Ratgeber · Wohnen im Alter

Leibrente und Steuer beim Hausverkauf in Österreich

Beim Hausverkauf gegen Leibrente rechnet die Steuer anders als beim Verkauf gegen Einmalzahlung. Für die Rente gilt nicht der Satz von 30 Prozent Immobilienertragsteuer, sondern Ihr Einkommensteuertarif, zusammen mit der Pension (§ 30a Abs 4 EStG). Der Notar zieht nichts ab, Sie erklären die Einkünfte selbst.

Steuerpflichtig wird die Rente erst ab einer Schwelle, die von Ihren Anschaffungskosten abhängt. Wer im Haus wohnen bleibt, verliert in aller Regel die Hauptwohnsitzbefreiung. Und der Käufer zahlt Grunderwerbsteuer vom steuerlichen Kapitalwert von Rente und Wohnrecht, der oft über dem Hauswert liegt.

Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler und Gründer von SELFIMMO Von Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler (GISA 38501128) · Aktualisiert November 2026
Hände mit Taschenrechner und Ordner auf einem Esstisch Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Das Wichtigste im Überblick

  • → Tarif statt 30 Prozent: Die Rente läuft in die Einkommensteuer, zusammen mit Ihrer Pension (§ 30a Abs 4 EStG).
  • → Keine ImmoESt durch den Notar: Sie erklären die Einkünfte jedes Jahr selbst (§ 30c Abs 4 EStG, EStR Rz 6657).
  • → Spät steuerpflichtig: erst über den Anschaffungskosten, bei Altvermögen ab 86 Prozent des Rentenbarwerts (EStR Rz 7055, 7055a).
  • → Wohnen bleiben kostet die Befreiung: Die Hauptwohnsitzbefreiung verlangt den Auszug (§ 30 Abs 2 Z 1 EStG, EStR Rz 6643).
  • → Grunderwerbsteuer vom Kapitalwert: im Beispiel rund 12.600 Euro bei einem Haus um 350.000 Euro (§ 16 BewG, 5,5 Prozent).

Was steuerlich ein Verkauf gegen Leibrente ist

Eine Leibrente ist eine Zahlung auf Lebenszeit, versprochen gegen Geld oder gegen eine Sache mit Geldwert, also auch gegen ein Haus (§ 1284 ABGB). Wer sein Haus gegen Leibrente überträgt, schließt nach der Rechtsprechung einen Kaufvertrag. Die Rente ist der Kaufpreis, nur ihre Dauer ist offen (OGH 5 Ob 508/95).

Das Steuerrecht sieht es genauso. Steht die Laufzeit von Anfang an fest, sind es Raten, keine Rente (EStR Rz 7004, 7005). Gehört das Haus zum Privatvermögen, ist der Verkauf gegen Rente eine private Grundstücksveräußerung nach § 30 EStG (EStR Rz 7014b). Drei Abgaben spielen zusammen, und jede rechnet anders:

Abgabe Wer zahlt Was zählt
Einkommensteuer auf die Rente Verkäufer die zugeflossenen Rentenzahlungen über einer Schwelle, im Tarif (§ 30a Abs 4 EStG)
Grunderwerbsteuer üblicherweise der Käufer 3,5 Prozent vom Kapitalwert der Rente, plus Einmalzahlung, plus Kapitalwert eines vorbehaltenen Wohnrechts
Eintragungsgebühr üblicherweise der Käufer 1,1 Prozent, bei vorbehaltenem Wohnrecht vom vollen Wert des Hauses

Quellen: EStG, GrEStG und GGG im RIS, Einkommensteuerrichtlinien 2000 in der Findok, abgerufen am 03.11.2026.


