Ratgeber · Wohnen im Alter

Teilverkauf Haus in Österreich: Kosten und Nachteile

Beim Teilverkauf eines Hauses verkaufen Sie bis zu der Hälfte an einen Anbieter, bekommen dafür sofort Geld und wohnen weiter im ganzen Haus. Für den verkauften Anteil zahlen Sie ein monatliches Nutzungsentgelt. Bei 50 Prozent eines Hauses um 350.000 Euro und angenommenen 5 Prozent im Jahr sind das 729 Euro im Monat, in zehn Jahren 87.500 Euro, die Hälfte der Auszahlung.

In Österreich ist der Teilverkauf selten geworden: Der bekannteste Anbieter hat sich zurückgezogen, aktiv gefunden haben wir einen. Diese Seite zeigt, wie das Modell funktioniert, rechnet es gegen den Verkauf mit Wohnrecht und nennt die Nachteile, bevor Sie unterschreiben.

Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler und Gründer von SELFIMMO Von Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler (GISA 38501128) · Aktualisiert November 2026
Älteres Ehepaar sieht am Küchentisch Unterlagen durch Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Das Wichtigste im Überblick

  • → Modell: Sie verkaufen bis zu 50 Prozent, der Anbieter wird Miteigentümer, Sie wohnen weiter und zahlen ein Nutzungsentgelt.
  • → Kosten: bei angenommenen 4 bis 6 Prozent im Jahr 70.000 bis 105.000 Euro in zehn Jahren für 175.000 Euro Auszahlung.
  • → Anbieter: in Österreich aktiv nur Bambus gefunden; LiquidHome bietet den Teilverkauf hier derzeit nicht an.
  • → Größter Nachteil: als Miteigentümer kann der Anbieter grundsätzlich die Teilung verlangen, notfalls durch Versteigerung (§§ 830, 843 ABGB).
  • → Steuer: wer einen Teil verkauft und bleibt, verliert die Hauptwohnsitzbefreiung in aller Regel (vergleichbares Beispiel in EStR Rz 6643).

So funktioniert der Teilverkauf

Der Teilverkauf ist ein Mittelweg zwischen Behalten und Verkaufen. Sie geben nicht das ganze Haus her, sondern einen Anteil, und behalten das Recht, das ganze Haus weiter zu bewohnen. Der Ablauf, wie ihn die Anbieter beschreiben:

1

Wertgutachten

Ein Gutachten bestimmt den Wert des Hauses. Daraus ergibt sich, was Ihr Anteil bringt. Bei Bambus ist das Gutachten laut Anbieter kostenlos, der Anbieter wählt es dann aber auch aus.

2

Verkauf des Anteils, Miteigentum

Der Anbieter kauft bis zu 50 Prozent und wird Miteigentümer im Grundbuch. Jeder Miteigentümer ist vollständiger Eigentümer seines Anteils und kann ihn verpfänden oder verkaufen (§ 829 ABGB). Das gilt auch für den Anbieter.

3

Nutzungsrecht und Nutzungsentgelt

Sie behalten das Recht, das ganze Haus zu nutzen. Bambus beschreibt es als Fruchtgenussrecht an erster Stelle im Grundbuch. Für den Anteil, der Ihnen nicht mehr gehört, zahlen Sie jeden Monat ein Entgelt.

4

Rückkauf oder gemeinsamer Verkauf

Sie oder Ihre Erben können den Anteil zurückkaufen. Sonst wird das Haus später gemeinsam verkauft und der Erlös geteilt. Zu welchem Preis zurückgekauft wird und ab wann, regelt allein der Vertrag.

Zwei Regeln aus dem ABGB sollten Sie dabei kennen. Eine Vereinbarung, wer welchen Teil des Hauses nutzt, wirkt gegenüber einem späteren Käufer des Anbieteranteils nur, wenn sie im Grundbuch angemerkt ist (§ 828 Abs 2 ABGB). Und ist Ihr Nutzungsrecht als Fruchtgenuss gestaltet, tragen nach dem Gesetz Sie die Lasten des Hauses und die Ausbesserungen (§§ 512, 513 ABGB), auch für den Teil, der Ihnen nicht mehr gehört. Der Vertrag kann das anders regeln.

