebrauchsrecht, also ein Recht auf die Räume für Ihren eigenen Bedarf, hat das Gesetz eine Grundregel, die viele nicht kennen: Der Eigentümer trägt alle ordentlichen und außerordentlichen Lasten und muss das Haus auf seine Kosten in gutem Stand erhalten (§ 508 ABGB, für das Wohnrecht über § 521). Der Oberste Gerichtshof hat das für ein zur Versorgung eingeräumtes Wohnrecht präzisiert (OGH RS0011777):

Posten Grundfall beim Wohnungsgebrauchsrecht Im Vertrag festhalten
Erhaltung, Reparaturen Eigentümer, soweit zumutbar; er muss den Zustand erhalten, nicht verbessern Dach, Heizung, Fenster: wer zahlt was, ab welchem Betrag
Betriebskosten, öffentliche Abgaben Eigentümer Grundsteuer, Müll, Wasser, Versicherung
Heizung, Energie, Reinigung Wohnberechtigte, also Sie Zähler, Abrechnung
Auszug, etwa ins Pflegeheim Recht bleibt, aber kein Vermieten und keine Übertragung (§ 507 ABGB) Ablöse, Vermieten erlaubt oder Verzicht gegen Geld

Quelle: §§ 504, 507, 508, 521 ABGB und OGH RS0011777, RIS, abgerufen am 03.11.2026.

Behalten Sie das ganze Haus, kann es anders sein. Werden jemandem „alle bewohnbare Theile des Hauses“ ohne Einschränkung überlassen, ist das eine Fruchtnießung (§ 521 Satz 3 ABGB), und bei einem selbständigen Gebäude spricht im Zweifel die Vermutung für Fruchtgenuss (OGH RS0011588). Dann tragen Sie als Berechtigte Lasten und Erhaltung selbst (§§ 512, 513 ABGB). Welches Recht gemeint ist und wer was zahlt, sollte deshalb ausdrücklich im Vertrag stehen.

Diese Regeln gelten nur, „wenn nichts anderes verabredet worden ist“ (§ 504 ABGB). Team Rauscher etwa gibt an, dass bei seinem Modell die früheren Eigentümer Betriebskosten und Erhaltung tragen (Anbieterangabe, 2022). Das ist zulässig, verändert aber die Rechnung: Wer diese Kosten selbst trägt, belastet den Käufer weniger, der Abschlag sollte entsprechend kleiner ausfallen.

Ein befristetes Wohnrecht, etwa auf zehn Jahre, endet mit Ablauf der Frist von selbst (§ 527 ABGB). Es ist weniger wert und bringt einen höheren Kaufpreis, dafür müssen Sie dann ausziehen.


Das Wohnrecht zählt bei drei Abgaben verschieden

Beim Verkauf mit Wohnrecht fallen drei Abgaben an, und jede behandelt das Wohnrecht anders. Das Beispiel bleibt dasselbe: Haus 350.000 Euro, Verkäuferin 75, Wohnrecht wirtschaftlich rund 129.900 Euro, Kaufpreis rund 220.100 Euro, ein beim Verkauf vorbehaltenes, im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht.

Abgabe Zählt das Wohnrecht? Bemessung im Beispiel Betrag
Immobilienertragsteuer (Sie) Nein. Übertragen wird nur das belastete Haus (EStR Rz 6624) Erlös 220.100 €, Haus vor dem 31. März 2002 erworben, ohne Umwidmung nach 1987, pauschal rund 9.240 € (Verkauf 2026), rund 13.210 € (ab 2027)
Grunderwerbsteuer 3,5 % (Käufer) Ja. Vorbehaltene Nutzungen sind Gegenleistung (§ 5 Abs 1 Z 1 GrEStG) 220.100 € plus steuerlicher Wert des Wohnrechts 133.600 € = 353.700 € rund 12.380 €
Eintragungsgebühr 1,1 % (Käufer) Kein Abschlag. Das vorbehaltene Wohnrecht führt zum vollen Wert (§ 26 Abs 1 GGG, VwGH Ra 2020/16/0086) voller Wert 350.000 € 3.850 €

Eigene Rechnung mit den Rechenkernen unserer Rechner. Immobilienertragsteuer bei Altvermögen, also vor dem 31. März 2002 erworben (bei einem geerbten oder geschenkten Haus zählt der Erwerb durch die Vorgänger, § 30 Abs 1 EStG), ohne Umwidmung nach 1987: 4,2 Prozent des Erlöses, für Verkäufe ab 1.1.2027 6 Prozent (§ 30 Abs 4 EStG idF BGBl I 62/2026). Steuerlicher Wert des Wohnrechts nach § 16 BewG mit 5,5 Prozent und der Erlebenswahrscheinlichkeiten-Verordnung 2009 (Jahrgang 1951). Dazu kommt die Eingabengebühr von 61 €. Kein Ersatz für eine Steuerberatung.