Einkommensteuer statt 30 Prozent ImmoESt

Wer ein Haus gegen einen festen Kaufpreis verkauft, zahlt in der Regel 30 Prozent Immobilienertragsteuer auf den Gewinn, und das Notariat führt sie gleich ab. Beim Verkauf gegen Rente gilt beides nicht. Das Gesetz nimmt Einkünfte, bei denen der Erlös „in Form einer Rente geleistet wird“, ausdrücklich vom besonderen Steuersatz aus (§ 30a Abs 4 EStG).

Die steuerpflichtigen Rentenzahlungen kommen deshalb in Ihre Einkommensteuer, zusammen mit Pension und anderen Einkünften. Je nach Höhe der Pension kann Ihr Grenzsteuersatz dabei über 30 Prozent liegen. Dafür setzt die Steuer spät ein, oft erst nach vielen Jahren (dazu der nächste Abschnitt).

Frage Verkauf gegen Einmalzahlung Verkauf gegen Leibrente
Steuersatz 30 Prozent vom Gewinn Einkommensteuertarif (§ 30a Abs 4 EStG)
Wer rechnet und zahlt ab in der Regel Notariat oder Rechtsanwalt niemand, keine besondere Vorauszahlung (§ 30c Abs 4, § 30b Abs 4 EStG)
Wann versteuert im Jahr des Verkaufs nach Zufluss, Jahr für Jahr (EStR Rz 6656, 6657)
Ihre Pflicht meist abgegolten Einkünfte in die Einkommensteuererklärung aufnehmen
Verlust beim Verkauf erst mit der letzten Rentenzahlung (EStR Rz 6657)

Quelle: § 30a Abs 4, § 30b Abs 4 und § 30c Abs 4 EStG im RIS; EStR Rz 6656 und 6657, Fassung vom 21.04.2026, abgerufen am 03.11.2026.

Die Richtlinien sagen es deutlich: Der Verkauf gegen Rente ist „von vornherein von der Immobilienertragsteuer und der besonderen Vorauszahlung ausgenommen“, die Einkünfte sind „immer in die Abgabenerklärung aufzunehmen“ (EStR Rz 6657). Heben Sie deshalb Kaufvertrag, Rechnungen über Kauf und Umbauten und die Belege jeder Rentenzahlung auf. Ohne sie lässt sich die Schwelle später nicht nachweisen.


Ab wann die Rente steuerpflichtig wird

Die ersten Rentenzahlungen sind steuerfrei. Steuerpflichtig wird erst, was über einer Schwelle liegt. Wo die Schwelle liegt, hängt davon ab, wann Sie das Haus erworben haben:

1

Neuvermögen

Die Zahlungen sind steuerpflichtig, sobald ihre Summe die ursprünglichen Anschaffungskosten übersteigt, zuzüglich Herstellungs- und Instandsetzungsaufwand und Werbungskosten, abzüglich steuerfreier Förderungen. Werbungskosten dürfen Sie hier abziehen, weil der Sondersteuersatz nicht gilt (EStR Rz 7055, 7014b).

2

Altvermögen

Wurde das Haus vor dem 31. März 2002 erworben (bei einem geerbten oder geschenkten Haus zählt der Erwerb durch die Vorgänger, § 30 Abs 1 EStG), sind die Zahlungen ab Überschreiten von 86 Prozent des Rentenbarwerts steuerpflichtig, bei Grund, der nach 1987 umgewidmet wurde, ab 40 Prozent (EStR Rz 6668, 7055a). Sind Ihre tatsächlichen Anschaffungskosten samt Aufwand höher, können Sie auf Antrag mit diesen rechnen (§ 30 Abs 5 EStG).

3

Altvermögen, Verkauf ab 2027

Für Grundstücksverkäufe nach dem 31.12.2026 sinken die pauschalen Anschaffungskosten auf 80 und 30 Prozent (§ 124b Z 498 EStG). Dass die Rentenschwelle damit bei 80 Prozent liegt, folgt rechnerisch daraus. Die Richtlinie nennt in Rz 7055a noch 86 Prozent und ist dazu noch nicht angepasst.