Was ein Fruchtgenuss genau ist und wie er sich vom Wohnrecht unterscheidet, steht im Ratgeber Wohnrecht und Fruchtgenuss.


Teilverkauf und Verkauf mit Wohnrecht über 10 Jahre

Was ein Teilverkauf kostet, hängt fast ganz am Nutzungsentgelt. Kein österreichischer Anbieter veröffentlicht derzeit einen Prozentsatz. Die einzige österreichische Zahl stammt von LiquidHome aus dem Jahr 2022: rund 5,5 Prozent im Jahr, je nach Laufzeit. Wir rechnen deshalb mit angenommenen 4, 5 und 6 Prozent des Auszahlungsbetrags. Das ist eine Annahme, kein Angebot.

Das Beispiel: ein Haus um 350.000 Euro, Teilverkauf von 50 Prozent, Auszahlung 175.000 Euro. Zum Vergleich der Verkauf des ganzen Hauses mit lebenslangem Wohnrecht, Verkäuferin 75 Jahre, ortsübliche Miete 1.000 Euro im Monat, 3 Prozent Rechenzins.

Posten Teilverkauf, 4 % Teilverkauf, 5 % Teilverkauf, 6 % Verkauf mit Wohnrecht
Auszahlung heute 175.000 € 175.000 € 175.000 € rund 220.100 €
Nutzungsentgelt im Monat 583 € 729 € 875 € 0 €
Nutzungsentgelt in 10 Jahren 70.000 € 87.500 € 105.000 € 0 €
Von der Auszahlung bleibt nach 10 Jahren 105.000 € 87.500 € 70.000 € rund 220.100 €
Auszahlung aufgebraucht nach 25 Jahren 20 Jahren rund 17 Jahren nie
Ihr Eigentum nach 10 Jahren halbes Haus halbes Haus halbes Haus keines, Wohnrecht bis zum Tod
Immobilienertragsteuer (Altvermögen, Verkauf 2026) rund 7.350 € rund 7.350 € rund 7.350 € rund 9.240 €

Nutzungsentgelt: Annahme, nominal, ohne Wertsicherung und ohne Zinsen auf die Auszahlung. Hauswert über die Jahre gleich angenommen. Nicht enthalten: Erhaltung, Gebühren des Anbieters, Kosten des Rückkaufs. Verkauf mit Wohnrecht: eigene Rechnung mit dem Rechenkern unseres Leibrentenrechners (STATISTIK AUSTRIA, Leibrententafel 2023/2025, Auszug, bearbeitet). Immobilienertragsteuer: Haus vor dem 31. März 2002 erworben (bei einem geerbten oder geschenkten Haus zählt der Erwerb durch die Vorgänger, § 30 Abs 1 EStG), ohne Umwidmung nach 1987, pauschal 4,2 Prozent des Erlöses, ab 2027 6 Prozent.

Die Tabelle zeigt den Kern des Modells: Ein Teilverkauf ist keine Rente, sondern ein Verkauf mit laufender Miete an den Käufer. Bei angenommenen 5 Prozent ist die Auszahlung nach 20 Jahren vollständig an den Anbieter zurückgeflossen, bei 6 Prozent schon nach rund 17. Zum Vergleich: Eine heute 65-jährige Frau lebt nach heutiger Sterbetafel im Schnitt noch 21,75 Jahre, eine 75-jährige noch 13,58 Jahre. Wer früh teilverkauft, zahlt das Entgelt also oft länger, als die Auszahlung reicht.

Der Verkauf mit Wohnrecht bringt im Beispiel mehr Geld auf einmal und kostet danach nichts mehr, weil das Wohnrecht im Preis schon abgezogen ist. Dafür gehört Ihnen nach dem Verkauf nichts mehr vom Haus, und Ihre Erben bekommen es nicht. Beim Teilverkauf bleibt die Hälfte in Ihrer Hand, samt einer möglichen Wertsteigerung. Welcher Weg besser passt, hängt also an der Frage, was Ihnen wichtiger ist: möglichst viel Geld zum Leben oder ein Teil des Hauses für die Familie.

Wie der Abschlag beim Verkauf mit Wohnrecht für jedes Alter aussieht, zeigt die Tabelle im Ratgeber Haus mit Wohnrecht verkaufen. Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Leibrentenrechner.