Für Sie zählt die erste Zeile: Die Immobilienertragsteuer wird nur vom Kaufpreis berechnet, den Sie tatsächlich bekommen. Das Wohnrecht, das Sie sich beim Verkauf zurückbehalten, ist keine Gegenleistung (EStR Rz 6624). Anders ist es nur, wenn der Käufer ein schon bestehendes, bloß schuldrechtlich eingeräumtes Wohnrecht übernimmt. Eintragen lassen sollten Sie Ihr Wohnrecht trotzdem, aber aus zivilrechtlichen Gründen: Nur dann bindet es jeden späteren Eigentümer.

Die beiden anderen Zeilen zahlt der Käufer, er rechnet sie aber in sein Angebot ein. Alle Kaufnebenkosten zeigt der Ratgeber Nebenkosten beim Hauskauf.


Steuer, wenn Sie weiter im Haus wohnen

Wer nach dem Verkauf mit Hauptwohnsitz im Haus bleibt, verliert die Hauptwohnsitzbefreiung in aller Regel, auch nach Jahrzehnten im eigenen Haus: § 30 Abs 2 Z 1 EStG verlangt, dass der Hauptwohnsitz aufgegeben wird, grundsätzlich spätestens ein Jahr nach dem Verkauf (EStR Rz 6643). Entschieden hat den Fall des Verkaufs mit Wohnrecht noch kein Gericht, er folgt aus Gesetz, Richtlinie und Rechtsprechung zur Aufgabe des Hauptwohnsitzes (VwGH 01.06.2017, Ro 2015/15/0006). Wann die Befreiung doch greift, steht im Beitrag Leibrente und Steuer.

Wer innerhalb eines Jahres auszieht, kann dagegen befreit sein. Was dafür gilt, steht im Ratgeber Hauptwohnsitzbefreiung, den Weg über Verkauf und Umzug zeigt Haus gegen Wohnung tauschen.

Wie hoch die Steuer ohne Befreiung ausfällt, hängt vor allem davon ab, wann Sie das Haus erworben haben. Mehr dazu im Ratgeber Immobilienertragsteuer, mit eigenen Zahlen im Immobilienertragsteuer-Rechner. Geben Sie dort als Verkaufspreis den Kaufpreis nach Abzug des Wohnrechts ein. Wird der Preis als Leibrente gezahlt, gelten andere Regeln, siehe Leibrente und Steuer.


Häufig gestellte Fragen zum Haus mit Wohnrecht

Wirtschaftlich rechnet man die ortsübliche Jahresmiete der Räume mal einem Faktor, der die Lebenserwartung nach heutiger Sterbetafel und einen Rechenzins enthält. Für eine 75-jährige Frau, 1.000 Euro Monatsmiete und 3 Prozent Zins ergibt das rund 129.900 Euro, für einen gleich alten Mann rund 113.100 Euro. Steuerlich gilt eine andere Rechnung mit 5,5 Prozent und einer amtlichen Tafel (§ 16 BewG).

Vor allem Käufer, die nicht selbst einziehen müssen und lange warten können: private Anleger, Angehörige und einzelne spezialisierte Ankäufer. In Österreich werben etwa AURUM Wohnrecht und Team Rauscher mit Deaurea mit dem Kauf mit lebenslangem Wohnrecht, das sind Anbieterangaben. Eine Verrentungsgesellschaft wie in Deutschland haben wir in Österreich nicht gefunden.

Das hängt davon ab, wie das Recht gestaltet ist. Ist es ein Wohnungsgebrauchsrecht für Ihren eigenen Bedarf, trägt ohne andere Vereinbarung der Eigentümer, also der Käufer, Erhaltung, Betriebskosten und öffentliche Abgaben, Sie zahlen Heizung, Energie und Reinigung (§ 508 ABGB über § 521, OGH RS0011777). Überlässt der Vertrag Ihnen das ganze Haus ohne Beschränkung auf Ihren Bedarf, kann es ein Fruchtgenuss sein; dann tragen Sie Lasten und Erhaltung selbst (§ 521 Satz 3, §§ 512, 513 ABGB, OGH RS0011588). Schreiben Sie deshalb in den Vertrag, welches Recht gemeint ist und wer was zahlt. Übernehmen Sie Kosten, belastet das Wohnrecht den Käufer weniger, der Abschlag sollte dann kleiner ausfallen.

In aller Regel ja, auch wenn das Haus seit Jahrzehnten Ihr Hauptwohnsitz ist. Die Hauptwohnsitzbefreiung verlangt, dass Sie den Hauptwohnsitz aufgeben, spätestens ein Jahr nach dem Verkauf (§ 30 Abs 2 Z 1 EStG, EStR Rz 6643). Wer mit Wohnrecht bleibt, tut das nicht. Besteuert wird aber nur der Kaufpreis, nicht der Wert des Wohnrechts (EStR Rz 6624).

Das Wohnrecht bleibt bestehen, bis Sie sterben oder darauf verzichten. Ist das Recht als Wohnungsgebrauchsrecht gestaltet, dürfen Sie es nicht übertragen und die Räume nicht vermieten (§§ 504, 507 ABGB). Ob Sie bei einem Auszug Geld bekommen oder vermieten dürfen, muss der Vertrag regeln. Das gehört vor die Unterschrift.

Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht bleibt bestehen. Wer das Haus kauft, übernimmt die eingetragenen Lasten (§ 443 ABGB). Auch bei einer Zwangsversteigerung muss der Ersteher ein Wohnrecht übernehmen, das im Rang vor der Bank steht (§ 200 EO). Ein nachrangiges Recht kann dort erlöschen; an seine Stelle tritt ein Anspruch auf Geld, der nur bezahlt wird, soweit der Erlös in seinem Rang reicht (§ 227 EO).


Fazit

Ein Haus mit Wohnrecht zu verkaufen bringt Geld, ohne dass Sie ausziehen müssen. Der Preis dafür ist der Abschlag, und je jünger Sie sind, desto größer ist er. Rechnen Sie ihn selbst nach, lassen Sie das Wohnrecht im ersten Rang eintragen, regeln Sie die Kosten im Vertrag und planen Sie die Immobilienertragsteuer ein. Vertrag, Grundbuch und Steuer gehören vor der Unterschrift zu Notariat, Rechtsanwalt und Steuerberatung.

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Rechtsstand: 3. November 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler und Gründer von SELFIMMO

Thomas Wakolbinger

Konzessionierter Immobilienmakler · GISA 38501128

Gründer von SELFIMMO und Geschäftsführer der WATEK Homes GmbH (Hofau 7, 4650 Lambach). Thomas begleitet private Eigentümer beim Immobilienverkauf in Österreich, mit dem Ziel, Verkäufer provisionsfrei und rechtlich abgesichert durch den gesamten Prozess zu führen.

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Wie wir arbeiten und welche Quellen wir zulassen, steht in unseren Redaktionsrichtlinien.

Quellenangaben

Gesetzestexte und Entscheidungen: RIS und Findok, geltende Fassung, alle abgerufen am 03.11.2026.

  1. § 521 ABGB, Dienstbarkeit der Wohnung, mit § 504, § 507 und § 508 ABGB (Lasten und Erhaltung beim Gebrauchsrecht), abgerufen am 03.11.2026
  2. OGH RS0011777, Erhaltungspflicht des Eigentümers beim Wohnungsrecht (T5 Betriebskosten und Abgaben, T6 Zumutbarkeit, T7 keine Bewirtschaftungskosten), und OGH RS0011588, Wohnrecht als Gebrauch oder Fruchtgenuss, bei einem selbständigen Gebäude Vermutung für Fruchtgenuss, dazu § 512 und § 513 ABGB, abgerufen am 03.11.2026
  3. § 481 ABGB, § 443 ABGB, § 527 und § 529 ABGB, abgerufen am 03.11.2026
  4. § 364c ABGB, Veräußerungs- und Belastungsverbot und § 1073 ABGB, Vorkaufsrecht, abgerufen am 03.11.2026
  5. Grundbuchsgesetz: § 12, § 29, § 30 und § 31 GBG, abgerufen am 03.11.2026
  6. Exekutionsordnung: § 200 EO (früher § 150) und § 227 EO, abgerufen am 03.11.2026
  7. EStR 2000 Rz 6624, zurückbehaltenes Wohn- oder Fruchtgenussrecht ist keine Gegenleistung, Fassung vom 21.04.2026, abgerufen am 03.11.2026
  8. § 5 GrEStG 1987, § 7 GrEStG 1987 und VwGH 04.12.2003, 2003/16/0091, vorbehaltene Nutzungen als Gegenleistung, abgerufen am 03.11.2026
  9. § 26 GGG und VwGH 29.09.2020, Ra 2020/16/0086, Wohnrecht mindert die Eintragungsgebühr nicht, abgerufen am 03.11.2026
  10. § 15 BewG, § 16 BewG und Erlebenswahrscheinlichkeiten-Verordnung 2009, abgerufen am 03.11.2026
  11. § 30 EStG 1988, Fassung BGBl I 62/2026, und EStR 2000 Rz 6643, Aufgabe des Hauptwohnsitzes, abgerufen am 03.11.2026
  12. VwGH 01.06.2017, Ro 2015/15/0006 und VwGH 22.11.2017, Ra 2017/13/0002 (Gesetzesmaterialien zum Zweck der Befreiung), abgerufen am 03.11.2026
  13. STATISTIK AUSTRIA, Geglättete Sterbetafeln 2016 bis 2025 und Leibrententafel 2023/2025, Stand 14.09.2026, Auszug, bearbeitet, abgerufen am 03.11.2026
  14. Hauptverband der Gerichtssachverständigen, Empfehlung der Kapitalisierungszinssätze für Liegenschaftsbewertungen, Sachverständige Heft 2/2025, abgerufen am 03.11.2026
  15. Gramann, Modul Immobilienbewertung: Rechte und Lasten, Lehrunterlage, Stand 2018, abgerufen am 03.11.2026
  16. Anbieterangaben: AURUM Wohnrecht, Anzeige auf meinbezirk.at vom 30.01.2026; Salzburger Nachrichten, Teilverkauf von Immobilien: Tausche Cash gegen Hausanteil vom 26.12.2022 (Team Rauscher mit Deaurea), beide abgerufen am 03.11.2026

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