Maßgeblich ist der Tag des Vertragsabschlusses, nicht der Tag der Zahlung (EStR Rz 6623). Renten aus einem Vertrag von 2026 bleiben bei 86 Prozent, auch wenn sie 2027 und später fließen. Gibt es zusätzlich zur Rente eine Einmalzahlung unter der Hälfte des Hauswerts, zählt sie mit: Die Schwelle beträgt dann 86 Prozent von Einmalzahlung plus Rentenbarwert, und die Einmalzahlung wird zuerst angerechnet. Liegt die Einmalzahlung über der Hälfte, wird sie wie ein normaler Verkauf versteuert und nur die Rente nach dieser Regel (EStR Rz 7055a).

Beispiel: Eine 75-jährige Verkäuferin, geboren 1951, verkauft ihr Haus im Wert von 350.000 Euro gegen lebenslanges Wohnrecht und Leibrente. Für das Wohnrecht setzen wir eine ortsübliche Miete von 1.000 Euro im Monat an. Nach heutiger Sterbetafel und einem Rechenzins von 3 Prozent ist das Wohnrecht rund 129.900 Euro wert. Der Rest von rund 220.100 Euro ergibt eine wertgesicherte Leibrente von 1.694 Euro im Monat, also rund 20.330 Euro im ersten Jahr. Spätere Erhöhungen aus der Wertsicherung sind hier nicht eingerechnet.

Fall Schwelle steuerfrei etwa für
Neuvermögen, Anschaffungskosten samt Aufwand 180.000 € 180.000 € 8,9 Jahre
Altvermögen, Vertrag bis 31.12.2026: 86 % von 226.340 € 194.652 € 9,6 Jahre
Altvermögen, Vertrag ab 2027: 80 % von 226.340 € 181.072 € 8,9 Jahre

Eigene Rechnung, Näherung, Steuerberatung beiziehen. Rentenbarwert 226.340 € nach § 16 BewG (5,5 Prozent, Erlebenswahrscheinlichkeiten-Verordnung 2009) zum Tag des Vertragsabschlusses; davon sind bei Altvermögen 86 Prozent die pauschalen Anschaffungskosten (EStR Rz 6668, Rz 7055a, Beispiel in Rz 7056). Steuerfreie Jahre ohne Erhöhungen aus der Wertsicherung gerechnet. Rente und Wohnrecht aus dem Leibrentenrechner, Statistik Austria, geglättete Sterbetafel 2023 bis 2025. Die 80 Prozent ab 2027 sind aus dem Gesetz abgeleitet, eine Randziffer dazu fehlt noch.

Die fernere Lebenserwartung einer 75-jährigen Frau liegt nach heutiger Sterbetafel bei 13,58 Jahren. Lebt die Verkäuferin so lange, wie es die Tafel im Durchschnitt erwarten lässt, sind die letzten vier bis fünf Rentenjahre steuerpflichtig. Ab der Schwelle zählt jede weitere Rentenzahlung voll zu den Einkünften, im Beispiel rund 20.330 Euro im Jahr neben der Pension, mit der Wertsicherung mehr.

Wertsicherung: Meist wird eine Leibrente an den Verbraucherpreisindex gebunden, auch unser Rechner rechnet die Rente als wertgesichert. Wie die Erhöhungsbeträge steuerlich zu erfassen sind, ist offen: Die Richtlinien regeln das für Raten (Kapitalvermögen, EStR Rz 6655) und für die Kaufpreisrente bei anderen Wirtschaftsgütern nach § 29 EStG (Teil der Schwelle, Rz 7039), nicht aber ausdrücklich für die Rente aus einem Hausverkauf nach § 30. Lassen Sie das vor dem Vertrag von Ihrer Steuerberatung klären.