Anbieter in Österreich

Der Teilverkauf kam aus Deutschland nach Österreich und ist hier ein kleiner Markt geblieben. Stand 03.11.2026:

Anbieter Stand Eckdaten laut Anbieter
Bambus aktiv bis zu 50 Prozent, nur Einfamilienhäuser, Miteigentum im Grundbuch, Fruchtgenussrecht an erster Stelle, monatliche Nutzungsgebühr ohne veröffentlichten Prozentsatz, Gutachten kostenlos
Engel & Völkers LiquidHome in Österreich derzeit nicht angeboten, Bestandskunden werden betreut 2022: ab 100.000 Euro, bis zu 50 Prozent, Entgelt etwa 5,5 Prozent im Jahr des Teilverkaufspreises, je nach Laufzeit

Anbieterangaben, nicht geprüft. Bambus: Website und Ratgeber vom 18.02.2026. LiquidHome: Website am 03.11.2026, Konditionen aus dem Blog vom 07.11.2022.

Bei Bambus fiel uns ein Widerspruch auf: Der Rückkauf ist an einer Stelle „nach drei Jahren“ frei, an anderer „jederzeit“ möglich. Fragen Sie nach, was im Vertrag steht, und lassen Sie es sich schriftlich geben.

Eine eigene Warnung von Arbeiterkammer, VKI oder Finanzmarktaufsicht zum Teilverkauf haben wir für Österreich nicht gefunden. Das heißt nicht, dass das Modell unbedenklich ist. Die Erfahrungen aus Deutschland stehen weiter unten.


Die Nachteile des Teilverkaufs

Wer „Teilverkauf Haus Nachteile“ sucht, findet meist deutsche Texte. Für Österreich gelten eigene Regeln, und einige davon wiegen schwerer, als die Werbung vermuten lässt.

1

Teilungsklage bis zur Versteigerung

Jeder Miteigentümer kann in der Regel die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, nur nicht zur Unzeit oder zum Nachteil der anderen (§ 830 ABGB). Lässt sich ein Haus nicht ohne Wertverlust teilen, wird es auf Verlangen auch nur eines Miteigentümers gerichtlich versteigert, und zwar das ganze Haus (§ 843 ABGB). Ein vertraglicher Verzicht auf die Teilung kann nicht für immer gelten (§ 832 ABGB), bindet aber für die vereinbarte Dauer, etwa solange Ihr Nutzungsrecht besteht. Ihre Erben bindet er nur, wenn sie selbst zugestimmt haben (§ 831 ABGB). Ins Grundbuch eintragen lässt sich ein solcher Verzicht nicht. Verkauft der Anbieter seinen Anteil, ist der neue Miteigentümer deshalb nur gebunden, wenn der Vertrag ihm den Verzicht überbindet. Wie die Verträge der Anbieter das lösen, haben wir nicht geprüft. Lassen Sie es vom Notariat oder einer Rechtsanwaltskanzlei prüfen.

2

Das Entgelt läuft, solange Sie wohnen

Anders als beim Verkauf mit Wohnrecht zahlen Sie für das Wohnen jeden Monat. Je länger Sie leben, desto teurer wird der Teilverkauf. Ob das Entgelt wertgesichert ist oder steigen kann, steht im Vertrag.

3

Der Anbieter bestimmt den Wert

Das Gutachten, aus dem sich Ihre Auszahlung ergibt, beauftragt der Anbieter. Ein zu niedriger Wert kostet Sie bei 50 Prozent die Hälfte der Differenz. Kennen Sie deshalb den Wert Ihres Hauses, bevor Sie verhandeln, etwa über die kostenlose Immobilienbewertung.

4

Bindung an Rückkauf und Verkauf

Zu welchem Preis Sie zurückkaufen, ab wann, und wer beim gemeinsamen Verkauf Makler und Preis bestimmt, regelt der Vertrag. Steigt der Hauswert, kostet auch der Rückkauf mehr. Gemeinsam verkaufen heißt, sich mit einem Unternehmen einigen zu müssen.

5

Erhaltung für das ganze Haus

Ist Ihr Recht als Fruchtgenuss gestaltet, tragen Sie nach dem Gesetz Lasten und Ausbesserungen (§§ 512, 513 ABGB). Das neue Dach zahlen Sie dann womöglich ganz, obwohl Ihnen nur noch die Hälfte gehört. Prüfen Sie, was der Vertrag dazu sagt.