Mit Ihren Zahlen rechnen: Immobilienertragsteuer für einen Verkauf gegen Einmalzahlung berechnen, zum Vergleich →

Wie Altvermögen, Neuvermögen und die Pauschale bei einem normalen Verkauf rechnen, erklärt der Ratgeber Immobilienertragsteuer in Österreich. Wie die Steuer beim Teilverkauf eines Anteils gegen Einmalzahlung rechnet, zeigt der Beitrag Teilverkauf Haus in Österreich.


Kaufpreisrente, gemischte Rente oder Unterhaltsrente

Nicht jede Rente gegen ein Haus ist steuerlich ein Kaufpreis. Die Richtlinien unterscheiden nach dem Verhältnis von Rentenbarwert zum Wert des übertragenen Grundstücks (EStR Rz 7014a):

Rentenbarwert in Prozent des Werts Einordnung Folge beim Verkäufer
unter 50 % Unterhaltsrente unentgeltliche Übertragung, die Rente ist keine Einkunft (Rz 7047, 7048)
50 bis 125 % Kaufpreisrente Verkauf, Rente steuerpflichtig ab der Schwelle
über 125 bis 200 % gemischte Rente wird in Kaufpreis und Unterhalt aufgespalten
über 200 % Unterhaltsrente wie oben, zur Gänze

Quelle: EStR Rz 7014, 7014a und 7047 bis 7049, abgerufen am 03.11.2026.

Unter Fremden mit einem marktnahen Preis ist es praktisch immer eine Kaufpreisrente. Ein Beispiel ohne Wohnrecht zeigt, warum: Eine 75-jährige Frau verkauft ihr Haus um 350.000 Euro ganz gegen Leibrente. Nach heutiger Sterbetafel und 3 Prozent ergibt das rund 2.694 Euro im Monat. Nach der steuerlichen Tafel ist diese Rente rund 359.900 Euro wert, also rund 103 Prozent des Hauswerts. Bei einem 75-jährigen Mann sind es rund 3.094 Euro im Monat und ein steuerlicher Wert von rund 380.800 Euro, rund 109 Prozent. Beides liegt zwischen 100 und 125 Prozent und ist damit eine Kaufpreisrente.

Der oft gelesene Begriff „Versorgungsrente“ gehört in den Richtlinien zur Übergabe von Betrieben (Rz 7013), nicht zum privaten Haus. Eine Unterhaltsrente kommt vor allem in der Familie vor, wenn Eltern gegen eine kleine Rente an Kinder übergeben. Mehr dazu unter Haus überschreiben zu Lebzeiten.


Hauptwohnsitzbefreiung bei Weiterwohnen

Seit vierzig Jahren Hauptwohnsitz, also steuerfrei? Das Gesetz befreit den Verkauf des Eigenheims aber nur, wenn es lange genug Hauptwohnsitz war „und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird“ (§ 30 Abs 2 Z 1 EStG). Das muss mit dem Verkauf geschehen oder grundsätzlich spätestens ein Jahr danach (EStR Rz 6643).

Der Verwaltungsgerichtshof nennt die Aufgabe ausdrücklich eine Voraussetzung. Länger als ein Jahr darf es nur dauern, wenn beim Verkauf schon feststeht, dass Sie umziehen (VwGH 01.06.2017, Ro 2015/15/0006). Wer an einem Haus mit zwei gleich großen Wohnungen einen Hälfteanteil verkauft und in seiner Wohnung bleibt, ist nicht befreit (EStR Rz 6643, Beispiel 2).

Den Fall „Verkauf an Fremde mit lebenslangem Wohnrecht“ hat noch kein Gericht entschieden, und die Einkommensteuerrichtlinien nennen ihn nicht eigens. Aus dem Gesetz, der Richtlinie zur Aufgabe des Hauptwohnsitzes und der Rechtsprechung folgt aber: Wer nach dem Verkauf mit Wohnrecht, mit Leibrente, nach einem Teilverkauf oder dauerhaft zur Miete mit Hauptwohnsitz im Haus bleibt, verliert die Befreiung in aller Regel. Die Rente ist dann ab der Schwelle steuerpflichtig, wie oben gerechnet. Als Nebenwohnsitz dagegen schadet es nicht, im verkauften Haus zu bleiben, etwa als Mieter, wenn der neue Hauptwohnsitz eindeutig dokumentiert ist (EStR Rz 6643).

Wenn Sie ausziehen: Geben Sie den Hauptwohnsitz binnen eines Jahres auf, etwa für das betreute Wohnen, kann die Befreiung greifen. Befreit sind Haus und Grund bis 1.000 m², für den Rest eines größeren Grundstücks fällt Steuer an (EStR Rz 6634). Dass dann auch die Rentenzahlungen befreit sind, folgt aus dem Gesetz, das die Einkünfte aus der Veräußerung befreit. Eine Randziffer, die das ausdrücklich für die Rente sagt, gibt es nicht. Lassen Sie sich das vor dem Vertrag bestätigen.

Ein Wohnrecht, das Sie sich beim Verkauf vorbehalten, gehört übrigens nicht zum Veräußerungserlös. Übertragen wird nur das belastete Haus (EStR Rz 6624). Steuerlich zählt bei Ihnen also nur die Rente samt einer allfälligen Einmalzahlung, nicht der Wert des Wohnrechts. Gegenleistung wäre nur ein schon bestehendes, bloß schuldrechtliches Wohnrecht, das der Käufer übernimmt.

Alle Voraussetzungen der Befreiung: Hauptwohnsitzbefreiung beim Immobilienverkauf. Welche Wege es gibt, im Haus zu bleiben, vergleicht Haus verkaufen und wohnen bleiben.


Grunderwerbsteuer des Käufers vom Kapitalwert

Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent der Gegenleistung, mindestens vom Grundstückswert (§ 4 Abs 1 und § 7 Abs 1 Z 3 GrEStG). Bei einer Leibrente steht kein fester Preis im Vertrag. Angesetzt wird deshalb der Kapitalwert der Rente nach § 16 Bewertungsgesetz, mit 5,5 Prozent Zins und der Erlebenswahrscheinlichkeiten-Verordnung 2009 (§ 1 und § 16 BewG, ErlWS-VO 2009). Ein vorbehaltenes Wohnrecht zählt zur Gegenleistung dazu (§ 5 Abs 1 Z 1 GrEStG, VwGH 04.12.2003, 2003/16/0091).

Die Grunderwerbsteuer trägt üblicherweise der Käufer, sie geht aber in das ein, was er Ihnen bieten kann.

Frau, 75, Haus 350.000 €, Wohnrecht nur Leibrente 100.000 € einmal plus Rente
Monatsrente (heutige Sterbetafel, 3 %) 1.694 € 925 €
Einmalzahlung 0 € 100.000 €
Kapitalwert der Rente (§ 16 BewG) 226.340 € 123.504 €
Kapitalwert des Wohnrechts (§ 16 BewG) 133.584 € 133.584 €
Gegenleistung 359.924 € 357.088 €
Grunderwerbsteuer 3,5 % 12.597 € 12.498 €

Eigene Rechnung mit dem Rechenkern des Leibrentenrechners, Näherung, Steuerberatung beiziehen. Verkäuferin Jahrgang 1951, ortsübliche Miete 1.000 € im Monat, Faktor der BMF-Tabelle zur ErlWS-VO 2009 mit Jahrgangsverschiebung.

Die steuerliche Gegenleistung liegt in beiden Fällen über dem Hauswert von 350.000 Euro. Der Grund: Die Verordnung von 2009 rechnet mit deutlich längerem Leben als die heutige Sterbetafel der Statistik Austria, und das wiegt mehr als der höhere Zins von 5,5 Prozent. Merken Sie sich: Der steuerliche Wert und der wirtschaftlich faire Wert sind zwei verschiedene Rechnungen. Für den Kaufpreis taugt die Steuertafel nicht, für die Steuer die Sterbetafel nicht.