6

Steuer trotz Hauptwohnsitz

Der Verkauf des Anteils ist in der Regel immobilienertragsteuerpflichtig, auch nach Jahrzehnten im Haus. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Unser Rat: Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler bei SELFIMMO (GISA Nr. 38501128), rät, einen Teilverkauf nie ohne drei Unterlagen zu entscheiden: eine eigene Bewertung des Hauses, den vollständigen Vertragsentwurf mit allen Regeln zu Entgelt, Rückkauf und Teilung, und eine Rechnung über 10 und 20 Jahre wie oben. Wer die Zahlen nebeneinander sieht, entscheidet anders als nach einem Werbeprospekt.


Immobilienertragsteuer trotz Hauptwohnsitz

Wer nach dem Verkauf mit Hauptwohnsitz im Haus bleibt, verliert die Hauptwohnsitzbefreiung in aller Regel, auch nach Jahrzehnten im eigenen Haus: § 30 Abs 2 Z 1 EStG verlangt, dass der Hauptwohnsitz aufgegeben wird, grundsätzlich spätestens ein Jahr nach dem Verkauf (EStR Rz 6643). Wann die Befreiung doch greift, steht im Beitrag Leibrente und Steuer.

Für den Teilverkauf behandeln die Einkommensteuerrichtlinien einen vergleichbaren Fall: Im Beispiel 2 zu Rz 6643 hat ein Eigentümer ein Haus mit zwei gleich großen Wohnungen, verkauft einen Hälfteanteil und behält seinen Hauptwohnsitz in der bisher bewohnten Wohnung. „Die Hauptwohnsitzbefreiung ist nicht anwendbar, weil der Hauptwohnsitz nicht aufgegeben wird.“ Für den Teilverkauf, bei dem Sie weiter das ganze Haus bewohnen, gilt das erst recht. Ebenso hat das Bundesfinanzgericht 2014 entschieden, als ein Eigentümer einen Anteil verkaufte und weiter im Haus wohnte (BFG RV/5101120/2014).

Rechnen Sie die Steuer ein. Bei einem Haus, das vor dem 31. März 2002 erworben wurde (bei einem geerbten oder geschenkten Haus zählt der Erwerb durch die Vorgänger, § 30 Abs 1 EStG) und seit 1987 nicht umgewidmet ist, sind es pauschal 4,2 Prozent des Erlöses, bei 175.000 Euro rund 7.350 Euro. Für Verkäufe ab 1.1.2027 steigt der Satz auf 6 Prozent, im Beispiel rund 10.500 Euro (§ 30 Abs 4 EStG idF BGBl I 62/2026). Bei einem später erworbenen Haus sind es 30 Prozent des Gewinns, das kann deutlich mehr sein.

Wie die Steuer genau berechnet wird, erklärt der Ratgeber Immobilienertragsteuer, mit eigenen Zahlen rechnet der Immobilienertragsteuer-Rechner. Wer dagegen auszieht und das ganze Haus verkauft, kann befreit sein, siehe Hauptwohnsitzbefreiung. Wie eine Leibrente besteuert wird, wenn Sie statt eines Anteils das ganze Haus gegen Rente verkaufen, zeigt Leibrente und Steuer. Ihren Fall beurteilt verbindlich nur eine Steuerberatung.


Teilverkauf einer Eigentumswohnung

Die österreichischen Anbieter nennen nur Einfamilienhäuser, und das hat einen rechtlichen Grund. Eine Eigentumswohnung hängt an einem Mindestanteil der Liegenschaft, und der darf, solange das Wohnungseigentum besteht, nur im Fall einer Eigentümerpartnerschaft geteilt werden (§ 12 Abs 1 WEG). Eine Eigentümerpartnerschaft ist nach dem Gesetz die „Rechtsgemeinschaft zweier natürlicher Personen“ (§ 2 Abs 10 WEG).

Ein Unternehmen ist keine natürliche Person. Ein Teilverkauf Ihrer Eigentumswohnung an einen Anbieter ist deshalb nicht möglich. Für Wohnungen bleiben der Verkauf mit Wohnrecht, die Leibrente oder Verkauf und Umzug.


Was man in Deutschland gelernt hat

In Deutschland gibt es den Teilverkauf länger und häufiger. Die folgenden Zahlen und Einschätzungen stammen aus Deutschland und lassen sich nicht eins zu eins übertragen. Sie zeigen aber, worauf Sie im Vertrag achten sollten:

  • → Verbraucherzentrale (Deutschland), Jänner 2026: Nutzungsentgelt im Beispiel mindestens 4,99 Prozent des Auszahlungsbetrags, zehn Jahre fest; beim späteren Verkauf ein Durchführungsentgelt von rund 3,3 Prozent des Verkaufspreises; manche Anbieter verlangen einen Mindesterlösanteil von 117 Prozent ihres Anteils. Instandhaltung und meist auch Verkaufskosten tragen die Eigentümer.
  • → Stiftung Warentest, Finanztest 12/2022 (Deutschland): „Besonders das Modell Teilverkauf ist risikoreich und nicht empfehlenswert.“ Das Nutzungsentgelt könne stark steigen, ein Kredit oder ein Verkauf seien meist besser.
  • → Verbraucherzentrale Hamburg, November 2025: Anbieter sicherten sich einen Mindestgewinn von 14 bis 17 Prozent, das Risiko eines sinkenden Hauswerts trügen die Eigentümer. Eine behördliche Aufsicht gebe es in Deutschland nicht.

Ob österreichische Verträge ähnliche Klauseln enthalten, haben wir nicht geprüft. Fragen Sie gezielt nach Mindesterlös, Gebühren beim Verkauf und einer Anpassung des Entgelts.


Häufig gestellte Fragen zum Teilverkauf

Vor allem das laufende Nutzungsentgelt für den verkauften Anteil. Kein österreichischer Anbieter veröffentlicht derzeit einen Prozentsatz; LiquidHome nannte 2022 rund 5,5 Prozent im Jahr. Bei 50 Prozent eines Hauses um 350.000 Euro und angenommenen 5 Prozent sind das 8.750 Euro im Jahr, in zehn Jahren 87.500 Euro, also die Hälfte der Auszahlung. Dazu kommen Erhaltung, Steuer und die Bedingungen für den Rückkauf.

Das Entgelt läuft, solange Sie im Haus wohnen, und zehrt die Auszahlung auf. Der Anbieter wird Miteigentümer und kann nach dem Gesetz grundsätzlich die Teilung verlangen, notfalls durch Versteigerung des ganzen Hauses (§§ 830, 843 ABGB). Sie sind an seine Bedingungen für Rückkauf und Verkauf gebunden, der Wert kommt aus seinem Gutachten, und die Hauptwohnsitzbefreiung entfällt in der Regel.

Ja, aber kaum. Aktiv gefunden haben wir am 03.11.2026 nur Bambus, laut eigener Angabe für Einfamilienhäuser und bis zu 50 Prozent. Engel & Völkers LiquidHome schreibt auf seiner Website, dass der Teilverkauf in Österreich derzeit nicht angeboten wird. Eine Warnung von Arbeiterkammer, VKI oder FMA zum Teilverkauf haben wir für Österreich nicht gefunden.

Für den verkauften Anteil in aller Regel ja. Wer einen Teil verkauft und weiter im ganzen Haus wohnt, gibt den Hauptwohnsitz nicht auf, und genau das verlangt die Hauptwohnsitzbefreiung, so die Einkommensteuerrichtlinien an einem vergleichbaren Beispiel (EStR Rz 6643 Beispiel 2, Rz 6634b). Bei einem Haus, das vor dem 31. März 2002 erworben wurde (bei einem geerbten oder geschenkten Haus zählt der Erwerb durch die Vorgänger) und seit 1987 nicht umgewidmet ist, sind das pauschal 4,2 Prozent der Auszahlung, für Verkäufe ab 2027 6 Prozent.

Nein, nicht an eine Firma. Ein Wohnungseigentumsobjekt können zwei Personen nur gemeinsam als Eigentümerpartnerschaft besitzen, und das Gesetz definiert sie als Gemeinschaft zweier natürlicher Personen (§ 2 Abs 10 WEG). Den Mindestanteil darf man außer in diesem Fall nicht teilen (§ 12 Abs 1 WEG). Die österreichischen Anbieter nennen ohnehin nur Einfamilienhäuser.