Wenn die Verkäuferin früh stirbt

Stirbt die Verkäuferin früh, war die Grunderwerbsteuer im Nachhinein zu hoch. Dafür gibt es eine Korrektur: Hat die Rente tatsächlich weniger als die Hälfte des berechneten Rentenwerts betragen und fällt sie durch den Tod weg, wird die Steuer auf Antrag nach der wirklichen Höhe berichtigt (§ 16 Abs 3 BewG), höchstens bis zum Grundstückswert als Untergrenze (§ 4 Abs 1 GrEStG). Im Beispiel liegt die Hälfte des Rentenwerts bei rund 113.200 Euro. Das sind bei 1.694 Euro im Monat rund fünfeinhalb Jahre.

Die Korrektur betrifft nur den Käufer. Für Sie als Verkäuferin gibt es nichts zu berichtigen: Was nicht zugeflossen ist, wird nicht besteuert (EStR Rz 6657).


Eintragungsgebühr im Grundbuch

Für die Eintragung des Eigentums fällt 1,1 Prozent an (GGG Tarifpost 9 lit b Z 1). Wovon, hängt am Wohnrecht.

Mit vorbehaltenem Wohnrecht sieht der Verwaltungsgerichtshof außergewöhnliche, persönliche Verhältnisse. Bemessen wird dann vom vollen Wert des Hauses, als gäbe es das Wohnrecht nicht (§ 26 Abs 1 GGG, VwGH 29.09.2020, Ra 2020/16/0086). Im Beispiel sind das 1,1 Prozent von 350.000 Euro, also 3.850 Euro.

Ohne Wohnrecht, gegen reine Rente, ist Bemessungsgrundlage der Kapitalwert der wiederkehrenden Zahlungen, deren Summe nicht von vornherein feststeht (§ 26 Abs 3 Z 2 GGG). Verkauft eine 75-jährige Frau ihr Haus um 350.000 Euro ganz gegen Rente, sind das rund 359.900 Euro und damit 3.959 Euro Gebühr. Mit welcher Methode der Kapitalwert hier zu rechnen ist, sagt das GGG nicht; unser Rechner nimmt denselben Wert wie für die Grunderwerbsteuer. Für zwei Personen gibt es dafür keinen amtlichen Faktor, dort rechnet er näherungsweise mit dem Verkehrswert.

Dazu kommt in beiden Fällen die Eingabengebühr von 61 Euro, ohne elektronische Einbringung 85 Euro.

Unser Rat: Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler bei SELFIMMO (GISA Nr. 38501128), rät, vor einem Verkauf gegen Leibrente zwei Rechnungen anstellen zu lassen. Die erste ist Ihre Einkommensteuer auf die Rente über die Jahre, die nach der Sterbetafel zu erwarten sind, mit Ihrer Pension im Tarif. Die zweite sind Grunderwerbsteuer und Gebühren des Käufers. Erst beide zusammen zeigen, ob die Rente gegenüber einem Verkauf gegen Einmalzahlung überhaupt Vorteile bringt.


Mit Ihren Zahlen rechnen: Leibrente und Wohnrecht berechnen, mit Grunderwerbsteuer des Käufers →

Häufig gestellte Fragen zu Leibrente und Steuer

In aller Regel ja, aber nicht mit 30 Prozent, sondern im Einkommensteuertarif zusammen mit Ihrer Pension (§ 30a Abs 4 EStG). Steuerpflichtig werden die Zahlungen erst, wenn sie die Anschaffungskosten übersteigen, bei Altvermögen (vor dem 31. März 2002 erworben, bei einem geerbten oder geschenkten Haus zählt der Erwerb durch die Vorgänger) ab 86 Prozent des Rentenbarwerts (EStR Rz 7055, 7055a). Ziehen Sie binnen eines Jahres aus und greift die Hauptwohnsitzbefreiung, kann die Rente steuerfrei sein. Orientierung, keine Steuerberatung.