Ihr Anteil geht an Ihre Erben, der Anteil des Anbieters bleibt bei ihm. Bambus gibt an, dass die Erben zurückkaufen können, sonst wird gemeinsam verkauft und der Erlös geteilt. Ein Verzicht auf die Teilung, den Sie vereinbart haben, bindet Ihre Erben nicht, wenn sie nicht selbst zugestimmt haben (§ 831 ABGB), und ins Grundbuch eintragen lässt er sich nicht. Lesen Sie die Regeln für diesen Fall im Vertrag besonders genau.


Fazit

Der Teilverkauf bringt Geld, ohne dass Sie das ganze Haus hergeben. Bezahlt wird das mit einem Entgelt, das läuft, solange Sie wohnen, und bei den angenommenen Sätzen die Auszahlung in 17 bis 25 Jahren aufzehrt. Dazu kommen ein Miteigentümer, der grundsätzlich die Teilung verlangen kann, und in der Regel die Immobilienertragsteuer.

In Österreich ist das Angebot klein geworden. Vergleichen Sie den Teilverkauf deshalb immer mit den anderen Wegen: dem Verkauf mit Wohnrecht, der Leibrente und dem Verkauf mit Umzug in eine kleinere Wohnung. Den Vergleich aller vier Wege zeigt Haus verkaufen und wohnen bleiben. Vertrag und Steuer gehören vor der Unterschrift zu Notariat, Rechtsanwalt und Steuerberatung.

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Rechtsstand: 3. November 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler und Gründer von SELFIMMO

Thomas Wakolbinger

Konzessionierter Immobilienmakler · GISA 38501128

Gründer von SELFIMMO und Geschäftsführer der WATEK Homes GmbH (Hofau 7, 4650 Lambach). Thomas begleitet private Eigentümer beim Immobilienverkauf in Österreich, mit dem Ziel, Verkäufer provisionsfrei und rechtlich abgesichert durch den gesamten Prozess zu führen.

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Wie wir arbeiten und welche Quellen wir zulassen, steht in unseren Redaktionsrichtlinien.

Quellenangaben

Gesetzestexte und Entscheidungen: RIS und Findok, geltende Fassung, alle abgerufen am 03.11.2026.

  1. ABGB, Miteigentum: § 828, § 829, § 830, § 831, § 832 und § 843 ABGB, abgerufen am 03.11.2026
  2. § 512 ABGB und § 513 ABGB, Lasten und Erhaltung beim Fruchtgenuss, abgerufen am 03.11.2026
  3. Wohnungseigentumsgesetz 2002: § 2 Abs 10 WEG (Eigentümerpartnerschaft) und § 12 Abs 1 WEG (Unteilbarkeit des Mindestanteils), abgerufen am 03.11.2026
  4. § 30 EStG 1988, Fassung BGBl I 62/2026, mit § 124b Z 498 EStG (Pauschalsätze ab 2027), abgerufen am 03.11.2026
  5. EStR 2000 Rz 6643 mit Beispiel 2 und EStR 2000 Rz 6634b, Fassung vom 21.04.2026, abgerufen am 03.11.2026
  6. BFG 30.07.2014, RV/5101120/2014, keine Hauptwohnsitzbefreiung bei weiterbestehendem Hauptwohnsitz im Gebäude, abgerufen am 03.11.2026
  7. STATISTIK AUSTRIA, Leibrententafel 2023/2025 und Geglättete Sterbetafeln 2016 bis 2025, Stand 14.09.2026, Auszug, bearbeitet, abgerufen am 03.11.2026
  8. Anbieterangaben: Bambus, Ratgeber vom 18.02.2026; Engel & Völkers LiquidHome, Website und Blog vom 07.11.2022, alle abgerufen am 03.11.2026
  9. Salzburger Nachrichten, Teilverkauf von Immobilien: Tausche Cash gegen Hausanteil, 26.12.2022, abgerufen am 03.11.2026
  10. Deutschland: Verbraucherzentrale, Teilverkauf der eigenen Immobilie: Was sind die Haken der Angebote?, Stand 19.01.2026; Stiftung Warentest, Pressemitteilung vom 08.11.2022; Verbraucherzentrale Hamburg, Pressemitteilung vom 18.11.2025, alle abgerufen am 03.11.2026

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