Nein. Wird der Kaufpreis als Rente gezahlt, kann die Selbstberechnung durch Notariat oder Rechtsanwalt unterbleiben, und eine besondere Vorauszahlung fällt nicht an (§ 30c Abs 4 und § 30b Abs 4 EStG). Sie müssen die Einkünfte selbst in Ihre Einkommensteuererklärung aufnehmen, und zwar jedes Jahr, in dem Rentenzahlungen steuerpflichtig sind (EStR Rz 6657).

In aller Regel nicht. Die Hauptwohnsitzbefreiung verlangt, dass Sie den Hauptwohnsitz aufgeben, mit dem Verkauf oder grundsätzlich spätestens ein Jahr danach (§ 30 Abs 2 Z 1 EStG, EStR Rz 6643). Den Fall hat noch kein Gericht entschieden, und die Richtlinien nennen ihn nicht eigens. Aus dem Gesetz und der Rechtsprechung zur Aufgabe des Hauptwohnsitzes folgt aber: Wer mit Hauptwohnsitz im Haus bleibt, verliert die Befreiung in aller Regel, auch nach Jahrzehnten im eigenen Haus. Als Nebenwohnsitz schadet das Weiterwohnen nicht, wenn Ihr neuer Hauptwohnsitz eindeutig belegt ist.

3,5 Prozent der Gegenleistung, mindestens vom Grundstückswert (§§ 4 und 7 GrEStG). Die Rente zählt mit ihrem Kapitalwert nach § 16 Bewertungsgesetz, ein vorbehaltenes Wohnrecht ebenso (§ 5 Abs 1 Z 1 GrEStG). Im Beispiel einer 75-jährigen Verkäuferin mit einem Haus um 350.000 Euro, lebenslangem Wohnrecht (ortsübliche Miete 1.000 Euro im Monat) und Leibrente sind das rund 359.900 Euro Gegenleistung und rund 12.600 Euro Steuer.

Für Sie und Ihre Erben gibt es nichts zu korrigieren: Besteuert wird nur, was Ihnen zugeflossen ist (EStR Rz 6657). Der Käufer kann die Grunderwerbsteuer auf Antrag nach der wirklichen Höhe der Rente berichtigen lassen, wenn weniger als die Hälfte des berechneten Rentenwerts gezahlt wurde und die Rente durch den Tod wegfällt (§ 16 Abs 3 BewG), höchstens bis zum Grundstückswert als Untergrenze (§ 4 Abs 1 GrEStG).

Für Grundstücksverkäufe nach dem 31.12.2026 sinken die pauschalen Anschaffungskosten beim Altvermögen von 86 auf 80 Prozent (§ 124b Z 498 EStG). Daraus folgt rechnerisch, dass eine Rente schon ab 80 Prozent des Rentenbarwerts steuerpflichtig wird. Die Richtlinien nennen in Rz 7055a noch 86 Prozent; eine angepasste Randziffer gibt es bisher nicht.


Fazit

Beim Hausverkauf gegen Leibrente zahlen Sie Einkommensteuer im Tarif statt 30 Prozent beim Notar, und erst ab der Schwelle. Bleiben Sie im Haus wohnen, fällt die Hauptwohnsitzbefreiung in aller Regel weg. Der Käufer zahlt Grunderwerbsteuer vom steuerlichen Kapitalwert von Rente und Wohnrecht, der oft über dem Hauswert liegt. Alle Zahlen hier sind Näherungen; für Ihren Vertrag rechnen Notariat und Steuerberatung.

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Rechtsstand: 3. November 2026. Orientierung, keine Steuerberatung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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Thomas Wakolbinger, konzessionierter Immobilienmakler und Gründer von SELFIMMO

Thomas Wakolbinger

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Gründer von SELFIMMO und Geschäftsführer der WATEK Homes GmbH (Hofau 7, 4650 Lambach). Thomas begleitet private Eigentümer beim Immobilienverkauf in Österreich, mit dem Ziel, Verkäufer provisionsfrei und rechtlich abgesichert durch den gesamten Prozess zu führen.

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Quellenangaben

Gesetzestexte und Entscheidungen: RIS, Fassung vom 03.11.2026. Einkommensteuerrichtlinien 2000 in der Findok, Fassung vom 21.04.2026. Alle Quellen abgerufen am 03.11.2026.

  1. § 30a Abs 4 EStG 1988, kein besonderer Steuersatz bei Rente, abgerufen am 03.11.2026
  2. § 30c Abs 4 EStG und § 30b Abs 4 EStG, keine Selbstberechnung und keine besondere Vorauszahlung bei Rente, abgerufen am 03.11.2026
  3. EStR 2000 Rz 6656 und 6657, Zuflussbesteuerung bei Rente, abgerufen am 03.11.2026
  4. EStR 2000 Rz 7055, 7055a und 7056, Steuerpflicht ab Überschreiten der Anschaffungskosten bzw. 86 Prozent des Rentenbarwerts, dazu Rz 6668 (Rentenbarwert nach § 16 BewG als Grundlage der pauschalen Anschaffungskosten) und Rz 6655, 7039 (Wertsicherungsbeträge), abgerufen am 03.11.2026
  5. EStR 2000 Rz 7014, 7014a und 7014b, Rententypen und Grundstück gegen Rente, und Rz 7047 bis 7049, Unterhaltsrente, abgerufen am 03.11.2026
  6. EStR 2000 Rz 7003 bis 7005, Leibrente und Raten, abgerufen am 03.11.2026
  7. § 124b Z 498 EStG, pauschale Anschaffungskosten 80 und 30 Prozent für Veräußerungen nach dem 31.12.2026, abgerufen am 03.11.2026
  8. § 30 Abs 2 Z 1 EStG, Hauptwohnsitzbefreiung, abgerufen am 03.11.2026
  9. EStR 2000 Rz 6643, Aufgabe des Hauptwohnsitzes, abgerufen am 03.11.2026
  10. VwGH 01.06.2017, Ro 2015/15/0006, Aufgabe des Hauptwohnsitzes als Voraussetzung, abgerufen am 03.11.2026
  11. EStR 2000 Rz 6624, zurückbehaltenes Wohnrecht ist keine Gegenleistung, abgerufen am 03.11.2026
  12. § 4 GrEStG 1987, § 5 GrEStG 1987 und § 7 GrEStG 1987, Bemessung, Gegenleistung und Steuersatz, abgerufen am 03.11.2026
  13. VwGH 04.12.2003, 2003/16/0091, vorbehaltene Nutzungen erhöhen die Gegenleistung, abgerufen am 03.11.2026
  14. § 1 BewG 1955, § 15 BewG und § 16 BewG, Kapitalwert von Renten und Berichtigung bei frühem Tod, abgerufen am 03.11.2026
  15. Erlebenswahrscheinlichkeiten-Verordnung 2009, BGBl II 20/2009, und BMF-Information vom 16.12.2008, Faktorentabelle, abgerufen am 03.11.2026
  16. § 26 GGG und Gerichtsgebührengesetz, Tarifpost 9, Eintragungs- und Eingabengebühr, abgerufen am 03.11.2026
  17. VwGH 29.09.2020, Ra 2020/16/0086, Wohnrecht mindert die Eintragungsgebühr nicht, abgerufen am 03.11.2026
  18. § 1284 ABGB, Leibrentenvertrag, und OGH 26.09.1995, 5 Ob 508/95, Liegenschaft gegen Leibrente als Kaufvertrag, abgerufen am 03.11.2026
  19. Statistik Austria, Geglättete Sterbetafeln 2023 bis 2025, fernere Lebenserwartung, abgerufen am 03.11.2026

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